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Autor Thema: Musterungsergebnis nach Kassenlage  (Gelesen 2225 mal)
svennie
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« am: 8. Januar 2011, 14:43:38 »

Geahnt haben wir das schon immer, dass Musterungsergebnisse auch davon abhängen, wie viele Rekruten man in der Truppe unterbringen kann. Kriegsdienstverweigerer waren grundsätzlich tauglicher als "normale" Wehrpflichtige. Wunschbehandlugnen von Wehrpflichtigen, die den Dienstbetrieb nicht stören, führten trotzdem zu Zurückstellungen, etwa kieferorthopädische Behandlungen bis zum Ende der aktiven Behandlungsphase.

Aber jetzt, wo eigentlich nur noch freiwillig gemustert wird, setzt die Wehrverwaltung noch eins drauf:

Zitat
Beispielsweise laufen noch Widerspruchsverfahren mit Männern, die mit dem Ergebnis ihrer Musterung nicht zufrieden waren. Bei Gemusterten, die zu einem Facharzt weitergeleitet werden sollten, muss nachgefragt werden, ob sie an einem freiwilligen Dienst überhaupt Interesse haben. „Denn sonst macht auch die teure Facharztuntersuchung keinen Sinn mehr“, sagt Thomas Joemann [Leiter des KWEA Wesel].

http://www.derwesten.de/staedte/wesel/Werbung-machen-fuer-die-Bundeswehr-id4139060.html

Die "teure Facharztuntersuchung" war für viele Wehrpflichtige, etwa für Brillenträger oder Übergewichtige, über jahrzehnte ein obligatorisches Spiel. Und jetzt, was passiert, wenn sie nein sagen? Ich kann es mir vorstellen, was dann passiert. Der Musterungsarzt begutachtet einfach falsch und kommt bei an Wehrdienst nicht interessierten Wehrpflichtigen zu dem Ergebnis, auf die Facharztuntersuchung käme es garnicht mehr an, der Wehrpflichtige sei ohnehin den Anforderungen nicht gewachsen.

Das wäre dann das genaue Gegenteil von dem, was in der Vergangenheit immer passiert. Je nach Kassenlage und politischem Willen wurden Wehrpflichtige und insbesondere Kriegsdienstverweigerer einfach tauglicher gemacht, als sie es eigentlich waren.

Nunmehr dürft jedem klar sein, was diese "Gutachten" von Musterungsärzten wert sind, nämlich nicht einmal das Papier, af dem sie verfasst wurden.
« Letzte Änderung: 8. Januar 2011, 15:15:01 von svennie » Gespeichert
franzl
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« Antworten #1 am: 8. Januar 2011, 14:50:42 »

Soll das heißen, wenn ich jetzt demnächst meine Überprüfungsuntersuchung beantrage....dass sie sich einfach den Ärger sparen wollen, möglicherweise....und leicht zum Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" kommen könnten?
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svennie
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« Antworten #2 am: 8. Januar 2011, 15:19:31 »

Soll das heißen, wenn ich jetzt demnächst meine Überprüfungsuntersuchung beantrage....dass sie sich einfach den Ärger sparen wollen, möglicherweise....und leicht zum Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" kommen könnten?

Das Problem bei der Überprüfungsuntersuchung ist, dass diese (quasi) nur zur Vorbereitung (also vor) einer Einberufung. Grundsätzlich besteht also nur dann ein durchsetzbarer Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung, wenn die Bundeswehr jemanden auch tatsächlich einberufen will.

Der Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung kann also erstmal damit abgetan werden, dass eine Heranziehung zum Wehrdienst nicht vorgesehen ist, diese aber ggf. später - vor einer Heranziehung - durchgeführt werden würde.

Du müsstest also erstmal so tun, als ob du freiwillig Wehrdienst leisten möchtest, deine Meinung dann aber im Laufe der Untersuchung ändern. Wenn die Untersuchung erstmal angefangen hat, wird sich das KWEA ja nicht mehr mit "war ja nicht ernst gemeint" herausreden können.

In dem oben zitierten Artikel geht es wohl allein um offene Widerspruchsverfahren, bei denen eigentlich noch Facharztuntersuchungen durchgeführt werden müssten, für die aber wohl - angeblich - plötzlich das Geld gehlt.
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franzl
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2011, 17:21:29 »

Soll das heißen, wenn ich jetzt demnächst meine Überprüfungsuntersuchung beantrage....dass sie sich einfach den Ärger sparen wollen, möglicherweise....und leicht zum Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" kommen könnten?

Das Problem bei der Überprüfungsuntersuchung ist, dass diese (quasi) nur zur Vorbereitung (also vor) einer Einberufung. Grundsätzlich besteht also nur dann ein durchsetzbarer Anspruch auf eine Überprüfungsuntersuchung, wenn die Bundeswehr jemanden auch tatsächlich einberufen will.

Der Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung kann also erstmal damit abgetan werden, dass eine Heranziehung zum Wehrdienst nicht vorgesehen ist, diese aber ggf. später - vor einer Heranziehung - durchgeführt werden würde.

Du müsstest also erstmal so tun, als ob du freiwillig Wehrdienst leisten möchtest, deine Meinung dann aber im Laufe der Untersuchung ändern. Wenn die Untersuchung erstmal angefangen hat, wird sich das KWEA ja nicht mehr mit "war ja nicht ernst gemeint" herausreden können.

