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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Hilfe! Tauglichkeit  (Gelesen 2520 mal)
Grendizer
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« am: 2. September 2010, 21:25:51 »

Hallo Jungs,

habe ein dickes Problem: Wurde zum 4.10 zum Zivildienst einberufen. Hatte vor 2 Wochen ein Attest vom Urologen geschickt, das ausdrücklich besagt, dass ich unter einer hyperaktiven Blase leide und dass ich gegenwärtig in Behandlung bin und ggf. eine neurologische Vorstellung geplant ist.

Da ich bereits 3 Wochen bei der BW war, habe ich am eigenen Leibe erfahren, wie es ist, wenn die Blase sich jedes mal zusammenzieht. Noch kürzere Nächte als sonst usw. Deshalb habe ich ein KDV gestellt und danach den Urologen aufgesucht.

Heut habe ich erfahren, dass ich trotzdessen tauglich sei!!! Ich ging davon aus, dass ich zumindest T4 eingestuft werde. Die Musterungsverordnung habe ich mir auch angeschaut und in ihr steht drin, dass ich eig. T4 sein müsste.

Wie soll ich vorgehen? Widerspruch hzat ja keine naufschiebende Wirkung.

Möchte jetzt mit 23 endlich studieren und nicht nochmal Zivi machen.

Als ich sicherheitshalber mal beim KWEA anrief, um zu erfahren, ob ich mit einer hyperaktiven Blase tauglich sei, sagte man mir NEIN.

Wieso entscheidet das BAZ dann so?

Bin für Tipps sehr dankbar!
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svennie
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« Antworten #1 am: 2. September 2010, 23:17:52 »

habe ein dickes Problem: Wurde zum 4.10 zum Zivildienst einberufen. Hatte vor 2 Wochen ein Attest vom Urologen geschickt, das ausdrücklich besagt, dass ich unter einer hyperaktiven Blase leide und dass ich gegenwärtig in Behandlung bin und ggf. eine neurologische Vorstellung geplant ist.

Also enthält das Attest nur Diagnosen, keine Schlussfolgerungen?

Da ich bereits 3 Wochen bei der BW war, habe ich am eigenen Leibe erfahren, wie es ist, wenn die Blase sich jedes mal zusammenzieht. Noch kürzere Nächte als sonst usw. Deshalb habe ich ein KDV gestellt und danach den Urologen aufgesucht.

Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist nicht dafür gedacht, dass man als (potentiell) wehrdienstunfähiger Wehrpflichtiger aus der Bundeswehr herauskommt. Die Folge (Einberufung zum Zivildienst) war doch einigermaßen vorhersehbar.

Heut habe ich erfahren, dass ich trotzdessen tauglich sei!!!

Aufgrund einer Entscheidung nach Aktenlage!?

Ich ging davon aus, dass ich zumindest T4 eingestuft werde.

Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert. Du hast also gehofft, dass das BAZ feststellt, dass du vorübergehend nicht zivildienstfähig bist. Das hat offensichtlich nicht geklappt. Hat man wenigstens überhaupt nach Aktenlage entschieden oder es sich noch einfacher gemacht und deinen Antrag auf eine ärztliche Untersuchung abgelehnt?

Die Musterungsverordnung habe ich mir auch angeschaut

Welche Musterungsverordnung? Die wurde vor einiger Zeit aufgehoben und hat auch mit der Sache nichts zu tun. Du meinst sicherlich die zentrale Dienstvorschrift 46/1 (bei der Zentralstelle KDV trägt die Seite irrtümlich die Überschrift Musterungsverordnung).

und in ihr steht drin, dass ich eig. T4 sein müsste.

Kann man "T4 sein"?  Zwinkernd

Die zDv 46/1 bindet als Dienstvorschrift zwar die Musterungsärzte, sie hat aber keinerlei Gesetzeswirkung oder ähnliches. Es handelt sich nicht um eine Verordnung.

Trotzdem hast du natürlich Anspruch auf eine vernünftige Tauglichkeitsüberprüfung. Diese beim BAZ durchzusetzen ist in der Regel schwierig, man müsste jetzt aber wissen, was wirklich abgelaufen ist und was sich dem Attest entnehmen lässt.

Wie soll ich vorgehen? Widerspruch hzat ja keine naufschiebende Wirkung.

Richtig, trotzdem sollte Widerspruch eingelegt werden.

Möchte jetzt mit 23 endlich studieren und nicht nochmal Zivi machen.

Alles verständlich, nur hättest du dich rechtzeitig darum kümmern sollen, nicht erst, wenn die Einberufung da ist.

Als ich sicherheitshalber mal beim KWEA anrief, um zu erfahren, ob ich mit einer hyperaktiven Blase tauglich sei, sagte man mir NEIN.

