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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Habe Nachuntersuchung bekommen und brauche Hilfe!  (Gelesen 4950 mal)
Arcturus
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« am: 26. Juni 2010, 11:44:05 »

Hallo erstmal, ich bin neu hier. Bin auch froh so ein Forum gefunden zu haben wo ich mich austauschen kann und wo mir geholfen wird.

Also ich fange mal ganz vorne an.
Anfang 2008 wurde ich zur Musterung eingeladen und wurde T2 gemustert. War damals ganz brav habe natürlich immer die Wahrheit gesagt und alle negativen sachen die ich eigentlich hatte (Rückenschmerzen bei Belastung,...) nicht erwähnt. Damals wollte ich auch Zivildienst machen. Habe dann versucht mein Abitur nachzuholen über Fernschule und wurde zurückgestellt vom Zivildienst. Nun ist es 2010 und mein Zivildienst soll Ende Juli beginnen. Ich habe natürlich eine Nachmusterung beantragt über das KWEA die haben das weitergeleitet ans BAZ und die haben den Antrag anerkannt und nun muss ich zum Gesundheitsamt meiner Stadt zur Nachuntersuchung. Ich habe in dem Antrag reingeschrieben das ich an meiner Tauglichkeit zweifel da ich Rücken und Kniebeschwerden habe und regelmäßig Drogen konsumiere, was meine Arbeit als zivildienstleistender und mein Umfeld wärend der Arbeit stark negativ beeinflussen würde. Wurde auf jedefall trotzdem genehmigt.

Soooo...wie schaffe ich es nun das der Arzt vom gesundheitsamt mich für Untauglich bestimmt? Was ich eigentlichvorhatte ist Kiffen(das tue ich sowieso gelegentlich) und ich wollte am Wochenende davor auf jedenfall ein ganz geringe Menge Kokain zu mir nehmen nur weiß ich nicht ob es nach 4 Tagen noch im Urin nachweisbar ist. Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Ortopäden(ist eine gute Freundin von meiner Mutter, mit eigener Praxis) die wird mir die Atteste austellen die ich brauche. Das mit den Rücken und Kniebeschwerden war noch nicht einmal gelogen, die habe ich wirklich nur wusste ich nicht ob die ausreichen um ausgemustert zu werden deshalb die Sache mit den Drogen.


Meine Fragen en euch wären. Was muss ich bzw. die Ärztin beachten wenn sie mir das Attest austellt. Es sollte ja glaubwürdig nachzuempfinden sein und auch sehr detailliert sein fürs Gesundheitsamt. Gibt es noch eine möglichkeit für mich schnell als untauglich befunden zu werden?(z.B. ne Kanne Kaffee am Morgen, da mein Termin sowieso früh um 7 ist, muss ich um 5 schon aufstehen, um den Blutdruck zu steigern)

Falls jemand noch andere Tips hat wie ich mich verhalten soll, oder was ich machen soll wäre ich euch sehr verbunden wenn Ihr mit davon berichten könntet, das dies ja keine richtige neue Musterung beim KWEA ist sondern nur eine Nachuntersuchung von einem Allgemein Mediziner.

Mit freundlichen Grüßen

Arcturus
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svennie
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« Antworten #1 am: 26. Juni 2010, 12:18:40 »

...Wurde auf jedefall trotzdem genehmigt....

Dein (sinngemäßer) Antrag auf eine ärztliche Untersuchung hatte schon allein deshalb Erfolg, weil es eine gesetzliche Vermutung gibt, dass sich der Gesundheitszustand innerhalb von 2 Jahren ändert. Der Antrag wäre also auch ohne Begründung durchgegangen.

Soooo...wie schaffe ich es nun das der Arzt vom gesundheitsamt mich für Untauglich bestimmt? Was ich eigentlichvorhatte ist Kiffen(das tue ich sowieso gelegentlich) und ich wollte am Wochenende davor auf jedenfall ein ganz geringe Menge Kokain zu mir nehmen nur weiß ich nicht ob es nach 4 Tagen noch im Urin nachweisbar ist.

Das wird das Bundesamt für den Zivildienst einfach nicht jucken. Das Kokain vielleicht, die Kifferei ziemlich sicher nicht.

Beim Kreiswehrersatzamt würdest du vermutlich zurückgestellt werden und wenn das Ergebnis nach 6 Monaten wieder so ausfällt, dann wars das. Beim BAZ läuft das etwas anders und Drogen scheinen kein Problem zu sein.

Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Ortopäden(ist eine gute Freundin von meiner Mutter, mit eigener Praxis) die wird mir die Atteste austellen die ich brauche.

Und da sind wir beim Punkt: Was für Atteste brauchst du denn?

Meine Fragen en euch wären. Was muss ich bzw. die Ärztin beachten wenn sie mir das Attest austellt.

Sie sollte sich an Formulierungen halten, die in den Dienstvorschriften und Erlassen der Bundeswehr so auch vorkommen. Es geht letztlich auch weniger um Diagnosen sondern um Schlussfolgerungen.

Zunächst bemisst sich die Wehrdienstfähigkeit daran, ob man voraussichtlich den Anforderungen der militärischen Grundausbildung gewachsen ist. Die Zivildienstfähigkeit folgt automatisch aus der Wehrdienstfähigkeit.

Es gibt eine amtliche Aufstellung dessen, was man in der Grundausbildung leisten können muss:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152

Deine Ärztin müsste also begründen, warum dies oder jenes nicht zumutbar ist.

Bei der Begeründung sollte sie sich wiederum an Formulierungen aus der zDv 46/1 halten, das ist "die Bibel der Wehrmediziner", eine Dienstvorschrift, an die sich Musterungsärzte halten, die aber letztlich im weiteren Verfahren nicht zwingend verbindlich ist.

Es gibt zu jedem Körperbereich eine Übersicht, wann Wehrdienstunfähigkeit vorschlagen werden soll:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165

Maßgeblich sind jeweils die Gradationen IV und VI.

Um es vorweg zu nehmen: Mit orthopädischen Problemen wird es schwierig, Wehrdienstunfähigkeit nachzuweisen.

Falls jemand noch andere Tips hat wie ich mich verhalten soll, oder was ich machen soll wäre ich euch sehr verbunden wenn Ihr mit davon berichten könntet, das dies ja keine richtige neue Musterung beim KWEA ist sondern nur eine Nachuntersuchung von einem Allgemein Mediziner.

Auch die Ärzte im Kreiswehrersatzamt kochen nur mit Wasser. Der Untersuchungsgang ist identisch. Die Schlussfolgerungen, die gezogen werden, leider nicht ganz.

Die Geschichte würde im Ergebnis funktionieren, nur halt nicht als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ...
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Arcturus
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« Antworten #2 am: 26. Juni 2010, 14:02:24 »

Zitat
# Wehrpflichtige, die wehrdienstfähig sind, müssen im Rahmen der Allgemeinen Grundausbildung grundsätzlich mindestens die nachstehenden Tätigkeiten erfüllen.

   1. Stehen in der Formation, dreimal täglich, jeweils bis zu 0,5 Stunden.
   2. Marschieren, täglich bis zu drei km.
   3. Eingewöhnungsmarsch ohne Gepäck fünf km, bis zu zwei Stunden, im ersten Ausbildungsmonat;
      Marsch zu Fuß mit Gepäck zehn km, bis zu vier Stunden, im zweiten Ausbildungsmonat;
      Marsch mit Gepäck 20 km, bis zu sechs Stunden, im dritten Ausbildungsmonat
   4. Einsatzspezifisches Training: Heben, Tragen, Schieben und Ziehen von Lasten; Auf- Ab- und Niedersprünge; Militärisches Handlungstraining mit Schwerpunkt „Stressbewältigung".
   6. Tragen der persönlichen Kampfausrüstung (Handwaffe; Magazine; ABC-Schutzmaske (drei bis sieben kg), zwei bis sieben Stunden täglich an mindestens 25 (Lw: 18) auf die Grundausbildung verteilten Tagen.
   7. Bewegungen im Gelände (u.a. Laufen, Springen, Hinlegen, Kriechen, Gleiten), Ausbildung bis zu zehn Stunden, an mindestens zwei Tagen.
  17. Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft.

Die Punkte die oben genannt sind kann ich mir nicht vorstellen das ich die schaffe wobei das BAZ das wohl kaum interessiert. Bei einem "Marsch" von 5 km krieg ich auf jedenfall schon Knie und Rückenprobleme. Nur wie kann ich das nachweisen. Reicht da ein Attest von einer Ärztin aus?

Zitat
Das wird das Bundesamt für den Zivildienst einfach nicht jucken. Das Kokain vielleicht, die Kifferei ziemlich sicher nicht.

