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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie MusterungAufschieben - Verhinderung der Einberrufung bzw Feststellung der Tauglichkeit
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Autor Thema: Aufschieben - Verhinderung der Einberrufung bzw Feststellung der Tauglichkeit  (Gelesen 1890 mal)
Cosa_Nostra
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« am: 29. August 2010, 20:45:57 »


Hallo erstmal und danke das ihr uch zeit nehmt die Fragen zu beantworten!

Und zwar gibt es volgende Frage - lets pretend

Es geht um Person A, welche eigentlich vorhatte für mehrere Monate in das Ausland zu fliegen.(ca 7) Person A hat bereits ein Visum und einen Flug bezahlt.
Dieser ist für ende Oktober angesetzt. Vor kurzem hatte Person A Musterung, wo er auch mehrere 'Leiden' per Attest vorgezeigt hat - zur bestätigung dieser'leiden' will die liebe Wehrärztin aber nun den Nachweis durch einen (staatlichen?) Arzt (z.b. durch röntgen Bilder) bei diesem wurde ein Termin Anfang September ausgemacht. Wenn dieser die tauglichkeit bestätigen würde und Person A Oktober eingezogen würde währe das natürlich nicht sehr positiv für Person A. Jetzt stellt sich die Frage was am besten zu machen währe auch im hinblick darauf das die Wehrpflicht demnächst (1.Januar?) wohl abgeschafft wird-und Person A körperlich nicht vollkommen fit ist aber es zumindest nichts so gravierendes gibt was eine 100% Garantie für Untauglichkeit währe sodas Person A möglichst ohne gegen das Gesetz zu verstoßen seine Reise erfolgreich antreten kann.

Ich bin froh über jede Antwort und wenn sie noch infos brauchen sagen sie bescheid.
Danke schonmal!
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svennie
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« Antworten #1 am: 30. August 2010, 10:50:33 »

Wenn dieser die tauglichkeit bestätigen würde und Person A Oktober eingezogen würde währe das natürlich nicht sehr positiv für Person A.

Eine Einberufung im Oktober wäre aus jetziger Sicht ausgeschlossen, eine Einberufung zum 1. Januar wäre möglich.

Jetzt stellt sich die Frage was am besten zu machen währe auch im hinblick darauf das die Wehrpflicht demnächst (1.Januar?) wohl abgeschafft wird

Niemand plant, die Wehrpflicht abzuschaffen, insbesondere nicht zum 1. Januar. Der Verteidiungsminister denkt ernsthaft darüber nach, die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 auszusetzen.

-und Person A körperlich nicht vollkommen fit ist aber es zumindest nichts so gravierendes gibt was eine 100% Garantie für Untauglichkeit währe sodas Person A möglichst ohne gegen das Gesetz zu verstoßen seine Reise erfolgreich antreten kann.

Dann fragt man sich natürlich, warum A schon von vornherein eine Auslandsreise plant, ohne sich diese - wie im Gesetz vorgesehen - vorher genehmigen zu lassen?

Und jetzt rentn A die Zeit davon. Ich fürchte, im Rahmen eines Internetforums wird dieses Problem kaum zu kösen sein.

Ich bin froh über jede Antwort und wenn sie noch infos brauchen sagen sie bescheid.

Hier kann bislang niemand auch nur ansatzweise einschätzen, ob der Besuch des "staatlichen Arztes" (was auch immer das sein soll) oder die Fertigung von Röntgenbildern für die Tauglichkeitsfeststellung relevant ist. Was für Atteste (welchen Inhalts) liegen denn vor? Was für ein Arzt hat diese ausgestellt?
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Cosa_Nostra
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« Antworten #2 am: 30. August 2010, 14:48:15 »

Also danke erstmal für die Antwort,

1. Ein Antrag wurde gestellt - dieser wurde allerdings abgelehnt.

2.Der Arzt war ein orthopäde - das Attest wurde der Wehrärztin gegeben also weis ich nicht mehr 100% was drinnen stand - auf jeden Fall hat der orthopäde daraus geschlussfolgert das Person A keine längeren Märsche möglich sind und nichts über 10 kg heben sollte.(Und das ohne das dem Arzt gesagt worden ist er soll Person A als untaglich darstellen). Falls ihr eine möglichkeit kennt wieder an das Attest zu kommen und es auch wichtig währe besorg ich es.

