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Autor Thema: Ärger mit der Nachmusterung  (Gelesen 1615 mal)
PeterPansen
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« am: 8. März 2010, 15:12:03 »

Guten Tag  Smiley

Ich fange erstmal mit der Vorgeschichte an. Ich bin 21 Jahre alt und werde im Juli 22. Ich wurde vor knapp über 2 Jahren als eingeschränkt tauglich gemustert, verweigert habe ich nicht. Nun stehe ich kurz vor meinem Abi, und vor kurzem kam eine Einberufungsplanung zum 1.7. + Anhörung ins Haus, woraufhin ich eine Überprüfungsuntersuchung beantragt habe, zu der ich nun auch gegangen bin. Zuvor habe ich mir noch mein allergisches Asthma attestieren lassen (war sehr blauäugig von mir, zu hoffen, deswegen ausgemustert zu werden  Zwinkernd).

So, während der erneuten Musterung sagte der Musterungsarzt dann, dass versucht wird, mich aufgrund des allergischen Asthmas und des Heuschnupfens nur noch in den Wintermonaten einzuziehen. Nebenbei meinte er noch, dass er mich ausgemustert hätte, wenn das Asthma ganzjährig wäre oder die Lungenfunktion eingeschränkt wäre (angeblich sei meine laut Attest normal)..
Was ich erst bemerkt habe, als ich wieder zuhause war, ist, dass das auf dem Musterungsbescheid gar nicht vermerkt wurde (kein Kreuz bei "Einberufung zu den Wintermonaten empfohlen") und nun bin ich nicht sicher, ob das nur auf dem Bescheid ist oder das ganze auch beim KWEA nciht mehr berücksichtigt wird, ich also problemlos auch im Sommer noch eingezogen werden könnte. Ich gehe mal von letzterem aus...
Nun läuft noch die Widerspruchsfrist und ich denke, dass es doch sehr sinnvoll wäre, in diesem Fall von dieser auch Gebrauch zu machen?  Zwinkernd Es kann ja schließlich nicht sein, dass der Musterungsarzt das einfach "vergessen" oder nicht berücksichtigt hat und ich jetzt trotzdem weiterhin zum Sommer "zur Verfügung" stehe, obwohl es während der Musterung noch ganz anders aussah. Es hat mir schon gereicht, dass er mich überhaupt noch als tauglich gemustert hat.. Augen rollen
Hättet ihr da eine Idee, wie ich da am besten vorgehen sollte, was mich bei einem Widerspruch erwarten könnte? Und wie sollte ich diesen formulieren?
Es würde mich schon etwas beruhigen, wenn ich sichergehen könnte, nur zum Winter mit einem Einberufungsbescheid rechnen zu müssen, auch wenn es laut deren Aussage keine Garantie, sondern nur eine Empfehlung ist. Natürlich wäre mir eine Ausmusterung am liebsten, aber ob das jetzt noch möglich ist..?

Ich hatte nämlich vor, nach meinem Abi zum Wintersemester ein Studium zu beginnen und theoretisch gäbe es dann doch nurnoch einen einzigen Einzugstermin, nämlich kommenden Oktober, und den könnte ich ja mit einem KDV-Antrag mehr oder weniger sicher umgehen. Der 1.1. würde dann ja in der Vorlesungszeit liegen und April und Juli würden dann ja im Optimalfall rausfallen wegen der Wintersache (Wobei Juli wieder in der Vorlesungszeit liegt). Und am nächsten Oktober wäre das 3. Semester ja erreicht, danach bräuchte ich mir dann keine Gedanken mehr zu machen, da ich nach dem Studium sowieso zu alt für die bin Grinsend

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir da helfen könntet Smiley
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svennie
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« Antworten #1 am: 10. März 2010, 00:08:38 »

So, während der erneuten Musterung sagte der Musterungsarzt dann, dass versucht wird, mich aufgrund des allergischen Asthmas und des Heuschnupfens nur noch in den Wintermonaten einzuziehen.

Das Wehrpflichtgesetz kennt keine Wehrdienstfähigkeit ...

Nebenbei meinte er noch, dass er mich ausgemustert hätte, wenn das Asthma ganzjährig wäre oder die Lungenfunktion eingeschränkt wäre (angeblich sei meine laut Attest normal)..

Und, was steht in dem Attest?

Was ich erst bemerkt habe, als ich wieder zuhause war, ist, dass das auf dem Musterungsbescheid gar nicht vermerkt wurde (kein Kreuz bei "Einberufung zu den Wintermonaten empfohlen") und nun bin ich nicht sicher, ob das nur auf dem Bescheid ist oder das ganze auch beim KWEA nciht mehr berücksichtigt wird, ich also problemlos auch im Sommer noch eingezogen werden könnte.

Wie bereits geschrieben: Das Wehrpflichtgesetz kennt keine nur auf bestimmte Jahreszeiten begrenzte Wehrdienstfähigkeit. Steht sonst irgendwo die "Empfehlung" des Musterungsarztes, dass du nur in den Wintermonaten einberufen werden sollst?

Nun läuft noch die Widerspruchsfrist und ich denke, dass es doch sehr sinnvoll wäre, in diesem Fall von dieser auch Gebrauch zu machen?  Zwinkernd

Das solltest du tun, insbesondere solltest du Akteneinsicht beantragen.

Es kann ja schließlich nicht sein, dass der Musterungsarzt das einfach "vergessen" oder nicht berücksichtigt hat und ich jetzt trotzdem weiterhin zum Sommer "zur Verfügung" stehe, obwohl es während der Musterung noch ganz anders aussah.

