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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Nachmusterung / Widerspruch gegen Musterungsergebnis einlegen  (Gelesen 1020 mal)
Retroman
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Beiträge: 2


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« am: 24. Oktober 2010, 13:42:59 »

Hallo zusammen!

Ich wurde am 15.09.10 zur Musterung geladen und dort tauglich mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten gemustert.
Damit war ich nun aber, wie so viele, nicht einverstanden. Ich hatte von meinem Hausarzt, dessen Fachgebiet gleichzeitig auch die Allergologie ist, ein Attest für meine starke Pollenallergie bekommen. Nun befand der "Arzt" dies aber nicht für ausreichend, zog noch über die Art der Behandlung meines Hausarztes und ihn selber her und behauptete schließlich ich hätte einen richtigen Facharzt aufsuchen sollen. Fand ich völlig unangebracht, zumal der Arzt bei der Musterung nicht mal einen Doktortitel besaß.
Naja wie auch immmer: Neben meiner Pollenallergie stellte er noch meine anderen gesundheitlichen Beschwerden, wie z.B. Kurzsichtigkeit und empfindliche Wirbelsäule fest.
Bei der Musterung gab ich an Zivildienst leisten zu wollen. Vielleicht im Nachhinein ein Fehler.
Nun sitze ich jetzt nach einer schriftlichen Aufforderung meinen Lebenslauf und Verweigerungsantrag einzusenden, davor jene zu schreiben und frage mich, ob man nich nochmal Beschwerde gegen dieses Musterungsergebnis einlegen kann oder eine Art Nachmusterung beantragen kann.

Beste Grüße und vielen Dank im Vorraus für die Hilfe Smiley
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sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 24. Oktober 2010, 14:39:18 »

Zitat
Damit war ich nun aber, wie so viele, nicht einverstanden.
irgendwie aber dann doch einverstanden, sonst hättest du widerspruch gegen das ergebnis der musterung eingelegt.

Zitat
Ich hatte von meinem Hausarzt, dessen Fachgebiet gleichzeitig auch die Allergologie ist, ein Attest für meine starke Pollenallergie bekommen.
pollenallergie allein ist nicht wirklich der garant für eine ausmusterung.
 
Zitat
Naja wie auch immmer: Neben meiner Pollenallergie stellte er noch meine anderen gesundheitlichen Beschwerden, wie z.B. Kurzsichtigkeit und empfindliche Wirbelsäule fest.
die anderen beschwerden klingen auch nicht wirklich tauglichkeitsrelevant.

Zitat
Bei der Musterung gab ich an Zivildienst leisten zu wollen. Vielleicht im Nachhinein ein Fehler.
du gabst nicht nur an, dass du zivildienst leisten möchtest, du hast dir sogar einen kdv antrag aufdrücken lassen..

Zitat
Nun sitze ich jetzt nach einer schriftlichen Aufforderung meinen Lebenslauf und Verweigerungsantrag einzusenden, davor jene zu schreiben
um dann alsbald die ankündigung der heranziehung vom BAZ zu erhalten...

Zitat
und frage mich, ob man nich nochmal Beschwerde gegen dieses Musterungsergebnis einlegen kann oder eine Art Nachmusterung beantragen kann.
das ergebnis der musterung ist rechtskräftig. eine neue untersuchung ist möglich, wenn seit der musterung ein geänderter gesundheitszustand aufgetreten ist.

ich denke du mußt bzl. deiner physischen und psychischen wehrdienstfähigkeit nochmal in dich gehen und auch bzl. des kdv antrags würde ich dir raten noch mal in dich zu gehen.
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Retroman
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 24. Oktober 2010, 15:12:42 »

Spielt das alles eigentlich noch eine Rolle, wo das eh fast so gut wie sicher ist, dass der Wehrdienst ausgesetzt werden soll? Dann wäre es doch theoretisch egal, ob ich nun verweigere oder zum Bund gehe. Oder?
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ichundso
Newbie
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Beiträge: 20


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« Antworten #3 am: 24. Oktober 2010, 15:50:19 »

Wenn es ohnehin egal ist, frag ich mich warum du dann hier um Rat bittest Smiley.

Ich würde trotzdem viele Zeichen dafür stehen dass es bald soweit ist auf Nummer sicher gehen. Ich gehe davon jetzt mal davon aus, dass du am liebsten gar nichts machen willst? Also auch keinen Zivi? Es gibt Leute die machen das ja weil sie solche Gutmenschen sind.

-> Also beim KWEA (Ja da!!) Taglichkeitsüberprüfung verlagen aufgrund deiner Atteste. Gibt ja ja tatsächlich drei Möglichkeiten
a.) angenommen --> du bist irgendwie aufeinmal untauglich
b.) abgelehnt
c.) Der Antrag wird, wie in einem ähnlichen Fall, der in diesem Forum beschreiben wurden, erst bearbeitet wenn über die Aussetzung entschieden wurde.

-> Den KDV legst du erst ein wenn du eine Einberufung zum GWD erhälst. Alles andere gibt dem BAZ Zeit dich zum Zivi zu verdonnern. Wenngleich es doch sehr unwahrschenlich ist das so verfahren wird.

Kurz: mach entweder gar nichts oder reiche einen Antrag auf Tauglichkeitsüberprüfung ein. Wenn dann mal ein schreiben vom KWE kommt, kannst dich ja nochmal hier melden. Smiley
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