wenn ich mich ummelde werde ich dann in NRW stationiert oder bleibt meine stationierung in BaWü?
Wo du nach der Grundausbildung stationiert werden wirst, kannst du deinem Einberufungsbescheid entnehmen.
Nehmen wir das Beispiel aus diesem Beitrag:
http://www.musterungsforum.de/forum/zurueckstellung_unabkoemmlichkeit_befreiung/zurueckstellung_im_1_semester-t804.0.html;msg4941#msg4941Dort steht zum einen in der Einberufung, wo der Dienst anzutreten ist, dort findet dann die Grundausbildung statt. Kurz darunter findet sich der Satz, wo die weitere Verwendung vorgesehen ist (in dem Beispiel ist es der selbe Ort aber nicht zwingend die gleiche Kaserne).
Du kannst also auch deinem Einberufungsbescheid entnehmen, wo du nach der Einberufung voraussichtlich eingesetzt werden wirst. Eine Versetzung wäre zwar grundsätzlich möglich, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.