Ich habe beim Blutspenden gesagt bekommen, dass ich (wohl auch wegen der Aufregung) einen Blutdruck von 160/85 habe, wäre dies nicht ein weiterer Grund?
Die Aussage, dass du beim Blutspenden (sehr) aufgeregt warst und vermutlich deshalb Blutdruck von 160/85 hattest, ist erstmal nur ein Ansatzpunkt, hier vielleicht genauer nachzusehen, eventuell ein Belastungs-EKG zu machen.
Wie genau man das zur Zeit nimmt, kann ich nicht sagen.
Bei meiner ersten Musterung vor x Jahren habe ich die Tage vorher gefressen, was McDonalds so alles zu bieten hatte, Maxi-Menüs mit Milchshake, etc. Die Blutdruckwerte waren unter aller Sau und weil das KWEA einen Internisten gleich im Haus hatte, wurde ein Belastungstest durchgeführt, der abgebrochen werden musste. Das führte dann zu einer Empfehlung, mich für 3 Monate (!) zurückzustellen. Letztlich führte nur meine Zahnspange zu einer längeren Zurückstellung. Beim nächsten mal hat man dann einfach auf den Belastungstest verzichtet und mich gleich tauglich gemustert.
Beim Coopertest z.B. ist bei mir nach 4 Runden fertig, dann kommt heftiges Kopfweh und ich habe heftige Schmerzen in der Brust.
Derartige Tests werden bei der Musterung und auch in der Grundausbildung nicht vorgenommen, spielen also für die Tauglichkeitsbeurteilung keine Rolle.
Wie genau ist die Gewichtstabelle zu verstehen?
Was bedeuten die einzelnen Spalten (befinde mich in der vorletzten...)
Die Spalten beziehen sich darauf, was der Musterungsarzt dem Musterungsbeamten als Tauglichkeits- und als Verwendungsgrad vorschlagen soll. Maßgeblich ist letztlich die höchste (römische) Zahl, die für alle Gesundheitsziffern vergeben wurde.
I bedeutet: Tauglichkeitsgrad wehrdienstfähig, Verwendungsgrad: verwendungsfähig ohne Einschränkungen
II bedeutet: wehrdienstfähig, Verwendungsgrad: verwendungsfähig mit Einscrhränkungen für bestimmte Tätigkeiten.
V bedeutet: vorübergehend nicht wehrdienstfähig
VI bedeutet: nicht wehrdienstfähig
Früher gab es noch weitere Gradationen ("Spalten"), die III war auf den Verwendungsgrad bezogen gleichbedeutetend mit der II, die IV führte zu Einschränkungen in der Grundausbildung und für einige Jahre oder Monate hab es noch die VII, die zur Befreiung von der Grundausbildung führte.