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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einstellungsuntersuchung, Überweisung an Nervenarzt  (Gelesen 3146 mal)
svennie
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« Antworten #15 am: 26. August 2010, 13:17:42 »

Uff, hab jetzt einfach mal direkt beim BAZ angerufen und die meinte ich sei vorrübergehend nicht einsatzfähig (T4).

Der Tauglichkeitsgrad heißt "vorübergehend nicht zivildienstfähig".

Wie soll ich jetzt weiter vor gehen?

Du bist weiterhin Zivildienstleistender, bis du einen Entlassungsbescheid bekommst. Du musst dichj also ggf. weiter krankschreiben lassen.

Wird da noch etwas kommen, oder kann ich davon aus gehen, dass die Sache für mich gegessen ist?

Also früher musste man beim BAZ durchaus damit rechnen, dass nach einer weiteren ärztliochen Untersuchung ggf. eine neue Einberufung kommt.

Und bekomme ich den Zivi Sold von diesem Monat noch ausgezahlt? Hab nähmlich nix bekommen <_<

Du hast taggenau Anspruch auf Zahlung deines Solds bis zur tatsächlichen Entlassung. Wenn du für diesen Monat nichts bekommen haben solltest, dann solltest du dich umgehend beschweren.
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Zelretch
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« Antworten #16 am: 26. August 2010, 13:30:35 »

Nunja, ich bin noch bis zum Ende des Monats krank gemeldet, und so wie ich es verstanden habe, sollte ich den Bescheid in den nächsten Tagen schriftlich bekommen.

Mit "wie weiter vor gehen" meinte ich eher, ob ich jetzt einfach mit dem Studium anfangen soll und dann darauf setzen dass das BAZ mich in ruhe lässt. Würde es helfen den KDV Antrag zurück zu ziehen? Das KWEA soll ja anscheinend bei T4 nicht mehr so das Bedürfnis haben mich einzuziehen...
Widerspruch kann ich schlecht einlegen, ich hab nämlich keine Atteste , die haben sie alle bereits.
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svennie
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« Antworten #17 am: 26. August 2010, 14:25:42 »

Mit "wie weiter vor gehen" meinte ich eher, ob ich jetzt einfach mit dem Studium anfangen soll und dann darauf setzen dass das BAZ mich in ruhe lässt.

Natürlich sollst du mit deinem Studium anfangen, was sonst?

Darauf warten, dass das BAZ dich 2012 vielleicht mal ärztlich untersuchen lassen möchte?

Würde es helfen den KDV Antrag zurück zu ziehen?

Über deinen KDV-Antrag wurde rechtskräftig entschieden, den kannst du nicht zurückziehen. Und auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, ergibt in dieser Situation auch nicht wirklich Sinn.

Das KWEA soll ja anscheinend bei T4 nicht mehr so das Bedürfnis haben mich einzuziehen...

Gemeint ist der Tauglichkeitsgrad "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" bzw. bei anderkannten Kriegsdienstverweigerern "vorübergehend nicht zivildienstfähig". So lange dieser Tauglichkeitsgrad festgestellt ist, ist eine Einberufung nicht möglich. Weder zum Zivildienst noch zum Grundwehrdienst.

An dieser Stelle nochmal: Tauglichkeitsgrade sind nicht durchnumeriert, sie haben Namen.

Widerspruch kann ich schlecht einlegen, ich hab nämlich keine Atteste , die haben sie alle bereits.

Wogegen willst du Widerspruch einlegen?
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Zelretch
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« Antworten #18 am: 26. August 2010, 14:43:59 »

Ich möchte halt nur ungern mitten im Studium nochmal vom BAZ Einberufen werden, aber ich denke mir bleibt nichts anderes übrig.
Ich weiß nur dass die Chancen beim Bund hoch sind bei einer Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eingezogen zu werden, gilt das auch für den Zivildienst?

Zitat
Wogegen willst du Widerspruch einlegen?
Gegen die Entscheidung des ärztlichen Dienstes des BAZ, könnte man dadurch keine neu Beurteilung über meine Situation und damit den Tauglichkeitsgrad "Nicht Zivildiensttauglich" erreichen?
« Letzte Änderung: 26. August 2010, 15:16:48 von Zelretch » Gespeichert
svennie
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« Antworten #19 am: 26. August 2010, 15:26:39 »

Ich möchte halt nur ungern mitten im Studium nochmal vom BAZ Einberufen werden, aber ich denke mir bleibt nichts anderes übrig.
Ich weiß nur dass die Chancen beim Bund hoch sind bei einer Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eingezogen zu werden, gilt das auch für den Zivildienst?

Das Kernproblem liegt woanders. Bei einer Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel nie eine Änderung des Tauglichkeitsgrades in nicht wehrdienstfähig oder vorübergehend nicht wehrdienstfähig, sondern eben nur eine Entlassung. Die Akte geht dann ans Kreiswehrersatzamt und wird in aller Regel irgendwo ganz weit unten weggelegt, in die Kartei der Wehrüberwachung.

Beim BAZ ist das anders, es erfolgt eine Änderung des Tauglichkeitsgrades und die Mitteilung, dass eine Tauglichkeitsüberprpfung nach X Monaten oder Jahren erfolgt.

Wenn das BAZ (oder im Falle des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) das KWEA diese dort genannte Frist beachtet und dann den Tauglichkeitsgrad zivildienstfähig bzw. wehrdienstfähig feststellt, dann wäre durchaus an eine Einberufung zu denken.

Gerade beim BAZ musste man in der Vergangenheit durchaus mit einer EInberufung zum Ableisten einer Restdienstzeit rechnen, wenn diese halbwegs nennenswert war, also nicht etwa nur für einen oder zwei Monate.

Da nun aber auch der Dienst als solcher verkürzt wird, ist es durchaus wahrscheinlich, dass keine Einberufung erfolgt.

Im Gegensatz zu einer Entlassung aus dem Grundwehrdienst ist aber durchaus noch damit zu rechnen, dass eine Tauglichkeitsüberprüfung erfolgt.

Zitat
Wogegen willst du Widerspruch einlegen?
Gegen die Entscheidung des ärztlichen Dienstes des BAZ, könnte man dadurch keine neu Beurteilung über meine Situation und damit den Tauglichkeitsgrad "Nicht Zivildiensttauglich" erreichen?

Wenn du der Meinung bist, dass der Tauglichkeitsgrad "nicht zivildienstfähig" erreicht werden kann, so steht es dir natürlich frei, gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen.
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Zelretch
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« Antworten #20 am: 26. August 2010, 15:55:53 »

Ah, okay. Also ist die Sache etwas komplizierter als ich es mir vorgestellt habe. Ich kann dann wohl nur hoffen , dass die Restdienstzeit von 5 Monaten als "nicht nennenswert" betrachtet wird, oder die Wehrpflicht bis 2011 komplett abgeschafft wird.
Frage mich allerdings wie ich eine Dienststelle für 5 Monate finden soll... <_<


Zitat
Wenn du der Meinung bist, dass der Tauglichkeitsgrad "nicht zivildienstfähig" erreicht werden kann, so steht es dir natürlich frei, gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen.
Ich habe leider keine weiteren ärztlichen Atteste und demnach nehme ich an , dass es eher schwer wird eine Änderung zu erreichen?



Am besten vergesse ich diese Sache vorerst und hoffe mich auch nie wieder dran erinnern zu müssen *seufz*
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