Im Jahre 2007 bin ich gemustert worden. T2.
Das steht aber nicht so in dem Bescheid, oder!?

Ich habe den Wehrdienst verweigert und beim Bundesamt für den Zivildienst einen Aufschub meiner Pflicht erbeten, nämlich bis 2010. Diese wurde mir auch genehmigt, da ich eine Schule besucht und auf dem zweiten Bildungsweg mein Abitur nachgeholt habe.
Du hattest einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung, den hättest du aber auch gehabt, wenn du keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hättest. Sei es drum, du hast dir aber einige Optionen verbaut.
Vor ein paar Wochen erreichte mich also mein Einzugsbescheid zum 1.10.2010.
Du bist einberufen? Oder wie ist dieser Satz zu verstehen?
Ich habe also eine Nachuntersuchung beim BAZ beantragt. Diese wurde auch durchgeführt und ich muss gestehen, dass mich noch niemals in meinem Leben etwas so sehr gedemütigt hat wie das Gespräch mit dem Arzt.
Ja, so sind sie leider, diese Ärzte...
Der Mann tat alles ab, was ich ihm mitteilte. Etwa, dass ich in den letzten Wochen insgesamt 9 Kilogramm verloren habe (wiege nun 76 kg). Das sei eine normale Schwankung. Dass ich pro Nacht nur noch 2 bis 4 Stunden schlafe. Ich solle eben früher ins Bett gehen, meinte er. Dass ich unter Ängsten leide. War ihm alles egal. Ich teilte ihm mit, dass ich eine psychologische Behandlung anstrebe, aber daraufhin meinte er nur, er würde mich erst einmal zu einem RICHTIGEN Psychologen schicken, der dann feststellen wird, ob ich tauglich bin oder nicht.
Hm. Du warst bereits in Therapie?
Meine Psychologin fand das bestenfalls erheiternd, aber so ist es nunmal. Ich muss jetzt den Termin beim von ihm verordneten Psychologen wahrnehmen. Nächsten Donnerstag. Ich mache mir kaum mehr Hoffnungen. Der Mann wird wohl genauso ein verstockter Bürokrat sein wie der Arzt, bei dem ich schon wahr. Ist sowas überhaupt zulässig? Mann ...
Zulässig ist vieles, es wäre aber sicherlich leichter gewesen, wenn du
kein Kriegsdienstverweigerer wärst.
Der Arzt sagte mir schon, dass es praktisch keinen Grund dafür gibt, untauglich für Zivildienst zu sein, weil das ja eine ganz normale Arbeitsstelle ist.
Das ist schön, dass er dieser Meinung ist.
Maßstab ist aber allein die Tauglichkeit für den Grundwehrdienst.
Ich kann mir das beinahe nicht vorstellen. Warum sollte das BAZ andere Kriterien anlegen als das KWEA?
Das BAZ legt nur einige Regelungen anders aus. Ein weiteres Problem sind halt Ärzte, die eben nicht nach den maßgeblichen Kriterien urteilen, sondern aus dem Bauch heraus.
Als wäre jeder Mensch, der wegen Rotznase oder Brille vom KWEA ausgemustert wird, nicht in der Lage trotzdem Zivildienst zu machen. Damit unterstellt man den T5ern ja, dass sie niemals in der Lage sein werden, einen ganz normalen Beruf zu ergreifen und ihr Leben zu regeln. Ich finde das alles schon sehr grenzwertig. Ich bin ziemlich aufgebracht.
Verständlich.
Nur mal vorneweg, Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert, wirklich nicht. Deswegen gibt es keine "T5er", genausowenig gibt es "T2er".
Aus der Tauglichkeit für den Grundwehrdienst kann man im normalen Leben auf nichts schließen, aus der Untauglichkeit auch nicht.
Wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, wie meine Chancen stehen, das ersehnte "untauglich" zu lesen. Wie sollte ich weiter verfahren? Soll ich zur Not meine Verweigerung zurückziehen oder sowas?
Die Kernfrage ist doch, was sagt deine Therapeutin dazu?
Hat sie dir irgend etwas attestiert? Hat sie irgendwelche Schlussfolgerungen gezogen?