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Autor Thema: Zürückstellung v. Zivildienst - 24 J. - Schulbeginn August  (Gelesen 665 mal)
dennis dennis
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Beiträge: 2


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« am: 14. Juni 2010, 13:45:43 »

Hallo alle mit einander,

hoffe es geht euch alle gut und keiner ist krank Smiley

bräuchte da mal dringend einen Rat zu meinem weiteren vorgehen.

Am besten erst einmal meine Geschichte:

Habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Technischen-Zeichner und arbeite in dem Beruf nun seit über einem Jahr. Anfang des Jahres hat sich das BAZ bei mir gemeldet wegen dem Zivildienst weshalb mein Arbeitgeber und ich beschlossen hatte einen Antrag auf Unentbehrlichkeit zu stellen der denke ich auch angenommen worden wäre, wenn ich nicht mitlerweile entschlossen hätte diesen Beruf an den Nagel zu hängen und eine neue Ausbildung zum Erzieher zu machen. Diese Ausbildung beginnt für mich im August diesen Jahres. Meine Kündigung des aktuelle Arbeitsverhältnisses wird am letzten Julie Tag wirksam und wollte dann Natlos in die Ausbildung übergehen.

Nun habe ich aber heute einen Brief vom BAZ bekommen mit Betreiff:
"Zurückstellung vom Zivildienst" in dem mit mitgeteilt wird das die Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit abgelehnt wurde. Und das ich gegen die Ablehnung keinen Widerspruch einlegen kann, kann wohl nur mein Betrieb. Im folgenden heißt es in dem Brief das ich damit weiteren zur Ableistung des Dienstes zur Verfügung stehe und ich einen Vorschlag übersenden soll mit einer Zivieldienststelle meiner Wahl bis zum 10.07.2010.
Ein ähnlicher Brief kam heute auch hier im Betrieb per Einschreiben an.
Nun habe ich oft was von einer 4 Wöchigen Frist die die einem zur Suche geben gelesen, mit Eingang heute ist diese aber um 2 Tage unterschritten, ist das irgendwie nutzbar?

Ist es jetzt sinnvoll das ganze irgendwie noch zu verzögern bis ich im August meine Schule begonnen habe, können die mich aus der Schule raus zitieren, wenn sie wollen?Huch Weil ich mich nicht um Zivildienst gekümmert habe als ich es hätte gekonnt?

Könnte ich jetzt Einspruch erheben da die 4 Wochen Frist zur Suche nicht einhaltbar ist da zwei Tage fehlen um das ganze zu verzögern?

Des weiteren bin ich auch schon 24 Jahre alt und sowieso verwundert warum die noch so hartnäckig hinter mir her sind.

Ist es auch möglich die Zeit die ich in meiner Ausbildung zum Erzieher Praktika in einem Kindergarten mache als Zivildienst Zeit mit laufen zu lassen? Eher unwahrscheinliche denke ich..

Ich danke schonmal jedem fürs Lesen und hifreicher Antworten.

Gruss

Dennis
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 14. Juni 2010, 13:57:17 »

... Nun habe ich oft was von einer 4 Wöchigen Frist die die einem zur Suche geben gelesen, mit Eingang heute ist diese aber um 2 Tage unterschritten, ist das irgendwie nutzbar?

Eine solche Frist gibt es nicht. Es gibt eine Frist von 4 Wocfhen zwischen Zustellung des Einberufungsbescheides und Beginn des Zivildienstes.

Ist es jetzt sinnvoll das ganze irgendwie noch zu verzögern bis ich im August meine Schule begonnen habe, können die mich aus der Schule raus zitieren, wenn sie wollen?Huch

Entweder liegt (spätestens mit Bginn der Erzieher-Ausbildung) ein Zurückstellugnsgrund vor - oder eben nicht. Allein davon hängt es ab, ob du zurückzustellen bist oder nicht.

Weil ich mich nicht um Zivildienst gekümmert habe als ich es hätte gekonnt?

Das ist kein Argument.

Könnte ich jetzt Einspruch erheben da die 4 Wochen Frist zur Suche nicht einhaltbar ist da zwei Tage fehlen um das ganze zu verzögern?

nein, es liegt kein Rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt vor. Das BAZ gibt dir lediglich die Gelegenheit, dir selbst eine Stelle zu suchen.

Des weiteren bin ich auch schon 24 Jahre alt und sowieso verwundert warum die noch so hartnäckig hinter mir her sind.

Die Hartnäckigkeit hast du deinem KDV-Antrag zu verdanken. Im Prinzip ist es so, dass fast jeder Kriegsdienstverweigerer einberufen wird, jedenfalls soweit es vom Gesetz her möglich ist. Zum Grundwehrdienst wird nur ein Bruchteil der verfügbaren Wehrpflicfhtigen einberufen.

Ist es auch möglich die Zeit die ich in meiner Ausbildung zum Erzieher Praktika in einem Kindergarten mache als Zivildienst Zeit mit laufen zu lassen? Eher unwahrscheinliche denke ich..

Das ist durchaus denkbar.

Insbesondere sollte jetzt aber geprüft werden, ab wann du einen Anspruch auf Zurückstellung hast.
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dennis dennis
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 14. Juni 2010, 14:27:27 »

habe das hier soeben gefunden.

§ 11 Zurückstellung vom Zivildienst

(4) Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

c) eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Die Berufsausbildung könnte ich somit nicht beginnen und damit liegt ja ein Härtefall vor, oder?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 14. Juni 2010, 18:38:54 »

Die Berufsausbildung könnte ich somit nicht beginnen und damit liegt ja ein Härtefall vor, oder?

Du müsstest etwas mehr zu Art und Umfang der Berufsausbildung schreiben.
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