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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: "ich soll mich melden"  (Gelesen 1570 mal)
Cep
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Beiträge: 1


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« am: 18. März 2007, 12:42:42 »

Hallo
ich wurde gemustert und da ich in der Schule durchefallen bin, verschiebt sich bei mir alles um ein Jahr. Aus diesem Grund hieß es nach der Musterung (T2), ich solle mich doch bitte melden, wenn ich mit der Schule fertig bin.
Nun frage ich mich, was das eigentlich genau heißt. Ich habe bisher eigentlich von jedem gehört, dass sich eigentlich der Bund bei einem meldet und nicht umgekehrt. Was passiert eigentlich, wenn ichs bis dahin vergesse?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 18. März 2007, 13:48:25 »

Entweder bist du zurückgestellt (siehe Musterungsbescheid) oder du bist es nicht. Alles andere ("melden sie sich mal") ist Wunschdenken der Behörde.

Die Zurückstellung kann allerdings auch mit der Auflage das Weiterbestehen eines Zurückstellungsgrundes regelmäßig nachzuweisen verbunden sein.
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