Na derartigen Unsinn kann man selbstredend auch nicht einklagen, dies ist allenfalls eine Steilvorlage um dann überhaupt eine Wehrdienstunfähigkeit zu erreichen.

Hättet ihr da eine Idee, wie ich da am besten vorgehen sollte, was mich bei einem Widerspruch erwarten könnte? Und wie sollte ich diesen formulieren?

Du solltest zunächst überhaupt nichts großartiges formulieren, sondern die Frist einhalten und rein fristwahrend Widerspruch (ohne Begründung) einlegen. Dann solltest du in die Akte gucken, am besten lässt du dir eine Kopie schicken.

Es würde mich schon etwas beruhigen, wenn ich sichergehen könnte, nur zum Winter mit einem Einberufungsbescheid rechnen zu müssen, auch wenn es laut deren Aussage keine Garantie, sondern nur eine Empfehlung ist.

Eine Empfehlung, auf die man im Zweifel nichts geben kann, eben weil sie vom Gesetz nicht vorgesehen ist.

Du solltest feststellen, was bei der Musterung berücksichtigt wurde und welche Schlussfolgerungen gezogen wurden.
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PeterPansen
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« Antworten #2 am: 10. März 2010, 19:48:31 »

Ok, ich habe heute einen Brief mit dem Widerspruch und der Anforderung meiner Gesundheitsakte abgeschickt.

Nebenbei meinte er noch, dass er mich ausgemustert hätte, wenn das Asthma ganzjährig wäre oder die Lungenfunktion eingeschränkt wäre (angeblich sei meine laut Attest normal)..

Und, was steht in dem Attest?

Also es stehen die Werte von dem Lungenfunktionstest drin, aus denen der Arzt wohl "alles in ordnung" gedeutet hat.. Ob die Werte wirklich in Ordnung sind, kann ich leider nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist bei den Soll-Werten in % von 54 bis 96 alles vertreten.
Naja und es steht dann noch drin, dass das Asthma bei Gräserpollen auftritt, also praktisch nur im Sommer.

Wie bereits geschrieben: Das Wehrpflichtgesetz kennt keine nur auf bestimmte Jahreszeiten begrenzte Wehrdienstfähigkeit. Steht sonst irgendwo die "Empfehlung" des Musterungsarztes, dass du nur in den Wintermonaten einberufen werden sollst?

Leider nicht. Der Musterungsarzt hat halt nur gleich, nachdem er sich das Attest angeschaut hat, deutlich zu mir gesagt, ich würde nur zum Winter einberufen werden.
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svennie
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« Antworten #3 am: 23. März 2010, 11:58:31 »

...Auf jeden Fall ist bei den Soll-Werten in % von 54 bis 96 alles vertreten.

Ach? Und bei den Ist-Werten? Auf die kommt es doch an!?

Naja und es steht dann noch drin, dass das Asthma bei Gräserpollen auftritt, also praktisch nur im Sommer.

Leider nicht. Der Musterungsarzt hat halt nur gleich, nachdem er sich das Attest angeschaut hat, deutlich zu mir gesagt, ich würde nur zum Winter einberufen werden.

Die kann aber viel erzähln wenn der Tag lang ist. Aus dem Augen aus dem Sinn ...
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PeterPansen
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« Antworten #4 am: 23. März 2010, 18:01:09 »

...Auf jeden Fall ist bei den Soll-Werten in % von 54 bis 96 alles vertreten.

Ach? Und bei den Ist-Werten? Auf die kommt es doch an!?
Hoppla, ich habe mich vertippt. Ich meinte natürlich die Ist-Werte und nicht die Soll-Werte.
Leider nicht. Der Musterungsarzt hat halt nur gleich, nachdem er sich das Attest angeschaut hat, deutlich zu mir gesagt, ich würde nur zum Winter einberufen werden.

Die kann aber viel erzähln wenn der Tag lang ist. Aus dem Augen aus dem Sinn ...
Ja, das befürchte ich auch  Ärgerlich

Ich habe mittlerweile eine Antwort vom KWEA bekommen. Meine Gesundheitsakte wurde mir nicht zugeschickt und auch in dem Brief mit keinem Wort erwähnt, aber dafür wissen die offenbar trotz bisher unbegründetem Widerspruch genau, weshalb ich Widerspruch eingelegt habe und mir direkt ein Schreiben für eine fachärztlichen Zusatzuntersuchung im Fachsanitätszentrum geschickt, zu der ich in 2 Wochen kommen soll. Aber weswegen ich nun untersucht werde, steht nicht in dem Schreiben. Nur, dass ich in die innere Abteilung kommen und Sportsachen mitnehmen soll.

Sollte ich nun erstmal die Untersuchung abwarten und hoffen, dass meine Beschwerden dort etwas ernster genommen werden als beim KWEA, oder hättest du noch Vorschläge, was ich sonst noch tun könnte?
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svennie
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« Antworten #5 am: 24. März 2010, 00:47:56 »

Sollte ich nun erstmal die Untersuchung abwarten und hoffen, dass meine Beschwerden dort etwas ernster genommen werden als beim KWEA, oder hättest du noch Vorschläge, was ich sonst noch tun könnte?

Du solltest noch mal dem KWEA schreiben und deutlich darauf hinweisen, dass man die Übersendung einer Kopie der Gesundheitsunterlagen "vergessen" hat.
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