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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie Musterung9.11.2009 Musterung in Düsseldorf Frage wegen dem Computer TEST!!! ??
Seiten: [1]
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Autor Thema: 9.11.2009 Musterung in Düsseldorf Frage wegen dem Computer TEST!!! ??  (Gelesen 2366 mal)
dominik1
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« am: 27. September 2009, 13:48:54 »

Hallo zusammen,

werde am 9.11.09 in Düsseldorf gemustert....

Bin aufgeschlossen dort hin zu gehen, arbeite als Mechaniker (ausgelernt) fest in einer Werkstatt.
So, ich habe nur ein wenig bammel vor dem Mathe- Test, bzw. überhaupt vor dem Computer- Test!!!! Huch


Könnt ihr mir vielleicht sagen, was da so vorkommt, vorwiegend Mathe, das ist nähmlich nicht gerade meine stärke, habe auch schon Ewigkeiten keine Rechen Aufgaben mehr gemacht,.... wozu auch in einer Werkstatt???!!!!

DANKE für Hilfe Grinsend
« Letzte Änderung: 27. September 2009, 13:58:26 von dominik1 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 27. September 2009, 17:12:07 »

werde am 9.11.09 in Düsseldorf gemustert....

Bin aufgeschlossen dort hin zu gehen, arbeite als Mechaniker (ausgelernt) fest in einer Werkstatt.
So, ich habe nur ein wenig bammel vor dem Mathe- Test, bzw. überhaupt vor dem Computer- Test!!!! Huch

Die Eigungs- und Verwendungsfeststellung ist nicht Bestandteil der Musterung, sie hat keinen Einfluss auf den Tauglichkeits- bzw. Verwendugnsgrad.
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dominik1
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 27. September 2009, 18:34:12 »

Also ist es da egal wie man abschneidet???

Was würden denn da für Aufgaben vorkommen???

So wie es sich anhört warst du wohl schon da!!??

Also ich gehe auch nur für den Grundwehrdienst weg wenn ich nicht ausgemustert werden sollte), danach werde ich weiter in der Werkstatt arbeiten... Arbeitsvertrag bleibt so lange bestehen!!!!

Dominik
« Letzte Änderung: 27. September 2009, 18:37:53 von dominik1 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 27. September 2009, 18:35:29 »

Also ist es da egal wie man abschneidet???

FÜr den Tauglichkeitsgrad spielt das keine Rolle.

So wie es sich anhört warst du wohl schon da!!??

Bei der EUF? Nein, die ist auch nicht Voraussetzung für eine Einberufung.
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dominik1
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« Antworten #4 am: 27. September 2009, 18:42:08 »

Also bekommt man dann auch Ergebnisse??? Noten- mäßig?

Also ok, naja werde da mal vorbei gehen....


Dominik
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svennie
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« Antworten #5 am: 27. September 2009, 18:55:45 »

Also bekommt man dann auch Ergebnisse??? Noten- mäßig?

Bei der EUF bekommen einige Wehrpflichtige hinterher irgendeine - rechtlich allerdings absolut unbedeutende - Zahl genannt.

Bei der Musterung gibt es einen Musterungsbescheid, in dem über die Tauglichkeit und ggf. über die Verwendungsfähigkeit entschieden wird und im Falle der Tauglichkeit auch über die Verfügbarkeit.
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Psycho
Gast
« Antworten #6 am: 24. Februar 2010, 23:16:26 »

[Crossposting entfernt. Admin]
« Letzte Änderung: 25. Februar 2010, 00:17:21 von admin » Gespeichert
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