Beim Kreiswehramt wurde zudem in Erfahrung gebracht das es anscheinend kein Problem ist das Land zu verlassen falls man noch keine 'Einberufung'(kp wie das heißt) bekommen hat also wie läuft das Zeitmäßig meistens ab? Wenn der andere Arzt die infos weitergibt und die Wehrärztin mich für Tauglich hällt - wie lange dauert es ungefähr bis der Brief kommt der den 'Einberrufungsbefehl'(KP wie das heißt) beeinhaltet?
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svennie
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« Antworten #3 am: 30. August 2010, 16:14:14 »

1. Ein Antrag wurde gestellt - dieser wurde allerdings abgelehnt.

Das war zu erwarten ...

2.Der Arzt war ein orthopäde - das Attest wurde der Wehrärztin gegeben also weis ich nicht mehr 100% was drinnen stand - auf jeden Fall hat der orthopäde daraus geschlussfolgert das Person A keine längeren Märsche möglich sind und nichts über 10 kg heben sollte.

Woraus hat der Orthopäde das geschlussfolgert?

Beim Kreiswehramt wurde zudem in Erfahrung gebracht das es anscheinend kein Problem ist das Land zu verlassen falls man noch keine 'Einberufung'(kp wie das heißt) bekommen hat

Natürlich ist es kein Problem, die Bundesrepublik zu verlassen. Du geniesst innerhalb der EU Freizügigkeit. Was aber machst du, wenn du im Ausland bist und zuhause ein Einberufungsbescheid ankommt?

also wie läuft das Zeitmäßig meistens ab?

Nicht wirklich, oder? Man wird gemustert und vielleicht innerhalb der Heranziehungsgrenze einberufen. Vielleicht aber auch nicht.

Wenn der andere Arzt die infos weitergibt und die Wehrärztin mich für Tauglich hällt - wie lange dauert es ungefähr bis der Brief kommt der den 'Einberrufungsbefehl'(KP wie das heißt) beeinhaltet?

Also die Frau ist Musterungsärztin. "Wehrärzte" gibt es nicht. Und der Bescheid hieße Einberufungsbescheid. Ob und wann einer kommt, ist nicht vorhersehbar.
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #4 am: 30. August 2010, 16:48:08 »

Du koenntest dich fuer die Dauer deiner Reise in Deutschland abmelden. Dann bekommt das KWEA in der Praxis keinen Einberufungsbescheid, bzw. keinerlei Post, mehr an dich zugestellt. Das vertagt das Problem aber auch nur bis zum Ende deiner Reise und ist melderechtlich zumindest fragwuerdig. Die Einberufung per oeffentlichem Aushang wird nicht mehr durchgefuehrt.
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Cosa_Nostra
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« Antworten #5 am: 30. August 2010, 17:11:38 »

@ svennie
1.Also der Arzt hat es aus Röngen Bildern und behandlungen der letzten Monate geschlussfolgert.

2. Das Zielland heißt Australien also außerhalb der EU - was ändert das ?
und was würde passieren wenn der Einberrufungsbescheid kommt und man nicht im lande währe?

3. Und es gibt 0 anhaltspunkte wann der Einberufungsbescheid in etwa komm
t
1 Tag - 1Woche 1 Monat 1 Jahr?


@DerFreiheitskämpfer
Wie meldet man sich im Deutschland ab und
@ svennie : ist das eine mögliche Lösung?

Danke
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svennie
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« Antworten #6 am: 30. August 2010, 17:15:59 »

1.Also der Arzt hat es aus Röngen Bildern und behandlungen der letzten Monate geschlussfolgert.

Tja dann sehen wir mal, ob der der vom KWEA beauftragte Arzt auch so sieht.

2. Das Zielland heißt Australien also außerhalb der EU - was ändert das ?

Grundsätzlich erstmal nicht.

und was würde passieren wenn der Einberrufungsbescheid kommt und man nicht im lande währe?

Dann müsste geprüft werden, ob der Einberufungsbescheid formal wirksam zugestellt wurde. Falls ja, dann solltest du zusehen, dass du pünktlich in der Kaserne erscheinst.

3. Und es gibt 0 anhaltspunkte wann der Einberufungsbescheid in etwa komm
t
1 Tag - 1Woche 1 Monat 1 Jahr?

Nein.

Er kommt frühestens rechtzeitig vor dem nächsten Quartalsanfang, spätestens rechtzeitig vor dem letzten Quartalsanfang vor Erreichen der jeweils individuell maßgeblichen Heranziehungsgrenze. Oder überhaupt nicht.

@DerFreiheitskämpfer
Wie meldet man sich im Deutschland ab und

Mündlich bzw. schriftlich bei der örtlich zuständigen Meldebehörde.

@ svennie : ist das eine mögliche Lösung?

