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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Musterung und Verweigerung  (Gelesen 832 mal)
Moreira
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 25. April 2007, 18:55:17 »

Hallo
Ich hab eine frage an euch
Ich muss morgen zur musterung und kann schlecht sehen trage jedoch keine brille oder kontaktlinsen...ich hab ärztliche unterlagen dass meine weissheitszähne zügig heraus müssen und röntgenbild dazu, dann hatte ich mal den fuß gebrochen und ih habe schnittverletzungen am linken arm, kann ich behaupten meine hebekraft sei dadurch eingeschränkt???könnte ich denn ausgemustert werden und wenn nein kann man nach der schule dennoch studieren gehen und die wehrpflicht verschieben HuchHuch??
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 25. April 2007, 19:09:13 »

Ich muss morgen zur musterung und kann schlecht sehen trage jedoch keine brille oder kontaktlinsen

Dann kann es so schlimm nicht sein, selbst mit Brille würde das ganze höchstens zu Einschränkungen in Verwendungsfähigkeit, nicht aber zur Wehrdienstunfähigkeit reichen.

...ich hab ärztliche unterlagen dass meine weissheitszähne zügig heraus müssen und röntgenbild dazu,

Was hindert daran, das auch machen zu lassen!? Eine Zurückstellung bis zur Behandlung wäre denkbar

dann hatte ich mal den fuß gebrochen

Es geht um die aktuelle Belastbarkeit, nicht darum, was mal war.

und ih habe schnittverletzungen am linken arm, kann ich behaupten meine hebekraft sei dadurch eingeschränkt???

Behaupten kann man viel, vermutlich würde man dich damit aber zu einem Facharzt schicken, der das dann beurteilen soll.

könnte ich denn ausgemustert werden und wenn nein kann man nach der schule dennoch studieren gehen und die wehrpflicht verschieben HuchHuch??

Das Studium stellt keinen Zurückstellungsgrund dar, eine Musterung als "nicht wehrdienstfähig" halte ich - jedenfalls mit diesen wenigen Informationen - für eher unwahrscheinlich.
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