Im Gesetz steht dort "liegt in der Regel vor" und dann kommt das mit dem 3. Semester. Ließe sich mit der Tatsache, dass die Studienplätze dort sehr begehrt und begrenzt sind, und der Tatsache, dass ich dann nochmal ein ganzes Semester lang, also 6 Monate warten müsste nichts machen? Wenn ich das so begründe, wie stehen da die Chancen?
Wie das BAZ im Einzelfall entscheidet, ist natürlich nicht vorherzusehen.
Aber:Was würde denn die Uni machen, wenn du das Studium zivildienstbedingt unterbrechen müsstest? Könntest du dann nach dem Zivildienst (und ggf. einer weiteren Wartezeit bis du wieder dort weitermachen kannst, wo du aufgehört hast) weiterstudieren oder nicht. Nur wenn diese Frage zu verneinen wäre, dann könnte man von einer besonderen Härte sprechen.
Die Begründung, dass ich gerade erst umgezogen bin und das Wohnheim jetzt gemietet habe und alles kann ich wohl als Begründung vergessen, oder?
richtig.
Nun, es wird doch zur Zeit diskutiert, ob der Wehrdienst ausgesetzt wird, oder?
Richtig, der Verteidigungsminister (CSU) denkt darüber nach, die Wehrpflicht zum 1. Juli 2010 auszusetzen. Der Vorstand der CDU kann damit leben, meint aber, man müsse erst die Parteibasis befragen. Das ist aber bislang nicht geschehen.
Und wenn es keinen Wehrdienst gibt, wird es auch keinen Zivildienst mehr geben, oder? Habe ich da etwas falsch verstanden?
Aus einer öffentlichen Diskussion darüber, die Wehrpflicht ab 1.7. auszusetzen, kannst du nicht schließen, dass du im Februar oder März den Zivildienst nicht antreten müsstest.
Es gibt weder einen genauen Gesetzentwurf noch abschließende Vorstellungen darüber, was genau unter Aussetzung der Wehrpflicht zu verstehen ist, also ob es nur um Aussetzung von Grundwehrdienst und Pflicht zur Leistung Zivildienst geht oder ob ggf. weitere Pflichten (Musterung, Wehrüberwachung) ganz oder vorübergehend entfallen.
Auch denkt man über einen "freiwilligen Zivildienst" nach und zwar als Konkurrenz zum freiwilligen sozialen Jahr.
Die Frage, ob und wann es wirklich ernst wird mit der Umsetzung der "Aussetzung der Wehrpflicht" kann dir im Moment genau beantworten.
Natürlich kannst du versuchen, das BAZ erstmal zu beschäftigen, etwa mit dem Amt darüber zu diskutieren, ob du den Dienst nicht vielleicht auch im April antreten kannst, zumal du ja gerade erst in eine andere Stadt umgezogen bist und dich dort erstmal orientieren musst, wo es denn entsprechende Stellen gibt.
Angenommen im März bzw. April ist klar, dass ab 1.7. niemand mehr zum Grundwehrdienst einberufen wird, dann könntest du durch eine einfache Erklärung den Zivildienst loswerden: "Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer" und gut ist.