Das wäre denkbar, könnte jedoch nach der Rückkehr zu Problemen führen, insbesondere wenn die Tauglichkeitsüberprüfung noch nicht beendet war, bevor du verschwunden bist.
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Cosa_Nostra
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« Antworten #7 am: 30. August 2010, 17:50:48 »

aber Person A könnte nicht ürgendwie am Flughafen aufgehalten werden weil er unter Wehrbeobachtung steht oder so?

Also am besten währe es so zu machen: Zum Arzt gehen Im Oktober Abmelden und dann ende Oktober den Flug warnehmen ? Das denke ich zumindest.
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svennie
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« Antworten #8 am: 30. August 2010, 18:49:29 »

aber Person A könnte nicht ürgendwie am Flughafen aufgehalten werden weil er unter Wehrbeobachtung steht oder so?

Wehrüberwachung bedeutet, dass du verpflichtet bist, dem KWEA bestimmte Veränderungen in deinem Leben (Adresse, Beruf, Ausbildung) mitzuteilen. Wehrbeobachtung gibt es nicht.

Also am besten währe es so zu machen: Zum Arzt gehen Im Oktober Abmelden und dann ende Oktober den Flug warnehmen ? Das denke ich zumindest.

Am Besten wäre es, sich an das Gesetz zu halten und den Auslandsaufenthalt auf 3 Monate zu begrenzen oder dein Wehrpflichtproblem rechtzeitig anderweitig zu lösen. Aber du kommst ja leider erst auf den allerletzten Drücker auf die Idee, dass es zu Problemen kommen könnte.
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #9 am: 30. August 2010, 19:01:55 »

Solange dir kein Einberufungsbescheid zugestellt wurde kannst du kein schlimmeres Vergehen als eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das ist so wie Falschparken. Deswegen wird keiner zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte dich das KWEA suchen landest du auf der "Wehrerfassungsliste". Das bedeutet aber nichts weiter, als dass wenn du in Deutschland in den Schengen Raum einreist das KWEA eine Mitteilung bekommt.

Sobald der Einberufungsbescheid da ist, und der gilt wenn er an deine Meldeadresse in DE zugestellt wird als "formal zugestellt", wird es ernst. Daher ja die Idee der Abmeldung zur Verhinderung der Zustellung.
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Cosa_Nostra
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« Antworten #10 am: 30. August 2010, 20:18:25 »

Ok danke für die nützlichen Infos-also möglichst versuchen vor dem eintreffen des Einberufungsbescheid mich abzumelden und aus dem lande zu sein. Am besten kurz vor der Abreise abmelden oder? So 1 Tag  vorher oder so? D.h ich sollte auch versuchen den Arztermin möglichst weit nach hinten zu schieben damit die länger brauchen.
 
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DerFreiheitskaempfer
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« Antworten #11 am: 30. August 2010, 23:44:23 »

Das KWEA ist natuerlich auch nicht bescheuert. Es macht also Sinn dich so abzumelden, dass die keine Zeit mehr haben jemanden vorbeizuschicken um mal zu schauen ob du doch da bist. Trifft man dich an kann man dir den Einberufungsbescheid in die Hand druecken und den somit formal zustellen.

Ansonsten solltest du dir SELBER und WEIT IM VORRAUS Gedanken ueber diese Sachen machen, sonst trifft es dich am Ende um so haerter. Wenn du diese Abmeldenummer wirklich so durchziehst, kannst du dich darauf verlassen, sollte die Wehrpflicht nicht abgeschafft sein, dass wenn du dich wieder anmeldest das KWEA unter Umstaenden besonders scharf auf dich ist. Bitte ueberlege dir das und informier dich, sonst heisst es hier bald "Hilfe 500€ Strafe wegen Verstoss gegen das Meldegesetz und Einberufung enthalten, ich sitze aber in Panama"... ;-)
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Cosa_Nostra
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« Antworten #12 am: 31. August 2010, 12:04:57 »

Danke mach ich
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Cosa_Nostra
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« Antworten #13 am: 31. August 2010, 17:24:52 »

Hat noch jemand ein paar Tips/Vorschläge wie Person A den Zeitraum zwischen jetzt und Ankommen des Einberufungsbescheid's am besten verlängern kann?

Also wie gesagt Person A wurde zu einem Facharzt geschickt den sie bereits nach hinten schiebt...
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svennie
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« Antworten #14 am: 31. August 2010, 17:53:40 »

Also wie gesagt Person A wurde zu einem Facharzt geschickt den sie bereits nach hinten schiebt...

An einen Einberufungsbescheid ist derzeit nicht zu denken.

Ein Widerspruchsverfahren würde die Sache natürlich verzögern, dazu passt aber deine Ortsabwesenheit nicht.
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