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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Anderes Wehchen  (Gelesen 5072 mal)
svennie
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« Antworten #30 am: 13. September 2010, 17:41:54 »

Eine Zurückstellung wäre nicht schlimm, dadruch gewinne ich genug Zeit bis zum dritten Semester.

Dann ändere deine "Bitte" in einen Antrag und schick das so ab.
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Grendizer
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« Antworten #31 am: 13. September 2010, 18:06:15 »

Soll ich den Satz mit der OP weglassen? Und wie soll ich den letzten Satz umformulieren?
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svennie
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« Antworten #32 am: 13. September 2010, 19:54:40 »

Soll ich den Satz mit der OP weglassen?

Ich fürchte, allein die geplante OP rettet dich erstmal. Also stehenlassen.

Und wie soll ich den letzten Satz umformulieren?

Den Satz würde ich weglassen. Du nimmst ja - theoretisch - das Ergebnis der Untersuchung vorweg.
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« Antworten #33 am: 13. September 2010, 22:15:55 »

Hmm wenn ich nur um eine Überprüfung bitte, klingt das so, als würde ich gerne für tauglich befunden.

Ich muss ihm irgendwie doch klar machen, dass ich auf keinen Fall Lust habe, meinen Dienst anzutreten.
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svennie
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« Antworten #34 am: 13. September 2010, 22:30:09 »

Hmm wenn ich nur um eine Überprüfung bitte, klingt das so, als würde ich gerne für tauglich befunden.

So sollst auch nicht "bitten", sondern eine ärztliche Untersuchung beantragen. Weitergehende Rechte hast du erstmal nicht.

Ich muss ihm irgendwie doch klar machen, dass ich auf keinen Fall Lust habe, meinen Dienst anzutreten.

 Huch

Du kannst davon ausgehen, dass sich das BAZ nun wirklich überhaupt nicht dafür interessiert, zu was du Lust hast.
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Grendizer
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« Antworten #35 am: 13. September 2010, 23:20:47 »

Also soll der letzte Satz lauten "Ich beantrage hiermit eine ärztliche Untersuchung auf Grundlage des beigefügten Attestes"?
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svennie
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« Antworten #36 am: 14. September 2010, 00:23:09 »

Also soll der letzte Satz lauten "Ich beantrage hiermit eine ärztliche Untersuchung auf Grundlage des beigefügten Attestes"?

 Huch

Warum willst du ein Attest zur Grundlage einer Untersuchung machen.

Du möchtest das BAZ dazu bringen, dass eine ärztliche Untersuchung tatsächlich durchgeführt wird. Ärztliche Untersuchung bedeutet, dass ein Arzt dich untersuchen soll und nicht das Attest.

Wenn du bereits jetzt das Attest beifügen möchtest (was sich in der Regel beim BAZ gerade nicht anbietet), dann kannst du dies gern tun, jedoch halt nur zum Nachweis der Tatsache, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat. Das lässt sich dem Attest aber wohl eher nicht entnehmen.
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Grendizer
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« Antworten #37 am: 14. September 2010, 03:24:30 »

Es lässt sich aber entnehmen, dass gesundheitliche Bedenken gegen eine Wehrdienstfähigkeit spricht. Auch wenn das bei meiner letzten Untersuchung nicht zum Vorschein gekommen ist.

Was schlägst du mir denn vor, zu tun, um meine Einberufung am 4.10 zu umgehen?
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svennie
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« Antworten #38 am: 14. September 2010, 10:50:48 »

Es lässt sich aber entnehmen, dass gesundheitliche Bedenken gegen eine Wehrdienstfähigkeit spricht.

Das ist schön. Dann wird dir das BAZ erklären, dass nach Diensteintritt eine ärztliche Untersuchung stattfindet.

Auch wenn das bei meiner letzten Untersuchung nicht zum Vorschein gekommen ist.

Was nicht gleichbedeutend mit einer eingetretenen Änderung des Gesundheitszustandes ist. Diese wäre aber Voraussetzung dafür, dass "außer der Reihe" überhaupt untersucht wird.

Was schlägst du mir denn vor, zu tun, um meine Einberufung am 4.10 zu umgehen?

Aufgrund der doch recht fortgeschrittenen Zeit (knapp 3 Wochen bis zum Dienstantritt), dürfte wohl ohnehin nur noch der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer etwas bringen.
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Grendizer
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« Antworten #39 am: 23. September 2010, 01:07:31 »

[Unsachlichen Beitrag durch die Moderation entfernt]

Admin
« Letzte Änderung: 23. September 2010, 01:13:55 von admin » Gespeichert
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