Ich habe Heranziehung zum 3.3.08 aber es steht ja immer mit bei "Kann auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen."
Dann handelt es sich (vermutlich) nicht um eine Einberufung sondenr lediglich um eine (rechtlich unverbindliche) Ankündigung.
Bei mir in der nähe sind einige schöne Stellen ausgeschrieben. Viele einige auch ab dem 1.3.08 aber einige schöne auch erst zum 1.6.08..
Wie sind dahin gehend meine Chancen das sowas genehmigt wird?
Da muss nichts "genehmigt" werden. Wenn einer Heranziehung zu einem späteren Tag nichts engegensteht (Altersgrenze) dann wird das BAZ dem Einberufungsvorschlag des Zivildienstpflichtigen folgen.
Und kann ich wenn die Stelle ab dem 1.3.08 Frei ist auch zb zum 1.4.08 anfangen (wenn das für die Stellenausschreiber Okay ist) oder sagt das das BAZ was dagegen?
wenn die Dienststelle damit kein Problem hat und in dem (gemeinsamen) Einberufungsvorschlag der 1.4. steht, dann wird dem in aller Regel nichts entgegenstehen.