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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Ausgemustert  (Gelesen 1149 mal)
julia92
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« am: 27. März 2011, 19:19:27 »

hay,
ich bin am 21.03 auf t4 gemustert worden (weil wegen zu dünn usw.) nun ist meine frage ab wann kann man sich denn überhaupt neu bewerben halt wieviel monate müssen dazwischen sein ? .. mir wurde immer was anderes gesagt ?!?

mfg julia  Schockiert Schockiert
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« Antworten #1 am: 27. März 2011, 22:18:15 »

hay,
ich bin am 21.03 auf t4 gemustert worden [...]

mfg julia  Schockiert Schockiert

Also wenn dein Name Julia ist, dann bist du nicht gemustert worden, gemustert werden (per Definition) nur Männer, die dem Wehrpflichtgesetz unterliegen. Genau das soll sich aber zum 1.7. ändern.

Dein Problem ist, dass niemand für dich so richtig zuständig ist. Beantworten kann dir die Frage vermutlich nur das Zentrum für Nachwuchsgewinnung, denn bewerben kannst du dich natürlich so oft du magst, ob du Chancen hast, dass man dich vor Ablauf des in dem Untersuchungsergebnis genannten Datums noch einmal untersucht, entzieht sich meiner Kenntnis, jedenfalls sollte aber in diesem Untersuchungsergebnis ein Datum genannt sein.
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julia92
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« Antworten #2 am: 28. März 2011, 13:28:08 »

ja also ich war ja beim eignungstest und da wurde mir auch nicht gesagt wann ich mich wieder bewerben kannn .... ich hab ja T4 bekommen wäre nett wenn mir da jemand nachhelfen könnte  Grinsend
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« Antworten #3 am: 28. März 2011, 15:03:10 »

ja also ich war ja beim eignungstest und da wurde mir auch nicht gesagt wann ich mich wieder bewerben kannn .... ich hab ja T4 bekommen wäre nett wenn mir da jemand nachhelfen könnte  Grinsend

"T4" ist (schlechter) Bundeswehrslang. Der Arzt war der Meinung, du bist vorübergehend nicht verwendungsfähig und zu dieser Erkenntnis gehört immer eine Befristung, er hätte dir also mitteilen müssen "vorübergehend nicht verwendungsfähig bis xx.xx.xxxx".

Lag es nur am Untergewicht, dann wird er vermutlich von einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten ausgegangen sein, vielleicht aber auch von weniger als 12 Monaten.

Genaues kannst du aber nur der ärztlichen Entscheidung entnehmen, in du du meiner Meinung nach auf Antrag Einblick erhalten musst.
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