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Autor Thema: Musterungsergebnis wiedersprechen - Gründe  (Gelesen 1032 mal)
Dave
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Beiträge: 166


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« am: 2. Februar 2007, 16:07:10 »

Ich wurde ja gemustert mit Einschränkungen für gewissen Tätigkeiten. (T2)

Da ich ein schiefen stand habe (Ein bein länger als andere), "Raue Knorpel" und mich dort über Knie und Rückenschmerzen beklagt habe.

Wie würde ich mein Wiederspruch nun eigentlich begründen?

Ob das zieht wenn ich sage das meine Beschränkungen, die mir ja zugestanden wurden, auch in der Grundausbildung (erste 3 monate) im wege sind und ich daher mit Einschränkung in der Grundausbildung (T3) gemustert werden will?

Und da es ja kein T3 gibt können sie mich ja dann nicht mehr nehmen...
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 2. Februar 2007, 17:24:17 »

Ich wurde ja gemustert mit Einschränkungen für gewissen Tätigkeiten. (T2)

Da ich ein schiefen stand habe (Ein bein länger als andere), "Raue Knorpel" und mich dort über Knie und Rückenschmerzen beklagt habe.

Wie würde ich mein Wiederspruch nun eigentlich begründen?

Wie groß ist denn der Längenunterschied?

Aktenkopie ist angekommen?

Ob das zieht wenn ich sage das meine Beschränkungen, die mir ja zugestanden wurden, auch in der Grundausbildung (erste 3 monate) im wege sind und ich daher mit Einschränkung in der Grundausbildung (T3) gemustert werden will?

Nein, besser (und vom Prinzip her ja auch von dir verstanden), "nicht wehrdienstfähig". Du musst nach jetziger Rechtslage alle Tätigkeiten der Mindestanforderungen der Grundausbildung erfüllen.
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #2 am: 2. Februar 2007, 17:42:22 »

Die Akte ist noch nicht da. Hab ja Gestern erst den Breif geschickt.

Wollt mich nur mal vorbereiten. ^^

Unterschiedliche Beinlänge weiß ich auch nicht wie viel. Das wurde nur vom Musterungsarzt festgestellt und fom Facharzt geröncht. Der rücken sieht da echt krum aus... Vll stehts ja in der Akte.



PS: Mal sehen was sie mir für ausreden auftischen warum sie mir die Akte nicht schicken können. Zwinkernd
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