Ich möchte halt nur ungern mitten im Studium nochmal vom BAZ Einberufen werden, aber ich denke mir bleibt nichts anderes übrig.
Ich weiß nur dass die Chancen beim Bund hoch sind bei einer Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eingezogen zu werden, gilt das auch für den Zivildienst?
Das Kernproblem liegt woanders. Bei einer Entlassung aus der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit erfolgt in der Regel nie eine Änderung des Tauglichkeitsgrades in nicht wehrdienstfähig oder vorübergehend nicht wehrdienstfähig, sondern eben nur eine Entlassung. Die Akte geht dann ans Kreiswehrersatzamt und wird in aller Regel irgendwo ganz weit unten weggelegt, in die Kartei der Wehrüberwachung.
Beim BAZ ist das anders, es erfolgt eine Änderung des Tauglichkeitsgrades und die Mitteilung, dass eine Tauglichkeitsüberprpfung nach X Monaten oder Jahren erfolgt.
Wenn das BAZ (oder im Falle des Verzichts auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) das KWEA diese dort genannte Frist beachtet und dann den Tauglichkeitsgrad zivildienstfähig bzw. wehrdienstfähig feststellt, dann wäre durchaus an eine Einberufung zu denken.
Gerade beim BAZ musste man in der Vergangenheit durchaus mit einer EInberufung zum Ableisten einer Restdienstzeit rechnen, wenn diese halbwegs nennenswert war, also nicht etwa nur für einen oder zwei Monate.
Da nun aber auch der Dienst als solcher verkürzt wird, ist es durchaus wahrscheinlich, dass keine Einberufung erfolgt.
Im Gegensatz zu einer Entlassung aus dem Grundwehrdienst ist aber durchaus noch damit zu rechnen, dass eine Tauglichkeitsüberprüfung erfolgt.
Wogegen willst du Widerspruch einlegen?
Gegen die Entscheidung des ärztlichen Dienstes des BAZ, könnte man dadurch keine neu Beurteilung über meine Situation und damit den Tauglichkeitsgrad "Nicht Zivildiensttauglich" erreichen?
Wenn du der Meinung bist, dass der Tauglichkeitsgrad "nicht zivildienstfähig" erreicht werden kann, so steht es dir natürlich frei, gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen.