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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Zweifel an der Ernsthaftigkeit des KDV-Antrags  (Gelesen 772 mal)
oleole1
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Beiträge: 2


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« am: 17. Mai 2010, 18:30:03 »

Hallo Leute,

ich habe meinen KDV-Antrag erst nach dem Einberufungsbescheid gestellt, da ich vorher eigentlich zum Bund gehen wollte.
Mit der Zeit hat sich aber meine Einstellung geändert und ich wollte einen KDV-Antrag stellen, aber wegen der Abiturvorbereitung hat sich mein Vorhaben verzögert, da ich auch nicht so recht wusste, wie ich die Begründung formulieren soll.
Da kam aber schon der Einberufungsbescheid ins Haus geflattert. Ich habe einen KDV-Antrag geschrieben und auch abgeschickt, aber als Antwort erhielt ich ein Schreiben vom BAZ, in dem die Ernsthaftigkeit meiner Gewissensentscheidung angezweifelt wurde, da ich den KDV erst so spät gestellt habe.

Ich habe echt keine Ahnung was ich denen schreiben soll, da ich meine Begründung als ziehmlich stichfest gehalten habe.
Ich habe geschrieben, dass Gewalt in meiner frühen Schulzeit alltäglich war und ich auch Opfer von Gewalt und offener Ablehnung wurde, weshalb ich mich seitdem von meinen Mitmenschen abgekapselt habe. Damit wollte ich eigentlich darstellen, dass Gewalt für mich alltäglich war und das sich ein negatives Menschenbild bei mir herausgebildet hat. Diesen Umstand habe ich erst vor Kurzem erfasst.
Aber mir wurde das vom BAZ so ausgelegt, dass diese Beschreibung von traumatischen Erlebnissen in meiner Kindheit eine Schilderung der Enwicklung einer ablehnenden Haltung gegen Krieg und Gewalt sei, was mich sehr verwirrt.

Desweiteren wurde hinzugefügt, dass ich noch Umstände, Gründe usw. schildern solle, die erklären, warum die Antragstellung so spät vorgenommen habe. Heißt das jetzt im Klartext, dass das BAZ nur diese Sache mit meiner Kindheit missfällt oder sind sie noch mit meiner Argumentation, warum ich den KDV so spät gestellt habe, unzufrieden???

Ich bitte um dringende Antworten, da meine Frist bald abläuft und bedanke mich schon im Vorraus für die Tipps!
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 17. Mai 2010, 19:12:49 »

Ich habe echt keine Ahnung was ich denen schreiben soll, da ich meine Begründung als ziehmlich stichfest gehalten habe.

Du hast 2 Möglichkeiten:

Entweder hattest du bis zuletzt noch Zweifel, ob deine Gewissnsgründe wirklich ausreichen, absolut jede Form von Kriegsdienst mit der Waffe abzulehnen.

Variante 2: Erst durch den Einebrufungsbescheid wurdest du im Sinne von Art. 4 (3) Grundgesetz zum Kriegsdienst mi t der Waffe gezwungen, eine Regelung, wonach die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer früher beantragt werden soll oder muss existiert nicht (mehr).

Es gab früher mal eine Regelung, wonach KDV-Anträge bei der Musterung gestellt werden sollen (nicht müssen).

Aber mir wurde das vom BAZ so ausgelegt, dass diese Beschreibung von traumatischen Erlebnissen in meiner Kindheit eine Schilderung der Enwicklung einer ablehnenden Haltung gegen Krieg und Gewalt sei, was mich sehr verwirrt.

Zweifelt das BAZ nur wegen des Zeitpunktes an der Ernsthaftigkeit oder haben die das noch etwas (anders) konkretisiert?

Das Problem ist wohl, dass du zwar eine Geschichte aus der Kindheit erzählt hast, aber nicht genau dargelegt hat, wie das dein Gewissen endgültig dahingehend beeinflusst hat, dass du jeden Kriegsdienst mit der Waffe verweigerst, also auch den, mit dem "die Armen und Schwachen" verteidigt werden.
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oleole1
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 17. Mai 2010, 20:29:57 »

Also in dem Schreiben steht, das die Tatsache, dass ich bis zum Eintreffen des Einberufungsbescheides gewartet hätte, bevor ich den KDV gestellt hätte, Zweifel an der Ernsthaftigkeit meiner Gewissensentscheidung aufkommen lasse.
Im Folgenden wird dann eben noch drauf hingewiesen, dass eben meine angeblich schon in meiner Kindheit entwickelte Ablehnung gegen Gewalt im Widerspruch zu meiner späten Antragsstellung stehe.

Ich frage eben deshalb, weil das ja den Anschein hat, dass wenn ich sie mit meiner Stellungnahme nicht zufriedenstelle alles aus ist und ich zum Bund gehen muss.

Und das reicht echt, dass ich denen erkläre, dass sozusagen ihre "falschverstandene" Fassung meiner Geschichte gar nicht widersprüchlich ist, weil erst der Einberufungsbescheid einen unmittelbaren Zwang zum Dienst mit der Waffe darstellt und das ich eben noch weitere Umstände nennen soll?
Weil irgentwie fällt mir nichts so recht ein was ich noch zu meiner Gewissensentscheidung schreiben soll, weil ich anhand vieler Aspekte versucht habe zu belegen, warum sich meine Einstellung zu Gewalt verändert hat.
Würde es z.B. auch ausreichend sein, wenn ich schreibe, das mein Vater darauf gedrängt hat, dass ich zum Bund gehe? Weil er mir immer erzählt hat wie gut es bei der Armee sei und das ich da auch hingehen solle weil ich sonst ein Weichei bin und so??

Vielen Dank für deinen Ratschlag, das gibt mir jedenfals schon mal ne Grundlage. Smiley
« Letzte Änderung: 17. Mai 2010, 20:32:54 von oleole1 » Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 17. Mai 2010, 21:28:27 »

Also in dem Schreiben steht, das die Tatsache, dass ich bis zum Eintreffen des Einberufungsbescheides gewartet hätte, bevor ich den KDV gestellt hätte, Zweifel an der Ernsthaftigkeit meiner Gewissensentscheidung aufkommen lasse.

Naja, eine sehr frühe Antragstellung mag ja ein Indiz dafür sein, dass man es besonders ernst meint. Wenn man aber wartet, bis man wirklich Wehrdienst leisten soll, dann ist das kein Indiz dafür, dass man es nicht ernst meint.

Im Folgenden wird dann eben noch drauf hingewiesen, dass eben meine angeblich schon in meiner Kindheit entwickelte Ablehnung gegen Gewalt im Widerspruch zu meiner späten Antragsstellung stehe.

Da interpretiert das BAZ aber irgendwas hinein, was offensichtlich nicht da ist. Du hast seit Kindheit eine Abneigung gegen Gewalt. Das ist gut. Als Kind hast du dir aber nie Gedanken darüber gemacht, wann und ob du dich als Kriegsdienstverweigerer anerkennen lässt. Ich sehe da keinen Zusammenhang.

Ich frage eben deshalb, weil das ja den Anschein hat, dass wenn ich sie mit meiner Stellungnahme nicht zufriedenstelle alles aus ist und ich zum Bund gehen muss.

Nein das BAZ tut jetzt nur so, als ob sie die Anträge wirklich ernsthaft prüfen. Das dürfte nur bei einem Bruchteil der Anträge der Fall sein. Jetzt antwortest du denen etwas, was vernünftig und schlüssig klingt, dann klappt das.

Ggf. meldest du dich vorher mal bei der "Zentralstelle KDV", die haben öfter mit diesem konkreten Problem zu tun und können dir ggf. bei der FOrmulierung helfen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=19

Und das reicht echt, dass ich denen erkläre, dass sozusagen ihre "falschverstandene" Fassung meiner Geschichte gar nicht widersprüchlich ist, weil erst der Einberufungsbescheid einen unmittelbaren Zwang zum Dienst mit der Waffe darstellt und das ich eben noch weitere Umstände nennen soll?

Meiner Meinung nach reicht es aus, wenn man darauf hinweist, dass der Zwang zum Kriegsdienst mit der Waffe erst mit der Zustellung des Einberufungsbescheids entstanden ist.

Würde es z.B. auch ausreichend sein, wenn ich schreibe, das mein Vater darauf gedrängt hat, dass ich zum Bund gehe?

Würde ich nicht machen, da findet man dann wieder neue Zweifel ...

Weil er mir immer erzählt hat wie gut es bei der Armee sei und das ich da auch hingehen solle weil ich sonst ein Weichei bin und so??

Dir geht es ja nicht um "Weichei" oder "Uniformträger" sondern ums Gewissen. Du bist volljährig und das wäre dann letztlich noch erklärungsbedürftiger.

Vielen Dank für deinen Ratschlag, das gibt mir jedenfals schon mal ne Grundlage. Smiley
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