Auf der ärztlichen Begutachtung steht unter Ergebnis "nicht verwendungsfähig Signierziffer 5"
Es kommt formal nur auf den Musterungsbescheid an, nicht auf den
Vorschlag des Musterungsarztes. Es ist auch nur der Musterungsbescheid als solcher angreifbar.
Also reine Vorsichtsmaßnahme und laut unserem HA kein Grund für eine mögliche Ausmusterung.
Das Problem ist, dass es nicht darauf ankommt, was Arzt XY glaubt, sondern darauf, ob eine vernünftige Belastbarkeitsprognose zu dem Ergebnis kommt, ob jemand den Anforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen ist oder nicht.
Als Anhaltspunkte kann man dazu die eintsprechende Dienstvorschrift der Bundeswehr hinzuziehen, diese bindet akllerdings nur den Musterungsarzt, nicht aber etwa im Klageverfahren das Gericht.
Wenn man jetzt den Bescheid angreifen will, dann muss man wissen, wie der Musterungsarzt zu seinem Vorschlag gekommen ist, also welche Untersuchungen durchgeführt wurden, welche Diagnosen gestellt wurden und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden. Nicht immer stimmt das, was der Arzt einem im Nachgang erklärt mit dem überein, was in der Akte steht.
Es sollte also zunächst gegen den Musterungsbescheid Widerspruch eingelegt werden, dann Akteneinsicht in die Gesundheitsakte (durch Übersendung einer vollständigen Kopie) beantragt werden und diese sollte dann entsprechend ausgewertet werden.
Der Musterugnsarzt wird dabei codierte Gesundheitsnummern mit Gradationen dokumentiert haben, die Bedeutung kann man dann dieser Aufstellung entnehmen:
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165Hier kann es im Einzelfall sein, dass eine "falsche" Gradation durch den Arzt vergeben wurde und somit das Ergebnis aus Sicht des Betroffenen nicht nachvollziehbar ist. Es kann auch sein, dass man insgesamt zu dem Ergebnis kommt, dass die durchgeführten Untersuchungen nicht ausgereuicht haben, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Das alles weiß man aber nur, wenn man Einblick in die Akte hat.