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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Einspruch gegen Musterungsbescheid  (Gelesen 4166 mal)
Flux
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« am: 28. März 2007, 23:24:30 »

Servus miteinander!

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere ja noch an mich.

Lange Zeit ist vergangen, aus den maximalen 4 Wochen Bearbeitungszeit sind mittlerweile 5 Monate geworden. Nochmal in aller Kürze die Problematik:

- 21 Jahre, Student (ab 1.April) im 2. Semester
- letzten Oktober bin ich nach einer vorübergehenden Zurückstellung wehrdienstfähig mit Ausnahmen gemustert worden.
- dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.
- die Sache ist mittlerweile zur Wehrbereichsverwaltung West abdelegiert worden, wo morgen nach einem Gespräch weiter entschieden werden soll.
- Ziel: ins 3. Semester kommen, weiterstudieren.

Alter Thread

Der einzige Termin zur Einberufung wäre der 1. September 2007, dazu unter Punkt 4.): http://zentralstelle-kdv.de/aktuell34.htm

Welche weiteren Optionen habe ich, sollte der Widerspruch morgen abgelehnt werden?
Was wäre aus meiner Sicht das Sinnvollste zu tun?

Grüße
Flux
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Flux
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« Antworten #1 am: 7. April 2007, 09:27:15 »

Soo.. der Widerspruch hatte Erfolg. Die beiden charmanten Frauen von der Wehrverwaltung West haben doch tatsächlich das Bwehrkrankenhaus in Koblenz und somit auch das KWEA überstimmt. Die Kooperationsstrategie ist also aufgegangen.

Besten Dank an dieser Stelle an Svennie, der mir dabei immens geholfen hat.

Grüße
Flux

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svennie
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« Antworten #2 am: 7. April 2007, 19:55:25 »

Soo.. der Widerspruch hatte Erfolg. Die beiden charmanten Frauen von der Wehrverwaltung West haben doch tatsächlich das Bwehrkrankenhaus in Koblenz und somit auch das KWEA überstimmt. Die Kooperationsstrategie ist also aufgegangen.

Was genau hat die Wehrbereichsverwaltung denn entschieden!?
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Flux
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« Antworten #3 am: 7. April 2007, 23:41:07 »

Sie haben entschieden meinem Widerspruch stattzugeben. Ausschlaggebend war wohl eine weitere Urinprobe, die ich direkt vorort abegegeben habe. Danach wurde der entsprechende Gradient aus der ZdV kurzum von III auf VI hochgesetzt, wobei an anderer Stelle vorher entschieden wurde bei III zu bleiben (steht im ärztlichen Protokoll).
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