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Autor Thema: Begründete Zweifel an Wehrdienstfähig (eingeschränkt)  (Gelesen 2326 mal)
Zwickie
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Beiträge: 4


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« am: 14. Februar 2007, 15:28:41 »

Guten Tag,
Ich habe schon einige Beiträge aus diesem und anderen Foren gelesen, weshalb ich mich schon etwas mit der Vorgehensweise auskenne.

Zu meinem Problem:
Ich wurde am 29.01 gemustert und bekamm heute die Antwort vom KWEA, in der mir mitgeteilt wurde das ich eingeschränkt wehrdienstfähig bin (Die kreuzchen auf der liste entgehen jeglicher logik).

Zur Musterung habe ich atteste von meinem Haus und Hautarzt vorgelegt. Sie bescheinigen das ich allergien gegen alles mögliche habe was so in der Natur vorkommt, sowie Nahrungsmittelallergien auf Beispielsweise Pökelsalz, Getreide und Konservierungsstoffe (Die Liste ist eine knappe seite lang[Liste]) was meine Ernährung sehr stark einschränkt. Dies habe ich dem Arzt auch mitgeteilt, er hat aber kein wort geglaubt und gemeint ich verarsche ihn gerade ("Das kann jeder sagen")...

Da ich jetzt für wehrdienstfähig gehalten wurde (z.b. kann ich Feldjäger werden) und ich ja eine spezielle bekochung benötige, heißt das das extra für mich gekocht werden muss [auch während eines Feldeinsatzes] (Versorgungspakette der bundeswehr sind für mich ja nicht geniesbar) oder das es dem Bund egal ist was mit mir passiert, selbst wenn ich einen Anaphylaktischen Schock bekommen sollte (bisher zum glück ausgeblieben)?

Wiederspruch werde ich selbstverständlich innerhalb der nächsten Tage einreichen (mit aufforderung zur akteneinsicht). Die Frage die sich hierbei noch stellt ist, wie sinnvoll ein anwalt in diesem Fall ist?

Ich hoffe das ihr mir hierbei etwas helfen könnt
Zwickie
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. Februar 2007, 15:41:23 »

...
Zur Musterung habe ich atteste von meinem Haus und Hautarzt vorgelegt. Sie bescheinigen das ich allergien gegen alles mögliche habe was so in der Natur vorkommt, sowie Nahrungsmittelallergien auf Beispielsweise Pökelsalz, Getreide und Konservierungsstoffe (Die Liste ist eine knappe seite lang[Liste]) was meine Ernährung sehr stark einschränkt. Dies habe ich dem Arzt auch mitgeteilt, er hat aber kein wort geglaubt und gemeint ich verarsche ihn gerade ("Das kann jeder sagen")...

Akteneinsicht beantragen, überprüfen, welche Schlussfolgerungen er gezogen hat.

Da ich jetzt für wehrdienstfähig gehalten wurde (z.b. kann ich Feldjäger werden) und ich ja eine spezielle bekochung benötige, heißt das das extra für mich gekocht werden muss [auch während eines Feldeinsatzes] (Versorgungspakette der bundeswehr sind für mich ja nicht geniesbar) oder das es dem Bund egal ist was mit mir passiert, selbst wenn ich einen Anaphylaktischen Schock bekommen sollte (bisher zum glück ausgeblieben)?

So, steht denn dazu übrehauopt irgendetwas im Musterungsbescheid bzw. zumindest im Verwendungsausweis? Wenn nicht, dann wird auch nicht extra für dich gekocht.

Wiederspruch werde ich selbstverständlich innerhalb der nächsten Tage einreichen (mit aufforderung zur akteneinsicht). Die Frage die sich hierbei noch stellt ist, wie sinnvoll ein anwalt in diesem Fall ist?

Die Sache scheint mir ziemlich eindeutig, dem Grunde nach müsste das auch ohne Anwalt klappen.
Gespeichert
Zwickie
Newbie
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Beiträge: 4


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« Antworten #2 am: 14. Februar 2007, 15:55:28 »

in meinem verwendungsausweis steht nichts von einer speziellen bekochung, nur hat der herr doktor so etwas in meine akte reingeschrieben. Aber ich werde es spätestens mit erhalt der akte erfahren.

Ich danke für die schnelle Hilfe und hoffe mal die geschichte geht gut aus
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