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Autor Thema: Anforderungskriterien der Bundeswehr  (Gelesen 1484 mal)
Bimmal
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 23. Februar 2010, 09:10:45 »

Hallo
meine Frage ist:
Sollte man sich bei seiner Musterung auf die Anforderungskriterien der Bundeswehr berufen bzw. kann man sich überhaupt darauf berufen?
Die Anforderungskriterien sind ja z.B. dass man 3-mal ne halbe Stunde pro Tag stehen muss.
Kann man sich aufgrund solcher Einschränkungen gleich ausmustern lassen oder muss man dazu schon beim Bund sein um sich auf solche Gründe zu berufen ?

LG
Bimmal
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 23. Februar 2010, 11:35:26 »

Sollte man sich bei seiner Musterung auf die Anforderungskriterien der Bundeswehr berufen bzw. kann man sich überhaupt darauf berufen?

Natürlich kann man sich darauf berufen, dazu sind solche Kriterien ja da, nur wird der Musterungsarzt dies nicht verstehen (wollen).

Die Anforderungskriterien sind ja z.B. dass man 3-mal ne halbe Stunde pro Tag stehen muss.

richtig.

Kann man sich aufgrund solcher Einschränkungen gleich ausmustern lassen

DIe Frage ist doch, warum du diesen Anforderungen nicht gewachsen bist und ob du dies im Zweifel beweisen kannst.

oder muss man dazu schon beim Bund sein um sich auf solche Gründe zu berufen ?

Das Kreiswehrersatzamt hat üeb die Tauglichkeit zu entscheiden (bzw. im Widerspruchsverfahren die Wehrbereichsverwaltung bzw, im Klageverfahren das Gericht). Nicht du und auch nicht der Trupppenarzt.
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