welche Unterlagen braucht er noch, außer Lebenslauf und Verweigerungsbegründung?
keine.
muss die Begründung dann direkt nach Köln geschickt werden oder auch an das hiesige KWEA ?
Er kann abwarten, bis er vom BAZ (Köln) aufgefordert wird, seinen Antrag zu begründen, dann sollte er die Frist (einen Monat) einhalten und die Begründung dorthin schicken.
geht eigentlich jeder Antrag durch oder muss man da wirklich *kämpfen* um als Verweigerer anerkannt zu werden?
Wenn man die Formalien einhält, wird man anerkannt, es muss also der eigentliche Antrag unter Berufung auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 (3) GG) gestellt werden, ein Lebenslauf beigefügt werden und die Gewissensgründe müssen dargelegt werden, wobei keine vorgefertigten Muster abgeschrieben werden dürfen.
Ca. 2004 wurde das Kriegsdienstverweigerungsrecht dahingehend reformiert, dass alle Antragsteller quasi durhc das Verfahren im Eiltempo durcfhgeschleust werden und anerkannt werden, wenn der Lebenslauf vorliegt und Gründe genannt werden, die
geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen und keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit bestehen.
Ablehnungen gibt es faktisch nur noch aus folgenden Gründen:
- Formale Fehler (Lebenslauf oder Begründung fehlt trotz Erinnerung)
- Begründung wurde aus dem BAZ bekannten Büchern oder Internetseiten abgeschrieben
- Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (häufig werden Wehrpflichtige dazu gebracht, bei der Musterung einen Antrag zu stellen, wenn das Musterungsergebnis dann "nicht wehrdienstfähig" ist, dann fehlt es an einem Rechtschutzinteresse als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden weil nach dem Wortlauf von Art. 4 (3) Grundgesetz nur derjenige einen Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer haben kann, der
zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden kann folglich also taugliche wehrpflichtige Männer sowie Zeit- und Berufssoldatinnen, nicht aber "ausgemusterte"). Das dürfte der größte Teil der Ablehnungen sein.
- Das BAZ hat Zweifel an der Ernsthaftigkeit, da stellt das BAZ in der Praxis darauf ab, dass ein aus taktischen Gründen erst sehr spät gestellter Antrag (nach der Einberufung) den Eindruck erweckt, es könnten Zweifel an der Ernsthaftigkeit bestehen weil jemand (und jetzt kommt wieder so eine In-Sich-Begründung), der ernsthafte, gewichte Gewissensgründe hat, den Antrag sofort stellt. Dann muss die Begründung dahingehend ergänzt werden, dass man schreibt, warum man den Antrag erst zum Zeitpunkt XY gestellt hat. Pragmatische Antwort wäre, dass man erst durch die Einberufung zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen wird, das will das BAZ aber nicht hören. Stattdessen schreibt man ganz diplomatisch, dass man Zweifel hatte, ob die Gründe wirklich so schwer wiegen, dass man wirklich absolut keinen Kriegsdienst mit der Waffe leisten kann und ist in einem inneren Kampf zu dem Ergebnis gekommen, dass dem so ist.
Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden, wer aber die formalen Regeln einhält und bestehende Zweifel ausräumt, wird auch anerkannt.