Beim Kreiswehrersatzamt würdest du vermutlich zurückgestellt werden und wenn das Ergebnis nach 6 Monaten wieder so ausfällt, dann wars das. Beim BAZ läuft das etwas anders und Drogen scheinen kein Problem zu sein.

Also Kokain. Das muss die jucken oder werden die riskieren jemanden bei der Caritas arbeiten zu lassen der harte Drogen konsumiert?

Kann ich auch einfach den KDV Antrag rückwirkend für Nichtig erklären und sagen das ich den Text aus dem Internet kopiert und abgeändert habe?(Ist nebenbei gesagt auch die wahrheit) Oder gibt es keine möglichkeit? Dann würde ich ja bestimmt wieder vom KWEA Briefe bekommen und nochmal richtig gemustert werden oder nicht? Oder soll ich erst die Kokain Methode versuchen und falls die bei T2 bleiben einfach Widerrufen und dann im nachhinein den KDV auch widerrufen? Ich bin jetzt ziemlich irritiert. Ich dachte immer es ist Kinderleicht ausgemustert zu werden. Mein Kollege wurde ausgemustert wegen Neuro Dermitis, die er als Kind hatte und ab und zu am Arm ausschläge hat. Mein anderer Kollege ist vollgepuscht mit Pepp(Amphetamin) hingegangen und bekam sofort ohne weiter Kontrolle T5. Der Arzt zu dem ich muss ist kein Wehrmediziner. Ich müsste eigentlich zum KWEA nach Dortmund aber das BAZ schickt mich zu einem normalen Arzt. Kann man mit dem Arzt reden darüber das man Ausgemustert werden will oder würde das direkt alles zerstören? Soviele Fragen. Tut mir echt leid, aber ich brauche klarheit Lächelnd
Vielen Vielen Dank nochmal für die Antworten!

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svennie
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« Antworten #3 am: 26. Juni 2010, 21:51:38 »

Die Punkte die oben genannt sind kann ich mir nicht vorstellen das ich die schaffe wobei das BAZ das wohl kaum interessiert. Bei einem "Marsch" von 5 km krieg ich auf jedenfall schon Knie und Rückenprobleme. Nur wie kann ich das nachweisen. Reicht da ein Attest von einer Ärztin aus?

Im Zweifel mit einem (fachlich begründeten) Gutachten eines entsprechenden Facharztes. Ein bloßes Attest (welchen Inhalts überhaupt) dürfte regelmäßig nicht ausreichen.

Also Kokain. Das muss die jucken oder werden die riskieren jemanden bei der Caritas arbeiten zu lassen der harte Drogen konsumiert?

Dem BAZ ist ja erstmal egal, wer da bei der Caritas wird arbeiten müssen.

Im Dienst gibt es dann allerdings diszuplinarische Möglichkeiten. Theoretisch könnte man dir dann am Abend und am Wochenende den Ausgang streichen, damit du dir keine neuen Drogen besorgen kannst.

Allerdings ist die zDv 46/1 hinsichtlich des Konsums von Drogen mittlerweile recht eindeutig formuliert, ich frage mich, wie das BAZ dagegen argumentiert.

Kann ich auch einfach den KDV Antrag rückwirkend für Nichtig erklären und sagen das ich den Text aus dem Internet kopiert und abgeändert habe?(Ist nebenbei gesagt auch die wahrheit) Oder gibt es keine möglichkeit?

Du kannst jederzeit (mit Wirkung für die Zukunft) auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Rückwirkend geht da nichts.

Dann würde ich ja bestimmt wieder vom KWEA Briefe bekommen und nochmal richtig gemustert werden oder nicht?

Du bist gemustert. Eine neue Musterung gibt es nicht, eine Überprüfungsuntersuchung auf Antrag dagegen schon.

Oder soll ich erst die Kokain Methode versuchen und falls die bei T2 bleiben einfach Widerrufen und dann im nachhinein den KDV auch widerrufen?

Du meinst widersprechen? Kann man versuchen, nur würde es dann argumentativ schwierig werden, beim KWEA erneut eine Übnerprüfungsuntersuchung zu bekommen.

Ich dachte immer es ist Kinderleicht ausgemustert zu werden.

Dann wäre dieses Forum sinnlos. Etwa vor 10-12 Jahren war eine Ausmusterung für den Laien nahezu unmöglich, entsprechende Kandidaten wurden einfach von der Grundausbildung befreit, Drogenkonsumenten durften halt nur mit Platzpatronen schießen oder mussten halt einfach "Peng" sagen.

