Damit war ich nun aber, wie so viele, nicht einverstanden.
irgendwie aber dann doch einverstanden, sonst hättest du widerspruch gegen das ergebnis der musterung eingelegt.
Ich hatte von meinem Hausarzt, dessen Fachgebiet gleichzeitig auch die Allergologie ist, ein Attest für meine starke Pollenallergie bekommen.
pollenallergie allein ist nicht wirklich der garant für eine ausmusterung.
Naja wie auch immmer: Neben meiner Pollenallergie stellte er noch meine anderen gesundheitlichen Beschwerden, wie z.B. Kurzsichtigkeit und empfindliche Wirbelsäule fest.
die anderen beschwerden klingen auch nicht wirklich tauglichkeitsrelevant.
Bei der Musterung gab ich an Zivildienst leisten zu wollen. Vielleicht im Nachhinein ein Fehler.
du gabst nicht nur an, dass du zivildienst leisten möchtest, du hast dir sogar einen kdv antrag aufdrücken lassen..
Nun sitze ich jetzt nach einer schriftlichen Aufforderung meinen Lebenslauf und Verweigerungsantrag einzusenden, davor jene zu schreiben
um dann alsbald die ankündigung der heranziehung vom BAZ zu erhalten...
und frage mich, ob man nich nochmal Beschwerde gegen dieses Musterungsergebnis einlegen kann oder eine Art Nachmusterung beantragen kann.
das ergebnis der musterung ist rechtskräftig. eine neue untersuchung ist möglich, wenn seit der musterung ein geänderter gesundheitszustand aufgetreten ist.
ich denke du mußt bzl. deiner physischen und psychischen wehrdienstfähigkeit nochmal in dich gehen und auch bzl. des kdv antrags würde ich dir raten noch mal in dich zu gehen.