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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Zivilidienst versus Studium  (Gelesen 809 mal)
knub
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« am: 25. September 2010, 12:00:01 »

Hallo!

Ich habe folgendes Problem, das wahrscheinlich einige haben.
Ich werde in zwei Wochen mein Studium beginnen, und habe heute den Einberufungsantrag zum Zivildienst für den 1.2.2011 bekommen.

Habe ich die Chance, den Zivildienst zu verschieben, und erst mein Studium zu beenden.

Ich hab einen sehr begehrten Studienplatz bekommen an einer privaten Uni (es werden jährlich nur 80 Studenten aufgenommen), bin jetzt schon umgezogen ins Studentenwohnheim, und habe dort jetzt schon alle Leute kennengelernt (das wird wahrscheinlich kein Grund sein, aber: Ich will da jetzt einfach nicht mehr weg, bin so froh, dass ich den Platz dort bekommen habe).

Weiterhin würde ich durch den Zivildienst ein halbes Jahr verlieren, da die Uni im Sommersemester keine neuen Studenten aufnimmt. Ich würde jetzt also anfangen, das erste Semester würde ich nicht ganz beenden können (das geht bis zum 31.03.11), denn ich müsste ja ab 1.2. zum Zivildienst. Dann wäre ich zum 31.07.11 fertig, und dann müsste ich ja praktisch nochmal von vorne anfangen im Oktober, aber die für mich dann neuen Sachen wären ja dann erst im Februar.

Wie stehen da meine Chancen auf einen Härtefall? Ich möchte unbedingt dort studieren, und bin so froh, dass ich dort jetzt schon so coole Leute kennengelernt habe?
Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich den Zivildienst erstmal verschieben kann? Oder werden vllt zum 2.1.11 schon gar keine Zivis mehr gezogen (Stichwort Wehrdienstaussetzung)?


Bitte um Hilfe! Ich bin gerade total verzweifelt!
« Letzte Änderung: 25. September 2010, 12:02:41 von knub » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 25. September 2010, 12:31:28 »

habe heute den Einberufungsantrag zum Zivildienst für den 1.2.2011 bekommen.

Was verstehst du denn unter einem "Einberufungsantrag"?

Habe ich die Chance, den Zivildienst zu verschieben, und erst mein Studium zu beenden.

Du hast gute Chancen, den Zivildienst auf die Zeit nach den Vorlesungen des 1. Semesters zu verschieben.

Ansonsten hast du - vermutlich - alles dafür getan, dass genau diese Situation eintritt, nämlich weit vor einer drohenden Einberufung zum Grundwehrdienst einen KDV-Antrag gestellt. Genau das rächt sich jetzt.

Wie stehen da meine Chancen auf einen Härtefall?

Das ist kein Härtefall im Sinne des Zivildienstgesetzes. Ein Härtefall wäre die Unterbrechung des Studiums nach Erreichen des 3. Semesters.

Ich möchte unbedingt dort studieren, und bin so froh, dass ich dort jetzt schon so coole Leute kennengelernt habe?

Aus Sicht des BAZ ist da zu viel "ich" bzw. "ich will aber" dabei.

Gibt es andere Möglichkeiten, wie ich den Zivildienst erstmal verschieben kann?

Natürlich gibt es die. Wird im Zweifel nicht ganz billig und das liefe dann z.B. über eine Tauglichkeitsüberprüfung, unterstützt durch einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt oder ggf. auch mit Unterstützung durch einen gewerblichen Ausmusterungsberater.

Oder werden vllt zum 2.1.11 schon gar keine Zivis mehr gezogen (Stichwort Wehrdienstaussetzung)?

Niemand plant derzeit, den Wehrdienst zum Januar 2011 auszusetzen.

Bitte um Hilfe! Ich bin gerade total verzweifelt!

Das verstehe ich, nur bist du halt an dieser Situation nicht ganz unschuldig.
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knub
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 25. September 2010, 13:09:04 »

Was verstehst du denn unter einem "Einberufungsantrag"?
Stimmt, "Einberufungsantrag", wie ich es geschrieben habe, ist nicht ganz richtig. Ich meine die "Ankündigung zur Heranziehung am 01.02.11".

Du hast gute Chancen, den Zivildienst auf die Zeit nach den Vorlesungen des 1. Semesters zu verschieben.

Ansonsten hast du - vermutlich - alles dafür getan, dass genau diese Situation eintritt, nämlich weit vor einer drohenden Einberufung zum Grundwehrdienst einen KDV-Antrag gestellt. Genau das rächt sich jetzt.
Ok, das war dann wohl falsch ..