Mein Kollege wurde ausgemustert wegen Neuro Dermitis, die er als Kind hatte und ab und zu am Arm ausschläge hat.

Das kann dazu führen, dass er die Uniform nicht tragen kann, ohne sich die Haut aufzureißen.

Mein anderer Kollege ist vollgepuscht mit Pepp(Amphetamin) hingegangen und bekam sofort ohne weiter Kontrolle T5.

Da hat er Glück gehabt. In der Akte wird sich das etwas anders lesen, z.B. krankhafte Abhängigkeit, Ablehnung von Therapien etc.

Der Arzt zu dem ich muss ist kein Wehrmediziner. Ich müsste eigentlich zum KWEA nach Dortmund aber das BAZ schickt mich zu einem normalen Arzt.

Nein, du musst nicht zum KWEA nach Dortmund, die sind für Kriegsdienstverweigerer nicht zuständig.

Kann man mit dem Arzt reden darüber das man Ausgemustert werden will oder würde das direkt alles zerstören?

Der Mann ist Amtsarzt. Kann sein, dass er fragt, was er so schreiben soll, muss aber nicht. Das Problem: Das BAZ arbeitet anders als das KWEA.

Beim BAZ wird ein Arzt beauftragt, die Untersuchung vorzunehmen, dann guckt der ärztliche Dienst des BAZ drüber und streicht so das eine oder andere wieder raus.

Es soll sogar eine strikte Anweisung an Vertragsärzte geben, Drogenkonsum entgegen der Dienstanweisungen der Wehrverwaltung anders zu werten.

Nochmal zurück zum Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer:

Nach dem Verzicht kann eine Überprüfungsuntersuchung beim KWEA beantragt werden, bei Drogenkonsum erfolgt in der Regel eine Zurückstellung für 6 Monate oder gleich die Ausmusterung. Nach den 6 Monaten und dem gleichen Ergebnis (Drogenkonsum) erfolgt dann fast immer die Ausmusterung, ganz selten eine erneute Zurückstellung.
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Arcturus
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« Antworten #4 am: 27. Juni 2010, 03:15:01 »

Also sollte ich lieber direkt am Montag meien KDV widerrufen und dann warten bis was vom KWEA kommt und dann beim KWEA eine Nachuntersuchung anfordern? Ich will ja nur ausgemustert werden und so wie es aussieht scheint das leichter zu sein wenns direkt über das KWEA läuft.
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« Antworten #5 am: 27. Juni 2010, 18:46:45 »

Du müsstest uns jetzt erstmal etwas zum aktuellen Stand der Sache erzählen.

Du sagst, dein Zivildienst soll Ende Juli anfangen. Steht das fest?

Wann ist der Termin im Gesundheitsamt?
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« Antworten #6 am: 27. Juni 2010, 23:08:37 »

Also mein Zivildienst soll am 28.07(zumindest kam ein Brief wo an dem Datum ein Informationstag für die Stelle sein soll) starten. Hab mir die stelle nicht selber ausgesucht und Termin beim Gesundheitsamt ist am 07.07.

Also ich persönlich will definitiv T5 erreichen. Egal wie, ob mit Koks oder sonst was. Lächelnd Ich bin euch echt dankbar für eure Hilfe.
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« Antworten #7 am: 28. Juni 2010, 12:06:06 »

Also mein Zivildienst soll am 28.07(zumindest kam ein Brief wo an dem Datum ein Informationstag für die Stelle sein soll) starten. Hab mir die stelle nicht selber ausgesucht und Termin beim Gesundheitsamt ist am 07.07.

Dann stelle ich die Frage jetzt noch mal etwas eindeutiger:

Liegt ein Einberufungsbescheid vor, ja oder nein.

Also ich persönlich will definitiv T5 erreichen. Egal wie, ob mit Koks oder sonst was. Lächelnd Ich bin euch echt dankbar für eure Hilfe.

Du möchtest den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" (="nicht zivildienstfähig") erreichen.