In dem oben zitierten Artikel geht es wohl allein um offene Widerspruchsverfahren, bei denen eigentlich noch Facharztuntersuchungen durchgeführt werden müssten, für die aber wohl - angeblich - plötzlich das Geld gehlt.

Nun. Ich habe jetzt schon Lust, ein bisschen mit ihnen zu spielen Smiley

Was würdest du in dem Antrag auf Überprüfungsuntersuchung schreiben? Wie weit kann man da gehen, bevor es als "Wunsch, einberufen zu werden" interpretiert werden könnte? Oder gibt es mittlerweile ein Formular, dass man unterschreiben muss, bevor es so interpretiert wird?

Vielleicht so etwas schreiben wie:

Ich beantrage hiermit eine Überprüfungsuntersuchung. Mein gesundheitlicher Zustand hat sich seit meiner Musterung am xx.xx.xxxx geändert, ich leide unter anderem unter häufigen Kopfschmerzen. Um meine Tauglichkeit für eventuellen künftigen Wehrdienst zu klären, möchte ich erneut untersucht werden.

Irgendeine andere Idee?
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svennie
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2011, 18:57:36 »

Nun. Ich habe jetzt schon Lust, ein bisschen mit ihnen zu spielen Smiley

Was würdest du in dem Antrag auf Überprüfungsuntersuchung schreiben?

Ich würd das so bißchen doppeldeutig formulieren, so vonwegen, dass du Zweifel daran hast, dass die Feststellungen der Musterung so noch richtig sind. Vielleicht hat sich dein Gewicht verändert, kleiner Sportunfall, häufige Kopfschmerzen. Was es halt so gibt.

Und du hast natürlich Interesse an einem Gespräch mit dem Wehrdienstberater. Das setzt aber voraus, dass du auch für Verwendungen in ganz bestimmten Bereichen (was weiß ich, Funker oder Gebigsjäger).

Und dann immer so raushängen lassen, dass nur solche Sachen für dich interessant sind und du dich nur dann verpflichten wollen würdest, wenn klar ist, dass das auch von der Verwednungsfähigkeit klappt.

Wie weit kann man da gehen, bevor es als "Wunsch, einberufen zu werden" interpretiert werden könnte? Oder gibt es mittlerweile ein Formular, dass man unterschreiben muss, bevor es so interpretiert wird?

Da gibts sicherlich nen Formular, es gibt aber auch die Möglichkeit, die ganze Sache zu widerrufen. Insbesondere ist ja ab Juli geplant, dass man in der "Probezeit" (6 Monate) jederzeit aufhören kann.

Ich beantrage hiermit eine Überprüfungsuntersuchung. Mein gesundheitlicher Zustand hat sich seit meiner Musterung am xx.xx.xxxx geändert, ich leide unter anderem unter häufigen Kopfschmerzen. Um meine Tauglichkeit für eventuellen künftigen Wehrdienst zu klären, möchte ich erneut untersucht werden.

Irgendeine andere Idee?

Ich weiß nicht, ob dass das KWEA überzeugen würde, eine Überprüfungsuntersuchung durchzuführen. Ich kann nur sagen, dass man da durchaus willig ist. Mir hat man unterschwellig auch eine angeboten, halt nur auf die Frage hin, ob man mir mal sämtliche Daten ausdruckt.
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« Antworten #5 am: 19. Januar 2011, 17:07:05 »

Danke, Svennie.

Hab's heute abgeschickt, so etwa wie du vorgeschlagen hast. Man würde annehmen, da sie nichts anderes zu tun haben, dass eine Antwort ziemlich schnell kommt....aber man wird sehen Smiley
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franzl
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« Antworten #6 am: 3. März 2011, 13:30:40 »

Es gab heute ein Wunder. Das Kreiswehrersatzamt Darmstadt hat endlich geantwortet.

Meine Überprüfungsuntersuchung am 11.03.2011 ist genehmigt.

Und es hat nur 6 Wochen gedauert!

Nun....jetzt kann ich hoffentlich ein bisschen Spaß haben Smiley
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« Antworten #7 am: 11. März 2011, 09:39:30 »

Haha! Sie haben das heute Morgen ganz klug geregelt. "Vorübergehend nicht wehrdienstfähig".
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svennie
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« Antworten #8 am: 11. März 2011, 11:02:24 »

Haha! Sie haben das heute Morgen ganz klug geregelt. "Vorübergehend nicht wehrdienstfähig".

Hm, vielleicht bist du ja an einer endgültigen Regelung interessiert ...

Auf jeden Fall solltest du einfach mal deine Gesundheitsakte anfordern und dann vielleicht auch Widerspruch einlegen.

Und wie war es mit der Freundlichkeit?
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franzl
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« Antworten #9 am: 11. März 2011, 11:13:34 »

Begründet wurde es mit meinem BMI von ganz knapp über 30. Meine Atteste haben den Arzt, soweit ich sehen konnte, nicht übermäßig interessiert.

Habe vermutlich zu früh den Eindruck gemacht, mein Interesse an Wehrdienst würde sich mittlerweile in Grenzen halten.

Wirklich eine kluge Lösung von ihnen.

Ich werde wahrscheinlich tun, was du vorschlägst....ein Widerspruch könnte auch lustig sein Smiley

Zur Freundlichkeit: anfangs sehr freundlich...kennt man gar nicht von ihnen. Diese nahm aber konstant ab Zwinkernd
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