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Autor Thema: Gemustert - Nicht nachvollziehbar  (Gelesen 3536 mal)
coLLin
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« am: 11. Oktober 2010, 22:33:11 »

Hi,
hab heute Bescheid von der Musterung bekommen.
Wurde mit T2 gemustert -.-
War eig auf einem klaren Ausmusterungs Tripp :

-Extremes Übergewicht 1,90 = 115 kg
-nachweisbare Rückenprobleme,Nackenprobleme,erhöhtes Krebsrisiko
-auf einem Auge fast blind
-Bluthochdruck
-unsportlich
PS: Ich bin nicht stolz drauf. Deshalb dazu kein Kommis bitte

Da die mir das mit den Augen net so wirklich glauben wollten, haben die mich noch zu einem Augenarzt geschickt. Der hat das dann nochmal für die bestätigt.

Nachden Erfahrungen von Freunden eigentlich perfekt zur Ausmusterung.
Mir hat ein Kumpel erzählt der eig sonst 100% fit ist das er ausgemustert wurde weil sie bei ihm Spuren von nem bischen Gras gefunden haben.
Da ich sowas net mache wollte ich das dafür eig net ausprobieren Lächelnd

Mein Problem ist ich hab leider eine sehr sakastische Art.
Kleines Beispiel : Bei mir hat eine Dame am Anfang nochmal die Personalien festgestellt so Name, Schule etc.
Da hat Sie mich dann gefragt ob ich mir schon überlegt hätte ob ich zum Bund will oder verweigern will. Auf meine Antwort nicht so wirklich , kam dann ein paar dumme Kommentare. Als ich Sie gefragt habe wie das abläuft so was passiert wenn ich ausgemustert werde.
Kam dann eine Antwort da hätten Sie sich mal erkundigen soll.
Naja und ich halt wie immer nochmal gefragt ob das net ihre Aufgabe wäre mich zu informieren,kam halt so ein Todesblick rüber.

Hat sowas Auswirkungen auf die Entscheidung ??
Auch beim Arzt kam es zu einigen solcher Situation,weil er mir Krankheiten vorgelesen hab und fragte ob ich die habe,die ich noch nie gehört habe.

Greetz / THX

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svennie
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« Antworten #1 am: 11. Oktober 2010, 23:15:35 »

hab heute Bescheid von der Musterung bekommen.
Wurde mit T2 gemustert

Das steht so nicht in dem Bescheid, oder?

War eig auf einem klaren Ausmusterungs Tripp :

-Extremes Übergewicht 1,90 = 115 kg

Also extrem ist was anderes, das hätte aber trotzdem zu eienr Zurückstellung reichen sollen.

-nachweisbare Rückenprobleme,Nackenprobleme,erhöhtes Krebsrisiko

Du hast kein Krebs? Definiere bitte "Ptobleme", dies ist kein wissenschaftlich greifbarer Begriff.

-auf einem Auge fast blind

Heißt? Eingeschränktes Gesichtsfeld? Eingeschränkte Sehschärfe?

-Bluthochdruck

Wie hoch? Ständig oder nur bei Belastung?

-unsportlich

Das ist nicht tauglichkeitsrelevant.

Da die mir das mit den Augen net so wirklich glauben wollten, haben die mich noch zu einem Augenarzt geschickt. Der hat das dann nochmal für die bestätigt.

Die Frage ist halt, was genau man den Arzt gefragt hat und was genau der Arzt dann bestätigt hat.

... Hat sowas Auswirkungen auf die Entscheidung ??

nein.

Greetz / THX

Und jetzt? Widerspruch eingelegt?
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coLLin
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« Antworten #2 am: 13. Oktober 2010, 13:42:21 »

zu svennie :

1)Doch steht auf dem Ergebnis,im Schreiben steht auch noch folgendes :
"wehrdienstfähig und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimme Tätigkeiten "

2)Nein habe kein Krebs,werde aber alle 2 Monate drauf untersucht.
Auf Grudn der Tatsache das meine Uroma,Oma,Mutter,2 Tanten es hatten.
Liegt halt sehr hoch.

3)Naja ohne Brille seh ich da nicht viel.Hornhautverkrümmung, kaum räumliches sehen.Es guckt immer nur das gute Auge,das schlechte nur so bischen mit , schiele auch

4)Ständig, wurde im Krankenhaus festgestellt,lag da 2 Tage wo immer gemessen wurde. Hat der Doc da auch direkt festgestellt. Liegt am Übergewicht.

So dann zum Widerspruch gibts da irgendwie Fristen ?? Hab das Schreiben Montag bekommen. Und was passiert beim Widerspruch ?? Ganze von vorne Huch Kann ich da auch ein anderen Arzt verlangen ??
Hab auch nie diesen Test am PC gemacht ? Ist das Pflicht ?? Wurde nur ärztlich untersucht und dann heim geschickt.

Greetz / THX
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svennie
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« Antworten #3 am: 13. Oktober 2010, 14:23:45 »

1)Doch steht auf dem Ergebnis,im Schreiben steht auch noch folgendes :
"wehrdienstfähig und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimme Tätigkeiten "

Die Frage ist, was steht in dem Bescheid. Was der Musterungsarzt für statistische Zwecke angekreuzt hat (hier: 2, ohne T) ist ohne Belang. Tauglichkeitsgrade haben keine Nummern, sie haben Namen. Dein Tauglichkeitsgrad heiße ganz einfach nur wehrdienstfähig.

2)Nein habe kein Krebs,werde aber alle 2 Monate drauf untersucht.
Auf Grudn der Tatsache das meine Uroma,Oma,Mutter,2 Tanten es hatten.
Liegt halt sehr hoch.

Solange der Wehrdienst dein Risiko nicht erhöht, hat das nichts mit deiner Belastbarkeit für den Wehrdienst zu tun.

3)Naja ohne Brille seh ich da nicht viel.Hornhautverkrümmung, kaum räumliches sehen.Es guckt immer nur das gute Auge,das schlechte nur so bischen mit , schiele auch

Genau deswegen hast du im Wehrdienst Anspruch auf eine Dienstbrille. Sogar Gläser für deine ganz persönliche ABC-Schutzmaske würde man dir anfertigen lassen. Niemand erwartet von dir, dass du Scharfschütze wirst. Richtung Zielscheibe zu schießen reicht aus.

4)Ständig, wurde im Krankenhaus festgestellt,lag da 2 Tage wo immer gemessen wurde. Hat der Doc da auch direkt festgestellt. Liegt am Übergewicht.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob das schon Krankheitswert hat oder nicht, ob es medikamentös eingestellt werden sollte, kann, etc.

Aber vielleicht denkt sich der Musterungsarzt auch, dass du bei der Grundausbildung etwas abnehmen wirst. Näheres dazu findest du evtl. der der Gesundheitsakte.

So dann zum Widerspruch gibts da irgendwie Fristen ??

Ja, zwei Wochen

Hab das Schreiben Montag bekommen.

dann solltest du langsam mal ein bis zwei Zeilen schreiben und ans KWEA schicken.

Und was passiert beim Widerspruch ??

Das KWEA prüft, ob es an dem Bescheid festhält, falls ja, wird die Sache an die vorgesetzte Behörde weitergeleitet und diese prüft dann ebenfalls.

Ganze von vorne Huch

Kann sein.

Kann ich da auch ein anderen Arzt verlangen ??

Du kannst privat zu so vielen Ärzten gehen, wie du magst. Der Musterungsarzt selbst trifft keine Entschiedung, er macht nur Vorschläge. Daher kannst du ihn auch nicht ablehnen.
 
Hab auch nie diesen Test am PC gemacht ? Ist das Pflicht ??

