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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Musterung des Studenten XY  (Gelesen 1527 mal)
silversurfer
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« am: 10. September 2010, 01:59:03 »

Hallo,

ich weiß, dass es wahrscheinlich nervt, immer wieder ein neues thema zu eröffnen, aber Student XY (21 Jahre) hat schlaflose Nächte, da er am 14.09. eine Musterung hat. Er befindet sich mittlerweile im zweiten semester (Semesterferien) und das dritte Semester beginnt am 5.10., Student XY will unbedingt ausgemustert werden. Nach dem Studium eingezogen zu werden ist kein Problem für ihn, er will jetzt erstmal sein studium zu ende bringen. Was kann man tun, um der Einberufung zu entgehen? Mittlerweile der dritte Musterungsbescheid, er muss wohl langsam erscheinen Smiley

Danke schonmal für die Antworten Smiley
« Letzte Änderung: 10. September 2010, 02:04:15 von silversurfer » Gespeichert
Grendizer
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« Antworten #1 am: 10. September 2010, 04:49:33 »

1. Wird keiner direkt nach der Musterung eingezogen (Einberufungsbescheid muss vier Wochen davor erscheinen)

2. Ab dem dritten Semester wirst du auf Antrag nicht eingezogen.


Dass du so wenig Ahnung hast und dir deswegen die Nächte versaust, lässt mich nur meinen Kopf schütteln.
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svennie
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« Antworten #2 am: 10. September 2010, 10:33:29 »

das dritte Semester beginnt am 5.10.

Das 3. Semester beginnt am 1.10., die Vorlesungen beginnen am 5.10. Ggf. solltest du bei der Musterung einen Nachweis über das Erreichen des 3. Fachsemesters vorlegen und die Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen.

Student XY will unbedingt ausgemustert werden. Nach dem Studium eingezogen zu werden ist kein Problem für ihn

Das widerspricht sich nun aber wirklich vollkommen.

Was denn nun? Unbedingte Ausmusterung oder Wehrdienst nach dem Studium=

Was kann man tun, um der Einberufung zu entgehen?

Niemand denkt derzeit ernsthaft daran, dich zum Grundwehrdienst einzuberufen.

Mittlerweile der dritte Musterungsbescheid, er muss wohl langsam erscheinen Smiley

 Huch

Ein Musterungsbescheid ist etwas anderes, den gibt es nach der Musterung.

Vielleicht solltest du deine Fragen noch mal richtig sortieren, sonst reden wir über Probleme, die es überhaupt nicht gibt.
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #3 am: 11. September 2010, 00:31:21 »

Mittlerweile der dritte Musterungsbescheid, er muss wohl langsam erscheinen Smiley

Es ist wohl eher die dritte Einladung zur Musterung. Er muss gar nicht erscheinen, solange er sich per Einschreiben mit gutem Grund entschuldigt. Wohl die einfachste Methode ganz entspannt den 5.10 zu erreichen.
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svennie
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« Antworten #4 am: 11. September 2010, 14:15:44 »

Wohl die einfachste Methode ganz entspannt den 5.10 zu erreichen.

 Huch

Wie soll der Musterungsbescheid rechtzeitig rechtskräftig werden, so dass er noch unter Einhaltung der Ladungsfrist von 4 Wochen vor Erreichen des 3. Semesters (welches in Wirklichkeit ja am 1.10. anfängt) zum Grundwehrdienst einberufen werden könnte?
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basst.scho.sers
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« Antworten #5 am: 13. September 2010, 02:03:27 »

habe auch am 14. september meine musterung und kommen am 1.10 ins dritte semester, wird man jetzt sicher nicht eingezogen?
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svennie
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« Antworten #6 am: 13. September 2010, 10:15:11 »

habe auch am 14. september meine musterung und kommen am 1.10 ins dritte semester, wird man jetzt sicher nicht eingezogen?

Wenn du die Zurückstellung beantragst, dann nicht.
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