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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Zeitspanne zwischen Musterung und Einzug  (Gelesen 1534 mal)
andi_klaut_freibier
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« am: 19. August 2010, 00:11:47 »

Hallo Leute.
Ich hab da mal ne Frage die mir auf den Nägeln brennt xD
Ich habe mich freiwillig zur Musterung gemeldet da es vorher Schul& Berufstechnisch noch nicht ging.
Jetzt habe ich endlich Bescheid bekommen.
Musterungstermin steht fest. (8.9.'10)
Besteht die Möglichkeit das ich schon zum 1.10.2010 meine AGA machen kann? wären so um die 3 Wochen. (Zeitspanne)
Oder dauert es aus werweißnichwas für Gründen mehrere Monate??? Huch
freue mich über schnelle Antworten und schonmal Danke im voraus
 Grinsend

lg
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. August 2010, 09:40:42 »

Besteht die Möglichkeit das ich schon zum 1.10.2010 meine AGA machen kann? wären so um die 3 Wochen. (Zeitspanne)
Oder dauert es aus werweißnichwas für Gründen mehrere Monate??? Huch

Das dauert aus gesetzlichen Gründen länger. Zwischen Einebrufung und Diensteintritt müssen 4 Wochen liegen, die Einberufung ist auch erst dann zulässig, wenn kein Widerspruch mehr gegen den Musterungsbescheid möglich ist bzw, über einen eingelegten Widerspruch entschieden wurde.

Davon abgesehen sind die Plätze bereits seit etwa Anfang Juli verplant.
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andi_klaut_freibier
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« Antworten #2 am: 19. August 2010, 11:09:15 »

Danke für die schnelle Antwort.
Ich hab heute nochmal beim KWEA angerufen.
die ziehn momentan eh niemanden mehr ein auch nicht freiwillig.
Könnte aber sein das sich das schon in 3 Wochen wieder ändern kann.
Politik halt xD
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svennie
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« Antworten #3 am: 19. August 2010, 12:38:50 »

Ich hab heute nochmal beim KWEA angerufen.
die ziehn momentan eh niemanden mehr ein auch nicht freiwillig.

Einberufungen erfolgen immer zum Quartalsanfang. Die Einebrufungen für Oktober dürften alle raus sein, die für Januar allerdings noch nicht geplant sein, mein weiß vermutlich auch noch nicht, wie viele Einbrufungen erfolgen sollen. Theoretisch müssten es mehr sein als in der Vergangenheit. Dass man das aber durchzieht, halte ich mittlerweile aber für eher unwahrscheinlich.
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andi_klaut_freibier
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« Antworten #4 am: 19. August 2010, 15:07:23 »

Ja das mit den Quartalsanfang weiß ich ja.
Nur dachte ich das es noch Möglichkeiten gibt das man auf Bitten hin früher als vorgeschrieben dort hin kann wenn dies freiwillig ist.
Sprich diese vier Wochen umgehen.
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svennie
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« Antworten #5 am: 19. August 2010, 17:52:57 »

Sprich diese vier Wochen umgehen.

Man könnte zwar theoretisch auf die Ladungsfrist verzichten, nur ändert das nichts daran, dass die zu besetzenden Plätze schon besetzt sind.
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andi_klaut_freibier
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« Antworten #6 am: 19. August 2010, 20:27:11 »

ja haste Recht.
ich hoffe auf Glück und "bete" dafür das es noch Ausfälle oder irgendwas dergleichen eintritt.
Abwarten und gucken wies wird  Smiley
Danke für deine Mühe.
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