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Autor Thema: **zwangseinberufung zum zivildienst**  (Gelesen 3294 mal)
wanderoo
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« am: 5. Februar 2007, 09:43:10 »

einberufung zum zivildienst am 02.juli 07

gibt es eine möglichkeit widerspruch gegen die einberufung einzulegen, wenn man...

a) sich selber eine andere dienststelle suchen möchte?

b) im oktober anfangen möchte zu studieren?

c) bis 31.juli 07 ein praktikum absolviert?

bitte um HILFE  Huch
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 5. Februar 2007, 12:02:41 »

Widerspruch kann man immer einberufen. Das Studium (das ja noch garnicht begonnen wurde) stellt keinen Grund dar, deine noch nicht selbst gesuchte Stelle auch nicht. Ggf. könnte man aus dem Praktikum etwas machen aber auch das ist eher unwahrscheinlich. Was für ein Praktikum ist das denn?

Ansonsten hätte man sich vorher drum kümmern können, jetzt bliebe noch die Möglichkeit einer ärztlichen Untersuchung, das sollte aber gut vorbereitet sein. Oder du verzichtest auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, das sollte aber ebenfalls gut überlegt sein.
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wanderoo
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 5. Februar 2007, 12:38:31 »

ein unbezahltes praktikum ab mitte februar bis ende juli in einer konzertagentur mit option auf ausbildung zum veranstaltungskfm ab 01.08.

aber rein theoretisch wäre ein widerspruch möglich, wenn man eine andere stelle hätte, oder?
« Letzte Änderung: 5. Februar 2007, 12:40:28 von wanderoo » Gespeichert
Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #3 am: 5. Februar 2007, 12:49:37 »

ja. normalerweise haben sie dich doch vorher informiert das du dir eine stelle suchen sollst/kannst oder?


Haben sie dir mit deiner Einberufung zum 02.juli 07 schon eine Stelle genannt wo du dann hin sollst oder ist das nur so eine Ankündigung?
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wanderoo
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 5. Februar 2007, 13:19:34 »

mit der einberufung wurde mir schon eine stelle genannt, die ich am 02.07. antreten muss.

um die ankündigung + mahnung, dass ich mich um eine stelle bemühen soll, habe ich mich nicht gekümmert.

ich hörte mal, dass es möglich sei, wenn man sich nicht kümmert, a)zwangseinberufen wird, wie es jetzt bei mir passiert ist oder b)nicht einberufen wird, da die zahlen mit genug freiwilligen erreicht werden. aber zwangseinberufungen als abschreckende beispiele durch geführt werden.
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