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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einstellungsuntersuchung, Überweisung an Nervenarzt  (Gelesen 3146 mal)
Zelretch
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« am: 7. August 2010, 19:35:48 »

Also erst einmal Hallo zusammen. (hoffe ich habe das richtige Unterforum erwischt)

Ich habe folgendes Problem: Ich habe diesen Monat mit dem Zivildienst in einem Pflegeheim (Altersheim) angefangen. Ich habe den Zivildienst deutlichst unterschätzt und habe versucht die Gelegenheit bei der Einstellungsuntersuchung zu nutzen um nochmals auf meine Verletzungen an der Linken Hand (habe einen Unfall gehabt , wodurch ich die Fingergelenke nicht mehr richtig Bewegen kann) aufmerksam zu machen und ausgemustert zu werden. (also Zivildienstuntauglich).

Der Untersuchungsarzt sah sich das an und als ich ihm dann noch von Depressionen erzählte schickte er mich mit einer Überweisung an einen Nervenarzt, der mich auf "Anpassungsstörungen" untersuchen soll. Da der Termin beim Nervenarzt Spät war und ich seit Beginn des Zivis unter Schlafstörungen litt , habe ich noch vor dem Termin eine Panikattacke gehabt. Ich weiß nicht ob das die medizinisch korrekte Definition ist, aber ich hatte das Bedürfnis etwas Kaputt zu machen und habe dabei geschrieen. Ich war wirklich verzweifelt, weil ich nicht schlafen konnte und der Gedanke an weitere Schlaflose Nächte mich wirklich abgeschreckt hat. Daraufhin war ich in der Ambulanz und habe dort einen weiteren Zettel mit Diagnosen(?) wie Schlafstörung, Anpassungsstörung, Suizidalität etc und Schlaftabletten bekommen. (war allerdings eben kein Nervenarzt, glaub ich) Am nächsten Tag erhielt ich mit viel Glück auch einen früheren neuen Termin beim Nervenarzt.

Ich wüsste nur zu gerne was mir beim Nervenarzt (Neurologe, Psychiologe) jetzt passieren kann. Man hat mir gesagt dass seine Entscheidung die Zivildiensttauglichkeit bestimmt, aber gibt es da auch die Möglichkeit dass ich zurück gestellt werde? Und kann ich mich direkt beim Nervenarzt über die Entscheidung beschweren? Mir geht es wirklich scheiße und ich habe wirklich Angst davor dass der Arzt arrogant ist und mir Täuschung unterstellt oder mit einem "Das wird schon besser" und nen paar Medikamenten erledigt.

Vielen Dank für eure Hilfe.
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svennie
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« Antworten #1 am: 7. August 2010, 22:03:03 »

Ich wüsste nur zu gerne was mir beim Nervenarzt (Neurologe, Psychiologe) jetzt passieren kann.

Er wird dich untersuchen, versuchen eine Diagnose zu stellen und danach dem Arzt, der die Einstellungsuntersuchung durchgeführt hat, seine Einschätzung schreiben.

Dieser Arzt schickt dann mit einer eigenen Einschätzungen die Sache an den ärztlichen Dienst des Bundesamtes für den Zivildienst. Am Ende entscheidet dann das Bundesamt, ob es bei dem Tauglichkeitsgrad bleibt oder nicht.

Man hat mir gesagt dass seine Entscheidung die Zivildiensttauglichkeit bestimmt

Nein, entscheiden kann nur die Behörde.

aber gibt es da auch die Möglichkeit dass ich zurück gestellt werde?

Auch eine Zurückstellung wäre letztlich nur eine Entscheidung zur Änderung des Tauglichkeitsgrades, in diesem Fall dann in "vorübergegend nicht zivildienstfähig".

Und kann ich mich direkt beim Nervenarzt über die Entscheidung beschweren?

Nein, er hat auch nichts zu entscheiden.

