habe ein dickes Problem: Wurde zum 4.10 zum Zivildienst einberufen. Hatte vor 2 Wochen ein Attest vom Urologen geschickt, das ausdrücklich besagt, dass ich unter einer hyperaktiven Blase leide und dass ich gegenwärtig in Behandlung bin und ggf. eine neurologische Vorstellung geplant ist.
Also enthält das Attest nur Diagnosen, keine Schlussfolgerungen?
Da ich bereits 3 Wochen bei der BW war, habe ich am eigenen Leibe erfahren, wie es ist, wenn die Blase sich jedes mal zusammenzieht. Noch kürzere Nächte als sonst usw. Deshalb habe ich ein KDV gestellt und danach den Urologen aufgesucht.
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist nicht dafür gedacht, dass man als (potentiell) wehrdienstunfähiger Wehrpflichtiger aus der Bundeswehr herauskommt. Die Folge (Einberufung zum Zivildienst) war doch einigermaßen vorhersehbar.
Heut habe ich erfahren, dass ich trotzdessen tauglich sei!!!
Aufgrund einer Entscheidung nach Aktenlage!?
Ich ging davon aus, dass ich zumindest T4 eingestuft werde.
Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert. Du hast also gehofft, dass das BAZ feststellt, dass du vorübergehend nicht zivildienstfähig bist. Das hat offensichtlich nicht geklappt. Hat man wenigstens überhaupt nach Aktenlage entschieden oder es sich noch einfacher gemacht und deinen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung abgelehnt?
Die Musterungsverordnung habe ich mir auch angeschaut
Welche Musterungsverordnung? Die wurde vor einiger Zeit aufgehoben und hat auch mit der Sache nichts zu tun. Du meinst sicherlich die zentrale Dienstvorschrift 46/1 (bei der Zentralstelle KDV trägt die Seite irrtümlich die Überschrift Musterungsverordnung).
und in ihr steht drin, dass ich eig. T4 sein müsste.
Kann man "T4 sein"?

Die zDv 46/1 bindet als Dienstvorschrift zwar die Musterungsärzte, sie hat aber keinerlei Gesetzeswirkung oder ähnliches. Es handelt sich nicht um eine Verordnung.
Trotzdem hast du natürlich Anspruch auf eine vernünftige Tauglichkeitsüberprüfung. Diese beim BAZ durchzusetzen ist in der Regel schwierig, man müsste jetzt aber wissen, was wirklich abgelaufen ist und was sich dem Attest entnehmen lässt.
Wie soll ich vorgehen? Widerspruch hzat ja keine naufschiebende Wirkung.
Richtig, trotzdem sollte Widerspruch eingelegt werden.
Möchte jetzt mit 23 endlich studieren und nicht nochmal Zivi machen.
Alles verständlich, nur hättest du dich rechtzeitig darum kümmern sollen, nicht erst, wenn die Einberufung da ist.
Als ich sicherheitshalber mal beim KWEA anrief, um zu erfahren, ob ich mit einer hyperaktiven Blase tauglich sei, sagte man mir NEIN.
Von derartigen telefonischen Auskünften ist nicht viel zu halten.
Wieso entscheidet das BAZ dann so?
Warum in deinem Fall die Entscheidung so ausgefallen ist, müsste durch Akteneinsichtnahme geklärt werden.