Von derartigen telefonischen Auskünften ist nicht viel zu halten.

Wieso entscheidet das BAZ dann so?

Warum in deinem Fall die Entscheidung so ausgefallen ist, müsste durch Akteneinsichtnahme geklärt werden.
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Grendizer
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« Antworten #2 am: 2. September 2010, 23:36:07 »

Unter Diagnose stand Urgeblase, heißt soviel wie hyperaktive Blase. Nykturie, dh. nächtliches Wasserlassen beträgt 4 mal.

Also dass meine Blasenkapazität deutlich eingeschränkt sei und dass sie mich an den Neurologen überweisen möchten.

Ich sollte doch zum. vorübergehend untauglich sein?
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« Antworten #3 am: 2. September 2010, 23:40:33 »

Nicht nach Aktenlage. Ich habe ihnen zwei Atteste vom Urologen geschickt.
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svennie
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« Antworten #4 am: 3. September 2010, 14:36:44 »

Nicht nach Aktenlage. Ich habe ihnen zwei Atteste vom Urologen geschickt.

Ja eben, die hat man in die Akte geheftet und dann nach Aktenlage entschieden. Oder nicht!?

Oder anders herum gefragt: Man hat dich nicht untersucht!?
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« Antworten #5 am: 3. September 2010, 17:11:22 »

Ich verstehe dich nicht. Ist doch völlig unerheblich, ob es in der Akte ist oder nicht. Ich habe die zwei Atteste geschickt mit der Bitte um Überprüfung. Und die sind der Meinung, ich sei weiterhin tauglich.

Wie sollte ich es denn nochmal in der AGA aushalten, wenn ich ständig zur Toilette muss. Mein Blasenvolumen beträgt gerade mal 65 ml. Normal sind 400-600ml.
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #6 am: 3. September 2010, 17:23:48 »

Du hast je nach Sachlage anspruch auf eine Untersuchung, d.h. die Entscheidung nach Aktenlage reicht nicht. Wer weiss wer da "nach Aktenlage" entschieden hat? Evtl. nicht mal ein Arzt?
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« Antworten #7 am: 3. September 2010, 17:26:41 »

Telefonisch wurde mir bedeutet, der ärztliche Dienst hat so entschieden auf Grundlage meiner eingereichten Atteste. Ich verstehe nur nicht, wie die das gemacht haben.
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« Antworten #8 am: 7. September 2010, 21:46:34 »

So jetzt habe ich die Begründung schriftlich:

...Die urologischen Untersuchungen brachten keinen Anhalt für eine Zivildienstuntaglichkeit. Der Zivildienst ist möglich und zumutbar. (ZDv 46/1) gemäß Gesundheitsziffer II 59/ II 12.

Körperliche Funktionsstörungen
psychovegetativen Ursprungs ohne
Leistungsminderung (vegetative
Labilität).

Und ob die Funktionsstörung meine Leistungsfähigkeit mindert. Sollen mich acht Stunden schlafen lassen während der AGA, dann wird das kein Problem sein.
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #9 am: 7. September 2010, 23:05:34 »

Wenn dein Arzt jetzt in's Attest geschrieben haette warum das ganze deine Leistung mindert...
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« Antworten #10 am: 7. September 2010, 23:17:30 »

Ich hab ja Zeit und gehe zum Neurologen. Dieser wird das dann klarstellen in seinem Attest.
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svennie
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« Antworten #11 am: 8. September 2010, 11:49:11 »

Ich hab ja Zeit und gehe zum Neurologen. Dieser wird das dann klarstellen in seinem Attest.

Unabhängig vom weiteren Vorgehen solltest du gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
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« Antworten #12 am: 8. September 2010, 13:06:30 »

Die Idioten sehen das als unbegründeten Widerspruch zu meiner Tauglichkeitsfeststellung vom April. Ich soll Klage erheben.

Des weiteren haben sie die AGA überhaupt nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern den Zivildienst an sich.
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svennie
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« Antworten #13 am: 8. September 2010, 13:15:28 »

Die Idioten sehen das als unbegründeten Widerspruch zu meiner Tauglichkeitsfeststellung vom April. Ich soll Klage erheben.

Des weiteren haben sie die AGA überhaupt nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern den Zivildienst an sich.

Gut, dann wird dir aus Zeitgründen nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Weg (Krankschreibung, Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) zu gehen.
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« Antworten #14 am: 8. September 2010, 15:09:47 »

Die Idioten sehen das als unbegründeten Widerspruch zu meiner Tauglichkeitsfeststellung vom April. Ich soll Klage erheben.

Des weiteren haben sie die AGA überhaupt nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern den Zivildienst an sich.
im april? haben sie das tatsächlich geschrieben? sämtliche widerspruchsfristen/klagefristen sind doch schon längst abgelaufen. 
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