Nein, der "Test am PC" ist weder Pflicht noch Bestandteil der Musterung.
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coLLin
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« Antworten #4 am: 14. Oktober 2010, 12:43:01 »

Ok also werde mich da an das KWEA wenden.
Nur meine Frage was soll ich denen genau schreiben ? Soll ich schreiben das ich meienr Meinung nach nicht wehrdienstfähig bin und eine erneuete Prüfung verlange ?

Zu dem Thema abnehmen : Hatte da leider erzählt das ich in letzte Zeit etwas abgenommen habe und es auch vor habe.War warscheinlich ziemlich daneben ?

Dann noch eine Frage, habe mitbekommen das wenn man bei den Tests Rückstände von zb Cannabis findet man direkt ausgemustert wird ?
Würde dann nämlich definitiv da zu greifen :-)
Nein ich mache es nicht zum ersten mal dann und ja bin mir den Risiken bewusst.

Thx

Dann noch ne Frage an svennie :

Sach mal wieso kennst du dich so gut aus Huch
Ich finds ja klasse,aber wunderts mich auch,also dein Wissen.
Bist du beim KWEA angestellt oder ähnliches ??
Greetz
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. Oktober 2010, 16:00:07 »

Ok also werde mich da an das KWEA wenden.
Nur meine Frage was soll ich denen genau schreiben ?

Die Frage ist halt, worauf du hinaus willst.

In jedem Fall solltest du schon mal schreiben, dass du Widerspruch gegen den Musterungsbescheid von xx.xx.xx einlegst und die Begründung nachreichen wirst.

Soll ich schreiben das ich meienr Meinung nach nicht wehrdienstfähig bin und eine erneuete Prüfung verlange ?

Du solltest keine Prüfung verlangen, sondern halt darlegen, warum du aus deiner Sicht den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen bist.

Zu dem Thema abnehmen : Hatte da leider erzählt das ich in letzte Zeit etwas abgenommen habe und es auch vor habe.War warscheinlich ziemlich daneben ?

Bevor wir weiter im Nebel stochern, solltest du eine vollständige Kopie deiner Gesundheitsakte anfordern. Dann weißt du, was von dem von dir gesagten notiert wurde und welche Schlussfolgerungen man gezogen hat.

Dann noch eine Frage, habe mitbekommen das wenn man bei den Tests Rückstände von zb Cannabis findet man direkt ausgemustert wird ?

Man wird in der Regel zurückgestellt.

Würde dann nämlich definitiv da zu greifen :-)

Deienr Gesundheitsakte kannst du entnehmen, ob ein entsprechender Drogenschnelltest durchgeführt wurde. Im Zweifel kannst du dann immer noch darlegen, dass du wegen des Musterungsergebnisses angefangen hast du kiffen  Zwinkernd

Nein ich mache es nicht zum ersten mal dann und ja bin mir den Risiken bewusst.

Bist du dazu nicht befragt worden?

Sach mal wieso kennst du dich so gut aus Huch
Ich finds ja klasse,aber wunderts mich auch,also dein Wissen.
Bist du beim KWEA angestellt oder ähnliches ??

Ich arbeite nicht in einem KWEA, ich habe auch nicht vor, dort zu arbeiten und ich hatte in der Vergangenheit selbst jahrelangen Stress mit meinem KWEA.
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coLLin
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« Antworten #6 am: 15. Oktober 2010, 22:21:31 »

Mein Ziel ist ganz einfach. Ausmusterung. Will mir wirklich dieses halbe Jahr sparen. Will so schnell wie möglich studieren.

So,naja zu Drogen wurde ich befragt,aber so wie alles natürlich erst mal abgestritten alles. Nachvollziehen dürften Sie auch nichts. Hab locker 2 Monate nichts geraucht.

So noch ein paar allgemeine Fragen,meinste ich soll das als Einschreiben hinschicken ? Hab bischen Angst das der dann "unauffindbar" ist und dann die 2 Wochen Frist rum ist.