Mir geht es wirklich scheiße und ich habe wirklich Angst davor dass der Arzt arrogant ist und mir Täuschung unterstellt oder mit einem "Das wird schon besser" und nen paar Medikamenten erledigt.

Alles verständlich, nur du musst da jetzt durch. Beschweren (also Widerspruch einlegen) kannst du dann beim Bundesamt.
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Zelretch
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« Antworten #2 am: 7. August 2010, 22:23:38 »

Zitat von: svennie
Dieser Arzt schickt dann mit einer eigenen Einschätzungen die Sache an den ärztlichen Dienst des Bundesamtes für den Zivildienst. Am Ende entscheidet dann das Bundesamt, ob es bei dem Tauglichkeitsgrad bleibt oder nicht.
Weißt du vielleicht mit wie lange Wartezeit ich da rechnen muss?


"Vorrübergehend nicht Zivildienstfähig" wäre für mich das größte Übel das noch passieren kann. Dann könnte ich ja praktisch mitten im Studium rausgezerrt werden...

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svennie
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« Antworten #3 am: 8. August 2010, 00:05:26 »

Weißt du vielleicht mit wie lange Wartezeit ich da rechnen muss?

1-2 Wochen schätze ich. Wegen einer Krankschreibung solltest du dich ggf. an deinen Hausarzt wenden.

"Vorrübergehend nicht Zivildienstfähig" wäre für mich das größte Übel das noch passieren kann. Dann könnte ich ja praktisch mitten im Studium rausgezerrt werden...

Nun mal nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Zunächst ist halt die Frage, für welchen Zeitraum diese Zivildienstunfähigkeit angenommen wird und ob du nach Ablauf dieser Frist nicht vielleicht immer noch derartige Probleme hast. Auch sind Einberufungen von Personen, die schon einmal aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlassen wurden eher unwahrscheinlich.
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Zelretch
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« Antworten #4 am: 8. August 2010, 01:47:23 »

Okay, ich gehe dann wohl einfach zu dem Psychiater und erzähle ihm was vorgefallen ist.

Nur hat mir der Untersuchungsarzt gesagt, dass davon die Zivi-Tauglichkeit abhängt und hat regelmäßig in so einem Register nachgeschlagen. Die Untersuchungen waren die selben, wie die der Musterungsarzt bei Kreiswehrersatzamt durchgeführt hat, der hat mir auch sofort gesagt ich sei T2. Ist es zwar nicht seine Entscheidung, aber die Regel, dass das BAZ die Einschätzung vom Arzt auch so hinnimmt?
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svennie
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« Antworten #5 am: 8. August 2010, 15:43:11 »

Nur hat mir der Untersuchungsarzt gesagt, dass davon die Zivi-Tauglichkeit abhängt und hat regelmäßig in so einem Register nachgeschlagen.

Dieses "Register" ist die zentrale Dienstvorschrift 46/1 der Bundeswehr:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165

Die Untersuchungen waren die selben, wie die der Musterungsarzt bei Kreiswehrersatzamt durchgeführt hat, der hat mir auch sofort gesagt ich sei T2.

Hast du schon mal einen Menschen gesehen, der "T2" ist? Ich nicht.

Das hier ist T2:



Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern. Was er meint ist "wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten". Und das weiß er, bevor der Facharzt seine Einschätzung abgegeben hat?

Ist es zwar nicht seine Entscheidung, aber die Regel, dass das BAZ die Einschätzung vom Arzt auch so hinnimmt?

Erfahrungsgemäß ändert das BAZ den Tauglichkeitsgrad eher zu ungunsten des Wehrpflichtigen gegenüber dem Vorschlag des untersuchenden Arztes.
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Zelretch
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« Antworten #6 am: 8. August 2010, 17:59:14 »


Erfahrungsgemäß ändert das BAZ den Tauglichkeitsgrad eher zu ungunsten des Wehrpflichtigen gegenüber dem Vorschlag des untersuchenden Arztes.
Inwiefern zu ungunsten? Zu ungunsten derjeniger die da raus wollen, oder zu ungunsten derjeniger die unbedingt den Dienst leisten wollen? Bzw das heißt, dass ich nach dem Arzttermin noch einmal 1-2 Wochen bangen darf ob ich das weiter machen muss oder nicht? Das wäre schrecklich....