Vor dem Hintergrund de Zeitdruckes solltest du dich aber ernsthaft mit der Frage des Verzichts auf die Anereknnung als Kriegsdienstverweigerer auseinandersetzen. Käme das für dich in Frage?
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« Antworten #8 am: 28. Juni 2010, 17:49:21 »

So einmal ausführlich wegen Einberufungsbescheid. Ich hatte einen Einberufungsbescheid wo ich eigentlich am 01.07.2010 in einem Krankenhaus anfangen sollte. Dann bin ich zu meinem Onkel gezogen. Habe die neue Adresse natürlich nicht gemeldet beim BAZ. Habe denen dann irgendwann per Mail meine neue Adresse mitgeteilt. Jetzt kam ein Brief mit der Ladung zum Informationskurs der verpflichtend ist zum 28.07. Ich habe aber inzwischen um Nachuntersuchung gebeten und jetzt einen Termin zur Nachuntersuchung am 07.07.2010. Aber ich wohne inzwischen wieder zuhause. Was die jetzt eigentlich durch den Brief wissen sollten. Also werden die mich jetzt wieder woanders einteilen oder auch nicht, ist mir relativ egal weil ich mir sicher bin das ichs nicht machen werde. Also ob ich jetzt wirklich einen Einberufungsbescheid habe oder nicht das kann ich nicht sagen, da sehr viele Brief vom BAZ(glaube ich zumindest) an meine vorletzte Adresse gegangen sind wo keiner mehr wohnt da das Haus leer steht. War da letztens um zu gucken ob da Post ist aber der Postkasten war leer.

Zitat
Vor dem Hintergrund de Zeitdruckes solltest du dich aber ernsthaft mit der Frage des Verzichts auf die Anereknnung als Kriegsdienstverweigerer auseinandersetzen. Käme das für dich in Frage?

Was bedeutet das genau für mich? MUSS ich dann Wehrdienst machen? Ich bin mir ziemlich sicher das wenn ich auf den KDV verzichte ich beim Wehrarzt sicherer raus bin als jetzt beim BAZ oder? (siehe Kiffen,Kokain,Rücken,Knie,...)

Also die Zeit ist knapp und ich brauche euren Rat. Ich bin bereit alles zu geben um da rauszukommen aber ohne eure Erfahrung und Beistand werd ich es nicht hinbekommen. Vielen Vielen Dank besonders dir svennie!
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« Antworten #9 am: 29. Juni 2010, 00:23:36 »

So einmal ausführlich wegen Einberufungsbescheid. Ich hatte einen Einberufungsbescheid wo ich eigentlich am 01.07.2010 in einem Krankenhaus anfangen sollte.

Und was ist mit dem Einberufungsbescheid? Ist der aufgehoben worden?

Jetzt kam ein Brief mit der Ladung zum Informationskurs der verpflichtend ist zum 28.07.

Na da würde mich mal der Wortlaut itneressieren. Das dürfte nur rechtmäßig sein, wenn du zu dem Zeitpunkt auch im Zivildienst bist.

Ich habe aber inzwischen um Nachuntersuchung gebeten und jetzt einen Termin zur Nachuntersuchung am 07.07.2010.

Na da geht aber einiges durcheinander.

Also ob ich jetzt wirklich einen Einberufungsbescheid habe oder nicht das kann ich nicht sagen, da sehr viele Brief vom BAZ(glaube ich zumindest) an meine vorletzte Adresse gegangen sind wo keiner mehr wohnt da das Haus leer steht. War da letztens um zu gucken ob da Post ist aber der Postkasten war leer.

Houston, wir haben ein Problem.

Schreib mal bitte näher etwas zu der Einführungsveranstaltung. Was steht in der Ladung? Zitier ruhig etwas mehr aus dem Brief.

Was bedeutet das genau für mich? MUSS ich dann Wehrdienst machen?

Du musst dann Wehrdienst machen, wenn bei der beim KWEA zu beantragenden Überprüfungsuntersuchung keine Wehrdienstunfähigkeit festgestellt wurde und du tatsächlich zum Grundwehrdienst einberufen wirst.

Ich bin mir ziemlich sicher das wenn ich auf den KDV verzichte ich beim Wehrarzt sicherer raus bin als jetzt beim BAZ oder? (siehe Kiffen,Kokain,Rücken,Knie,...)

Jedenfalls sicherer als beim BAZ und mittelfristig sogar sehr sicher. Es kann sein, dass es nicht beim ersten Mal auf Anhieb klappt, sondern es erst eine Zurückstellung gibt.

Also die Zeit ist knapp und ich brauche euren Rat. Ich bin bereit alles zu geben um da rauszukommen aber ohne eure Erfahrung und Beistand werd ich es nicht hinbekommen. Vielen Vielen Dank besonders dir svennie!

Wie knapp die Zeit ist, weiß man nur, wenn man den Inhalt des bewussten Schreibens kennt.
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« Antworten #10 am: 29. Juni 2010, 10:08:32 »

Zitat
Und was ist mit dem Einberufungsbescheid? Ist der aufgehoben worden?

Gute Frage, nächste Frage habe auf meinen Aktuellen Adressen nie einen Brief bekommen, somit weiß ich das nicht.

Zitat
Na da würde mich mal der Wortlaut itneressieren. Das dürfte nur rechtmäßig sein, wenn du zu dem Zeitpunkt auch im Zivildienst bist.

Zitat aus dem Brief:
Zitat
Sehr geehrter Herr "Arcturus"
Ihr Informationstag findet am 28.07.2010 in der Zeit von ... bis ... statt. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen, reisen Sie bitte bis ... Uhr an.
Seminarort: .....
Ihre Teilnahme ist verpflichtend.
Die Erstattung der fahrkosten bla bla bla...
Bitte denken Sie daran Ausweis mitzubringen.
Für den Fall, dass der Einberufungsbescheid widerrufen wird, entfällt die Teilnahmeverpflichtung.
Mfg
BAZ

Das war der genaue Wortlaut.

Ok, also ich schick denen also einen Brief wegen der zurückstellung des KDV. Was soll ich da genau reinschreiben, kannst du mir dabei helfen svennie?

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« Antworten #11 am: 29. Juni 2010, 11:00:38 »

Zitat
XXXXX XXXX
XXXXXXXX XX
XXXXX XXXXX





Bundesamt für den Zivildienst

Sibille-Hartmann-str. 2-8
50964 Köln




KDV
PK-Nummer: XXXXXX-X-XXXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin nicht mehr durch mein Gewissen gehindert, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten und verzichte hiermit auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung per Post.

Mit freundlichen Grüßen

XXX XXX

XXX, den 29.06.2010

Ist das so in Ordnung und meint ihr ich muss trotzdem zur Nachuntersuchung im Gesundheitsamt? Ich bin mir sicher das wenn ich im KWEA nochmal untersucht werde ich hundert pro ausgemustert werde. Bei Gras vllt nicht, aber mit den Attesten und Koks im Urin auf jedenfall. Selbst wenn ich nur zurückgestellt werde und nach 6 Monaten wiederkommen soll und wieder auf Drogen Positiv getestet werde, spätestens dann bin ich raus.
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« Antworten #12 am: 29. Juni 2010, 11:18:37 »

Ist das so in Ordnung und meint ihr ich muss trotzdem zur Nachuntersuchung im Gesundheitsamt?

Du solltest dem Schreiben noch anfügen, dass die Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Das wird zwar vom Gesetz nicht verlangt, das BAZ will das aber manchmal hören.

Was den Termin beim Gesundheitsamt angeht, so würde ich noch ein zweites Schreiben an BAZ und das Gesundheitsamt schicken, dass du den Termin wegen schon vorher geplanter Ortsabwesenheit (Urlaub in einer etwas weiter entfernten Stadt) nicht wahrnehmen kannst.
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« Antworten #13 am: 29. Juni 2010, 12:22:37 »

Zitat
Was den Termin beim Gesundheitsamt angeht, so würde ich noch ein zweites Schreiben an BAZ und das Gesundheitsamt schicken, dass du den Termin wegen schon vorher geplanter Ortsabwesenheit (Urlaub in einer etwas weiter entfernten Stadt) nicht wahrnehmen kannst.

In dem Brief wo der Termin mitgeteilt wurde steht drinne, das alles berufliche und private nebensächlich ist und ich selbst bei Krankheit erscheinen muss es sei denn ich liege im Krankenhaus und das Nachweisen kann.
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svennie
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« Antworten #14 am: 29. Juni 2010, 13:39:47 »

In dem Brief wo der Termin mitgeteilt wurde steht drinne, das alles berufliche und private nebensächlich ist und ich selbst bei Krankheit erscheinen muss es sei denn ich liege im Krankenhaus und das Nachweisen kann.

So, jetzt bitte ich dich nochmals, den Betreff und die ersten paar Zeilen aus dem Brief zu zitieren. Mit irgendwelchen Idden darüber, ob Berufliches nebensächlich sein könnte, kommen wir nicht weiter.
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