Hab paar Zeilen fertig.Hab halt geschrieben das ich die Musterung wiederufen will (Bescheid vom,Musterung am...) etc.
Dann das ich bitte eine Kopie meiner Gesundheitsakte zugeschickt bekommen würde wollte.
Bin der Meinung das ich auf Grund meinem momentanen medizinischen Gesundheitsstand nicht wehrdienstfähig bin. Auch nicht mit Einschränkung.Sehe halt eine zu körperliche Belastung.

Hoffe reicht dann so erst mal und svennie wie meinteste das mit das ich die Begründung nachrreichen werde ?? Hatteste ja geantwortet ?
Aber das sollte doch besser darein oder ??

Greetz / Thanks
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« Antworten #7 am: 15. Oktober 2010, 22:33:06 »

Zitat
So,naja zu Drogen wurde ich befragt,aber so wie alles natürlich erst mal abgestritten alles. Nachvollziehen dürften Sie auch nichts. Hab locker 2 Monate nichts geraucht.
logischerweise hat das deine tauglichkeit dann auch nicht beschädigt.

Zitat
So noch ein paar allgemeine Fragen,meinste ich soll das als Einschreiben hinschicken ? Hab bischen Angst das der dann "unauffindbar" ist und dann die 2 Wochen Frist rum ist.
oder unter zeugen einwerfen. aber in der regel sollte auch bei einem einfachen brief nichts schiefgehen.

Zitat
Hab paar Zeilen fertig.Hab halt geschrieben das ich die Musterung wiederufen will
widerrufen kann man die musterung nicht, halte dich besser an die terminologie von svenni (s.o.)

Zitat
Dann das ich bitte eine Kopie meiner Gesundheitsakte zugeschickt bekommen würde wollte.
ja, wäre interessant inwiefern dein übergewicht berücksichtigt wurde, darauf kann man in der begründung des widerspruchs eventuell aufbauen.

Zitat
Bin der Meinung das ich auf Grund meinem momentanen medizinischen Gesundheitsstand nicht wehrdienstfähig bin. Auch nicht mit Einschränkung.Sehe halt eine zu körperliche Belastung.
deine subjektive meinung ist leider ziemlich irrelevant.

Zitat
Hoffe reicht dann so erst mal und svennie wie meinteste das mit das ich die Begründung nachrreichen werde ??
zunächst geht es darum die frist zu wahren, um zu verhindern, das der bescheid rechtskräftig wird. die begründung des widerspruchs muss dann natürlich ausformuliert werden, dazu wäre es aber gut den inhalt der g-akte zu kennen.
 
Zitat
Aber das sollte doch besser darein oder ??
die "paar zeilen", die du verfasst hast reichen auf jeden fall nicht aus, um einen widerspruch zu begründen.
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coLLin
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« Antworten #8 am: 22. Oktober 2010, 13:34:29 »

So Leute da bin ich wieder  Grinsend

Hab Gesundheitsakte bekommen und mal eingescannt :-)
Qualität ist nicht so doll aber sollte reichen.
Persönliche Daten habe ich entfernt :-) (Name etc)

Wär nett wenn ihr euch es mal durchlest und eure Meinung postet was ich für den Widderuf als Begründung angeben sollte.

Eine Frage noch : Hatte beim Arzt eig auch gesagt das ich Probleme mit Rücken und Nacken habe / hatte. Steht leider nichts drinne in der Akte.
Soll ich davon ein Attest mit zurück schicken ?? Hatte den bei der Musterung noch net .

1)  http://img521.imageshack.us/i/73960929.jpg/
2)  http://img822.imageshack.us/i/34329627.jpg/
3)  http://img13.imageshack.us/i/58905373.jpg/
4)  http://img819.imageshack.us/i/33812720.jpg/
5)  http://img442.imageshack.us/i/11164307.jpg/
6)  http://img403.imageshack.us/i/38756733.jpg/

Edit: Waren noch paar andere Zettel dabei. Zum einen der Beleg vom Augenarzt und paa Info Zettel . Denke die brauchen wa  hier net.
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2010, 13:37:58 von coLLin » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 25. Oktober 2010, 07:37:42 »

sehr gut, dass du die einsicht organisiert hast, das verschafft klarheit!

hier kannst du einsicht in die musterungsverordnung zdv 46/1 nehmen, wie mir scheint hat sich das KWEA weitestgehend an die kategorisierung in der zdv 46/1 gehalten siehe http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=150

das mit dem rücken/nacken dürfte für sich alleine genommen nicht sehr erfolgsträchtig sein, die angegebenen probleme mit dem auge wurden entsprechend der zdv 46/1 berücksichtigt.

ich persönlich sehe die einzige möglichkeit bei dem übergewicht.
in der akte stehen 107kg, hier gibst du 115kg an, das macht einen auch für die tauglichkeit wesenlichen unterschied. ein BMI über 30 hätte zur zurückstellung geführt. ungünstig natürlich, dass du aktenkundig angegeben hast, dass du abnehmen willst/es bereits getan hast.
gab es bei der musterung eventuell probleme bei der messung deines gewichts, oder wie ist die differenz zwischen 115 und 107 zu erklären?
wie ist dein aktuelles gewicht?

vll. hat svenni noch weitere anmerkungen.
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« Antworten #10 am: 25. Oktober 2010, 09:28:28 »

vll. hat svenni noch weitere anmerkungen.

Ja, ich hab schon die ganze Zeit darüber nachgedacht.

Parallel zum Übergewicht ist auch der Blutdruck zu beachten, der meiner Meinung nach ganz hart an der Grenze zum Bluthochdruck mit Krankheitswert liegt.

Der Musterungsarzt hat allerdings den Blutdruck nicht unter Belastung und nach Belastung gemessen. Hier sollte ggf. zunächst der Hausarzt und dann ein Internist aufgesucht werden, der hier etwas zur Belastbarkeit und zur Behandlungsbedürftigkeit aussagen sollte.

Meiner Meinung nach hat es sich das KWEA hier sehr leicht gemacht. So geht es nicht.
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« Antworten #11 am: 26. Oktober 2010, 19:17:29 »

Hm ok ich weis das ich eig ziemlich viel blödes gesagt habe .
Das mit dem Gewicht ist leider echt so das ich viel abgenommen habe. War eig bei 130. Sprich eig 23 kg . War irgendwie der Meinung hatte mehr wie 107 kg deswegen hatte ich gesagt 15kg abgenommen.
Natürlich kam dann sofort die Antwort vom Arzt das ich in einem 3/4 Jahr wenn ich einberufen werden könnte ja dann eig auf einem Stand wäre , wenn es so weiter geht, der mehr als in Ordnung ist .
Aktuelles Gewicht ist auch so geblieben. War eine sehr harte Diät die ich gemacht habe und jetzt bin ich an so einem Punkt wo man wieder gescheit leben kann. Will eig noch mehr runter , aber würde auch dieses Gewicht halten falls es zu einer erneuten Musterung kommen sollte. Eventuell auch nochmal 2-3 kg drauf essen .

Zu dem Blutdruck und Rückenprobleme :
Hatte vor knapp 2 Monaten einen "Anfall" das ich meinen Hals nicht mehr bewegen konnte. Kam der Notarzt und hat probiert den Hals wieder "einzurenken" bin dann auch mal ohne Probleme in Ohnmacht gefallen.
War dann auch mal gleich ein Grund mich zur Überwachung mit ins Krankenhaus zu nehmen. Dort war ich halt die ganze Zeit am Überwachungsmonitor wo der Bluthochdruck halt festgestellt wurde.
Hatte dann auch ein Gespräch mit dem Arzt der mit auch dringend zur Gewichtabnahme geraten hat und es erst mal so ohne Medikamente probieren wollte.. Der würde mir sicher auch was schreiben was den wohl klar machen sollte das ich nicht tauglich bin.
Denke das KWEA hat halt auf Grund der Tatsache das ich abnehmen "werde" auch gleich damit gerechnet das der Blutdruck runter geht und das damit auch aus der Welt geschaffen wäre.