Und ja, der Arzt hat mir das gleich gesagt , mit dem Kommentar "Zivildienst ist auch was feines". Also vielleicht war er sich auch nur einfach ziemlich sicher dass ich nicht Dienstunfähig bin.
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svennie
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« Antworten #7 am: 8. August 2010, 20:28:33 »

Inwiefern zu ungunsten? Zu ungunsten derjeniger die da raus wollen, oder zu ungunsten derjeniger die unbedingt den Dienst leisten wollen?

Zu ungunsten derjenigen, die eine Änderung des Tauglichkeitsgrades in "nicht zivildienstfähig" anstreben.

Bzw das heißt, dass ich nach dem Arzttermin noch einmal 1-2 Wochen bangen darf ob ich das weiter machen muss oder nicht? Das wäre schrecklich....

Ich will dir nicht die gute Laune verderben. Du musst mit allem rechnen, auch mit einem Ergebnis, das nicht in deinem Sinne ist. Von daher solltest du insbesondere auch über Krankschreibungen und mögliche Therapieangebote nachdenken.

Es bringt dir nichts, alles darauf zu setzen, dass ein vom BAZ bezahlter Psychologe oder Neurologe zum richtigen Ergebnis kommt. Ein von dir selbst ausgesuchter Facharzt dagegen sieht die ganze Sache aus einer ganz anderen Perspektive.
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« Antworten #8 am: 9. August 2010, 00:50:53 »

Gute Laune? Mir geht es wirklich scheiße. Ich war vor wenigen Tagen nicht in der Ambulanz weil ich die Leute dort kennen lernen wollte...


Danke dennoch für deine sehr ausführlichen Antworten, sie machen mir das Leben gerade einfacher.


Ich hätte noch eine kleine Frage: Wenn ich nun zum Psychiater gehe, er mir meine Krankheiten anerkennt und attestiert, aber das BAZ mich für Zivildienstfähig hält, kann ich ja, wie du mir sagtest, Widerspruch einlegen. Was würde danach passieren? Das ganze Spiel noch einmal von vorne?
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svennie
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« Antworten #9 am: 9. August 2010, 11:53:03 »

Gute Laune? Mir geht es wirklich scheiße. Ich war vor wenigen Tagen nicht in der Ambulanz weil ich die Leute dort kennen lernen wollte...

Dass ist mir klar, das Problem ist halt nur, dass man sich alle Mühe geben wird, dich bis zum Ende im Unklaren zu lassen. Das ist typisch für diese Behörden.

Insbesondere solltest du ärztliche Hilfe insoweit in Anspruch nehmen, als dass man dir zumindest ein konkretes Therapieangebot unterbreiten sollte. Sollte dies entsprechend drastisch aussehen, dann drängt sich doch eine Zivildienstunfähigkeit förmlich auf.

Ich hätte noch eine kleine Frage: Wenn ich nun zum Psychiater gehe, er mir meine Krankheiten anerkennt und attestiert, aber das BAZ mich für Zivildienstfähig hält, kann ich ja, wie du mir sagtest, Widerspruch einlegen. Was würde danach passieren? Das ganze Spiel noch einmal von vorne?

Du solltest dann ggf. Atteste und Gutachten deines Arztes vorlegen, die Sache würde dann erneut geprüft werden. Klappt dies wieder nicht, dann könntest du klagen.
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Zelretch
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« Antworten #10 am: 11. August 2010, 19:57:15 »

Zitat
Insbesondere solltest du ärztliche Hilfe insoweit in Anspruch nehmen, als dass man dir zumindest ein konkretes Therapieangebot unterbreiten sollte. Sollte dies entsprechend drastisch aussehen, dann drängt sich doch eine Zivildienstunfähigkeit förmlich auf.

