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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm
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Autor Thema: Einzug trotz keiner Wehrpflicht mehr?  (Gelesen 2395 mal)
GSE-Paule
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Beiträge: 4


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« am: 16. Dezember 2010, 09:33:47 »

Hallo,
Ich habe Gestern Post von der Bundeswehr bekommen, dass ich am 04.01.2011 den Termin für meine Musterung habe.
Obwohl ich noch in der Ausbildung bin muss ich jetzt trotzdem hin.

Meine Frage ist folgende:

Es ist ja nun amtlich, dass ab März 2011 keine Wehrdienstpflicht besteht und ab dann der Wehrdienst freiwillig ist. Mein Ausbildungsverhältnis ist frühestens Ende Juni 2011 beendet.
Da ich auf gar keinen Fall zum Bund will (Private Gründe) frag ich mich jetzt ob sie mich dann trotzdem noch einziehen können wenn ich jetzt mit T1 oder T2 gemustert werde!?
Oder soll ich gleich bei der Musterung sagen, dass ich verweigere und Zivi mache? Die nächste Frage wäre dann, ob ich dann wirklich noch Zivi machen muss (da ja keine Pflicht mehr besteht)?
Will eigentlich nichts von beidem, da ich meine Arbeitsstelle so gut wie sicher habe nach der Ausbildung!

Bitte um schnelle Hilfe Smiley
Gruß Paule
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franzl
Jr. Member
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Beiträge: 91


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« Antworten #1 am: 16. Dezember 2010, 11:48:03 »

Na ja, amtlich ist es nicht....nur sehr, sehr wahrscheinlich.

Kannst ruhig auf die erste Ladung zur Musterung nicht reagieren, wird nichts passieren.

Die Musterungen laufen aber vermutlich bis Juli weiter. Das hat nichts mit Einberufingen zu tun. (Ich würde dringend davon abraten, bei der Musterung schon zu verweigern. Was hättest du davon?)
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GSE-Paule
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2010, 12:12:32 »

Danke schonmal für deine Antwort...
ja was hätte ich davon... Gute Frage...
aber was ist wenn ich T1 z.B. gemustert werde und nach meiner Ausbildung(Anfang Juli warscheinlich) dann hingehen muss?
Deshalb war die Frage ob ich lieber verweigern soll oder mich einfach mustern lassen soll und das dann im Juli sowieso keine Auswirkungen mehr hat!?

Ja, Geht das einfach so nicht hingehn?^^
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franzl
Jr. Member
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Beiträge: 91


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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2010, 12:19:13 »

Die erste Ladung zur Musterung kann z.B in der Post verloren gegangen sein. Zwinkernd (Niemand kann dir das Gegenteil nachweisen, es passiert wirklich absolut nichts)

Wenn du die noch weiter ärgern willst...bist du ganz weit weg am zweiten Termin...in Österreich bei deiner Tante, z.B. (die du sicher hast)

Ist aber wirklich mit hoher Wahrscheinlichkeit egal. De facto wird niemand mehr gegen seinen Willen einberufen (der 1. Januar ist Geschichte).

Gibt aber wirklich keinen Grund, den KDV-Antrag zu stellen. Kannst es immer noch in
der Zukunft theoretisch....warum die Karte schon jetzt spielen?
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GSE-Paule
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2010, 15:29:59 »

ok hört sich ganz gut an...
aber meine wichtigste frage is eig.:
Können die mich im Juni/Juli noch einziehn wenn ich jetz gemustert wurde?
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franzl
Jr. Member
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Beiträge: 91


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« Antworten #5 am: 16. Dezember 2010, 15:50:10 »

ok hört sich ganz gut an...
aber meine wichtigste frage is eig.:
Können die mich im Juni/Juli noch einziehn wenn ich jetz gemustert wurde?


Ich weiß nicht...wie man es hätte deutlich formulieren können...
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #6 am: 16. Dezember 2010, 17:54:05 »

ok hört sich ganz gut an...
aber meine wichtigste frage is eig.:
Können die mich im Juni/Juli noch einziehn wenn ich jetz gemustert wurde?

Die Frage dürfte nun wirklich beantwortet sein.

Wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist, dann ist sie ausgesetzt. Punkt.
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GSE-Paule
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #7 am: 16. Dezember 2010, 23:36:43 »

ok ich danke euch Smiley
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