Hatte auch so schon Rückenprobleme und ab und zu bei sehr schwerer Belastung . Hab bei einem Umzug geholfen und es am nächsten Tag sehr gemerkt.

Hoffe das hilft euch grad mal noch einbischen weiter.

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svennie
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« Antworten #12 am: 26. Oktober 2010, 19:49:29 »

Natürlich kam dann sofort die Antwort vom Arzt das ich in einem 3/4 Jahr wenn ich einberufen werden könnte ja dann eig auf einem Stand wäre , wenn es so weiter geht, der mehr als in Ordnung ist .

Das ist doch alles kein Argument. Hätte, sollte, könnte. Und wenn du eben nicht weiter abnimmst!? Daraus zu schließen, dass jemand, der 23kg abgenommen hat, weiterhin kräftig abnimmt, ist reine Kaffeesatzleserei.

Zu dem Blutdruck und Rückenprobleme :
Hatte vor knapp 2 Monaten einen "Anfall" das ich meinen Hals nicht mehr bewegen konnte. Kam der Notarzt und hat probiert den Hals wieder "einzurenken" bin dann auch mal ohne Probleme in Ohnmacht gefallen.
War dann auch mal gleich ein Grund mich zur Überwachung mit ins Krankenhaus zu nehmen. Dort war ich halt die ganze Zeit am Überwachungsmonitor wo der Bluthochdruck halt festgestellt wurde.

Hier solltest du dir unbedingt die Krankenakte kopieren lassen und ggf. mit dem Arzt sprechen, dass der etwas dazu sagt, ob da Bluthochdruck mit Krankheitswert vorliegt.

Hatte dann auch ein Gespräch mit dem Arzt der mit auch dringend zur Gewichtabnahme geraten hat und es erst mal so ohne Medikamente probieren wollte.. Der würde mir sicher auch was schreiben was den wohl klar machen sollte das ich nicht tauglich bin.

Dann nimm mit dem Arzt Kontakt auf.

Denke das KWEA hat halt auf Grund der Tatsache das ich abnehmen "werde" auch gleich damit gerechnet das der Blutdruck runter geht und das damit auch aus der Welt geschaffen wäre.

Dann hätte man dich (auch) aus gesundheitlichen Gründen erstmal zurückstellen müssen.

Hoffe das hilft euch grad mal noch einbischen weiter.

Es soll dir helfen.

Wir können erstmal nur sagen, dass bei der Musterung etwas schiefgegangen ist und damit meine ich nicht, dass du da etwas zu freigiebig mit Informationen warst, sondern dass da nur oberfläöchlich und schlampig untersucht wurde.

Es stellt sich natürlich die Frage, zu welchem Ergebnis man kommt, wenn man deinen Blutdruck genauer erneut misst.
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« Antworten #13 am: 26. Oktober 2010, 20:24:59 »

Ok. Mach ich  Grinsend

Nur mal so ne Frage , hab mir grad die Zettel nochmal genau nachgelesen.
Da steht aber nichts von diesen Problemen beim Rücken und Nacken drinne ? Oder überlese ich das als ? Wär doch eig definitv erwähnenswert oder ?? Hab das da genannt.
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« Antworten #14 am: 28. Oktober 2010, 07:25:49 »

Ok. Mach ich  Grinsend

Nur mal so ne Frage , hab mir grad die Zettel nochmal genau nachgelesen.
Da steht aber nichts von diesen Problemen beim Rücken und Nacken drinne ? Oder überlese ich das als ? Wär doch eig definitv erwähnenswert oder ?? Hab das da genannt.
orthopädische probleme sind derzeit nicht sehr gefragt was das thema tauglichkeit angeht.
ich würde mich bei der begründung des widerspruchs gg. das musterungsergebnis auf das übergewicht in verbindung mit dem bluthochdruck fokussieren und auch die erwähnte sache mit dem notarzt nochmal anbringen.
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