Therapieangebot habe ich nicht bekommen, ich sollte direkt für 2-3 Wochen in die Nervenklinik geschickt werden...

Hab das aber abgelehnt weil das mir den Lebenslauf endgültig ruinieren würde und habe nun Tabletten bekommen.(Die leider kaum etwas nützen...) Wie lange dauert es etwa bis so ein Austausch zwischen 2 Ärzten durch ist?
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« Antworten #11 am: 15. August 2010, 18:30:11 »

Zitat
Insbesondere solltest du ärztliche Hilfe insoweit in Anspruch Therapieangebot habe ich nicht bekommen, ich sollte direkt für 2-3 Wochen in die Nervenklinik geschickt werden...

Hab das aber abgelehnt weil das mir den Lebenslauf endgültig ruinieren würde

Das wäre ja eine angebotene Therapie, die sich auf den Lebenslauf ja auch nur bedingt auswirken würde, du würst ja noch immer Grundwehrdienstleistender und Soldat.

und habe nun Tabletten bekommen.(Die leider kaum etwas nützen...) Wie lange dauert es etwa bis so ein Austausch zwischen 2 Ärzten durch ist?

Das kann lange dauern, das kann aber auch recht schnell gehen.
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« Antworten #12 am: 23. August 2010, 23:54:21 »

So, ich bin es nochmal. Der beauftragte Arzt hat mich nun als Zivildienstuntauglich beurteilt und einen entsprechenden Bericht an das BAZ geschickt. Meinte ich solle mich nächste Woche nochmal erkundigen ob ich den Zivi weiter machen muss.

Wo soll ich da anrufen? Den Regionalbetreuer? Das ist so ein Telefonchaos ich blicke da absolut nicht durch x_x
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« Antworten #13 am: 24. August 2010, 23:23:07 »

Zitat
So, ich bin es nochmal. Der beauftragte Arzt hat mich nun als Zivildienstuntauglich beurteilt und einen entsprechenden Bericht an das BAZ geschickt.
die alte falle, bzw. die alte unkenntnis darüber, dass der ärztliche dienst des BAZ (und nicht die vertragsärztin die dich untersucht hat) die entscheidung über die dienst(un)fähigkeit trifft.
wenn die ärztin aber alles so notiert hat, wie du hier es hier beschrieben hast bin ich recht zuversichtlich, dass wenigstens eine vorrübergehende dienstunfähigkeit rauskommt. dann wird es wahrscheinlich zur entlassung kommen. aber man soll den tag nicht vor dem abend loben.


Zitat
Meinte ich solle mich nächste Woche nochmal erkundigen ob ich den Zivi weiter machen muss.
das wird man dir schriftlich mitteilen.

Zitat
Wo soll ich da anrufen? Den Regionalbetreuer? Das ist so ein Telefonchaos ich blicke da absolut nicht durch x_x
wenn du ganz neugierig bist beim sachbearbeiter des BAZ, der bekommt die entscheidung des ärztlichen dienstes vermutlich als erstes. alternativ wartest du einfach ab, im moment kannst du eh nichts ändern. und die einstellungsuntersuchung lief ja soweit in deinem sinne ab.
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Zelretch
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« Antworten #14 am: 26. August 2010, 12:19:22 »

Uff, hab jetzt einfach mal direkt beim BAZ angerufen und die meinte ich sei vorrübergehend nicht einsatzfähig (T4).  Wie soll ich jetzt weiter vor gehen? Wird da noch etwas kommen, oder kann ich davon aus gehen, dass die Sache für mich gegessen ist?


Und bekomme ich den Zivi Sold von diesem Monat noch ausgezahlt? Hab nähmlich nix bekommen <_<
« Letzte Änderung: 26. August 2010, 12:46:38 von Zelretch » Gespeichert
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