vielen dank für die zügige antwort!
was den jargon oder die korrektheit der ausdrücke angeht, erhebe ich garkeinen anspruch auf richtigkeit, du wusstest ja gottseidank, was ich meinte. und was die anwort angeht: für mich heisst das jetzt, wenn ich weiterkiffe und (falls der konsum ihnen nicht genügen sollte) mit meinen rückenbeschwerden komme, und dadurch ausgemustert werde, hat das keinerlei auswirkungen auf meine bewerbung für ein fsj (um nochmal sicherzugehen, dass ichs verstanden hab)!?
ich hätte sonst gedacht, sie verlangen einen einblick in die krankenakte, und wenn ich den verweigere, lassen die mich einfach nich...is ja in dem augenblick nicht deren problem. aber wenn du das so noch nie gehört hast, reicht mir das als urteil:)
wenn ich das so richtig verstanden habe, brauche ich auch keine zweitantwort zur bestätigung, ich bin so schon sehr glücklich, dass man hier eine derartige beratung erhält!
ich werde erstmal meine enthaltsamkeit auflösen
