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Autor Thema: Ausgemustert wegen Übergewichts  (Gelesen 1276 mal)
Temonus
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« am: 6. Mai 2011, 13:58:56 »

Hallo zusammen. Ich hoffe ich eröffne denThread im richtigen Berreich.
Es geht um folgendes.
Ich bin 22 Jahre mit Realschulabschluss jedoch bisher Ausbildungslos geblieben so sehr ich mich auch bemüht habe.
Ich wollte schon seid langer Zeit zur Bundeswehr (Eine Zivile Ausbildung dort machen) jedoch musste ich einiges erst mit meinen Eltern regeln (Zeugen Jehovas) da ich nicht wollte dass es sich durch die allein schon Glaubensdifferenzierte vorbelastung des Verhältnisses ganz zerschlägt.
Ich musste feststellen dass sie sehr kulant dem gegenüber sind und habe mich vor einiger Zeit bei der Bundeswehr beworben für verschiedene Berreiche. IT/KfZ/EzH etc. Normale Ausbildung auf Feldwebel- oder Unteroffiziersrang und bin bis zur Musterung gekommen. Dort aber nicht wirklich weit. Ausgemustert T5 wegen Übergewicht.
Ich bin 1.78m und wiege 107kg was neben meinem kleinen Bauch größtenteils auf Muskelmasse und starke Knochen zurück zu führen ist.
Jedoch habe ich jetzt einige Threads hier gelesen und musste feststellen dass viele wenn auch ein wenig größer teilweise weit mehr wiegen jedoch noch nicht in der T5 Norm wären.
Könnte es sein dass ich einfach nur eine überaus .... "penibele" (umschmückung für "?/%&*P?/ =zensiert Smiley Ärztin hatte oder gibt es wie sie meinte wohl neue tabellen wo ich dann wohl einfach im auswahlverfahren bin? Bedanke mich für alle Antworten im vorraus.
Mfg Temonus
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« Antworten #1 am: 7. Mai 2011, 12:37:45 »

Könnte es sein dass ich einfach nur eine überaus .... "penibele" (umschmückung für "?/%&*P?/ =zensiert Smiley Ärztin hatte oder gibt es wie sie meinte wohl neue tabellen wo ich dann wohl einfach im auswahlverfahren bin? Bedanke mich für alle Antworten im vorraus.

Die aktuelle Tabelle gibt es hier:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-02.pdf

Demnach sollte in deinem Fall der Tauglichkeitsgrad "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" vorgeschlagen werden.

Wann war die Musterung? Läuft die Widerspruchsfrist noch?
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Temonus
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 27. Mai 2011, 17:30:41 »

Hatte leider die letze zeit keine möglichkeit online zu gehen weswegen ich erst jetzt antworten kann.
Ist schon ein wenig her und Wiederspruch ist abgelaufen.
Bedeutet also für mich weiter versuchen abzunehmen obwohl das garnicht so einfach ist weil ich denke um auf die 95 bzw. unter die 95 zu kommen müsst ich mir vielleicht einen Knochen rausschnibbeln lassen oder muskeln abbauen. Also am besten nix essen und nur im Bett liegen ^^
Ich find es eine sauerrei dass man immernoch den BMI verwendet obwohl er schon längst veraltet ist.
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admin
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« Antworten #3 am: 29. Mai 2011, 19:19:08 »

Ist schon ein wenig her und Wiederspruch ist abgelaufen.

Nicht der Widerspruch ist abgelaufen, sondern die Widerspruchsfrist.

Bedeutet also für mich weiter versuchen abzunehmen

Nein, weil die Sache jetzt rechtskräftig ist, ist die Sache gelaufen.
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