Das ist kein Härtefall im Sinne des Zivildienstgesetzes. Ein Härtefall wäre die Unterbrechung des Studiums nach Erreichen des 3. Semester
s.
Im Gesetz steht dort "liegt in der Regel vor" und dann kommt das mit dem 3. Semester. Ließe sich mit der Tatsache, dass die Studienplätze dort sehr begehrt und begrenzt sind, und der Tatsache, dass ich dann nochmal ein ganzes Semester lang, also 6 Monate warten müsste nichts machen? Wenn ich das so begründe, wie stehen da die Chancen?

Die Begründung, dass ich gerade erst umgezogen bin und das Wohnheim jetzt gemietet habe und alles kann ich wohl als Begründung vergessen, oder?

Aus Sicht des BAZ ist da zu viel "ich" bzw. "ich will aber" dabei.
Ich weiß, ich würde es natürlich auch nicht so schreiben. Also kann ich im Prinzip diesen ganzen Argumentationsstrang völlig weglassen, oder soll ich ihn wenigstens kurz anreißen?

Niemand plant derzeit, den Wehrdienst zum Januar 2011 auszusetzen.
Nun, es wird doch zur Zeit diskutiert, ob der Wehrdienst ausgesetzt wird, oder? Und wenn es keinen Wehrdienst gibt, wird es auch keinen Zivildienst mehr geben, oder? Habe ich da etwas falsch verstanden?

Das verstehe ich, nur bist du halt an dieser Situation nicht ganz unschuldig.
Ich verstehe.


Danke für die Antwort, ich würde mich auch über weitere Antworten freuen.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 25. September 2010, 17:37:20 »

Im Gesetz steht dort "liegt in der Regel vor" und dann kommt das mit dem 3. Semester. Ließe sich mit der Tatsache, dass die Studienplätze dort sehr begehrt und begrenzt sind, und der Tatsache, dass ich dann nochmal ein ganzes Semester lang, also 6 Monate warten müsste nichts machen? Wenn ich das so begründe, wie stehen da die Chancen?

Wie das BAZ im Einzelfall entscheidet, ist natürlich nicht vorherzusehen.

Aber:

Was würde denn die Uni machen, wenn du das Studium zivildienstbedingt unterbrechen müsstest? Könntest du dann nach dem Zivildienst (und ggf. einer weiteren Wartezeit bis du wieder dort weitermachen kannst, wo du aufgehört hast) weiterstudieren oder nicht. Nur wenn diese Frage zu verneinen wäre, dann könnte man von einer besonderen Härte sprechen.

Die Begründung, dass ich gerade erst umgezogen bin und das Wohnheim jetzt gemietet habe und alles kann ich wohl als Begründung vergessen, oder?

richtig.

Nun, es wird doch zur Zeit diskutiert, ob der Wehrdienst ausgesetzt wird, oder?

Richtig, der Verteidigungsminister (CSU) denkt darüber nach, die Wehrpflicht zum 1. Juli 2010 auszusetzen. Der Vorstand der CDU kann damit leben, meint aber, man müsse erst die Parteibasis befragen. Das ist aber bislang nicht geschehen.

Und wenn es keinen Wehrdienst gibt, wird es auch keinen Zivildienst mehr geben, oder? Habe ich da etwas falsch verstanden?

Aus einer öffentlichen Diskussion darüber, die Wehrpflicht ab 1.7. auszusetzen, kannst du nicht schließen, dass du im Februar oder März den Zivildienst nicht antreten müsstest.

Es gibt weder einen genauen Gesetzentwurf noch abschließende Vorstellungen darüber, was genau unter Aussetzung der Wehrpflicht zu verstehen ist, also ob es nur um Aussetzung von Grundwehrdienst und Pflicht zur Leistung Zivildienst geht oder ob ggf. weitere Pflichten (Musterung, Wehrüberwachung) ganz oder vorübergehend entfallen.

Auch denkt man über einen "freiwilligen Zivildienst" nach und zwar als Konkurrenz zum freiwilligen sozialen Jahr.

Die Frage, ob und wann es wirklich ernst wird mit der Umsetzung der "Aussetzung der Wehrpflicht" kann dir im Moment genau beantworten.

Natürlich kannst du versuchen, das BAZ erstmal zu beschäftigen, etwa mit dem Amt darüber zu diskutieren, ob du den Dienst nicht vielleicht auch im April antreten kannst, zumal du ja gerade erst in eine andere Stadt umgezogen bist und dich dort erstmal orientieren musst, wo es denn entsprechende Stellen gibt.

Angenommen im März bzw. April ist klar, dass ab 1.7. niemand mehr zum Grundwehrdienst einberufen wird, dann könntest du durch eine einfache Erklärung den Zivildienst loswerden: "Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer" und gut ist.
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knub
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« Antworten #4 am: 28. September 2010, 17:11:14 »

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Muss ich jetzt halt schauen, wie es weiterläuft.
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