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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Zeit von Musterung bis Einberufung  (Gelesen 2905 mal)
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #15 am: 14. Juni 2010, 19:13:56 »

Ich werde ja im August 23

Was kann mir jetzt im schlimmsten Falle passieren?

Ganz theoretisch? Eine Einberufung. Die wird aber nicht kommen. Luftwaffe und Marine wollen nur Wehrpflichtige haben, die an Auslandseinsätzen teilnehmen möchten und / oder zumindest Interesse an der Marine bzw. Kuftwaffe äußern.

Wie soll ich mich jetzt Verhalten? Klar, erstmal Wiederspruch einlegen.

genau das.

Wenn ich den Wiederspruch fristgerecht zum 21.06 einreiche hat das KWEA theoretisch 14 Tage Zeit um den Wiederspruch zu bearbeiten um mir dann, einen Einzugsbescheid fristgerecht nach der 4 Wochen Regel zuzustellen und mich zum 01.08 zuziehen. ISt doch eigentlich unmöglich oder?

Das ist schon deshalb unmöglich, da nicht das KWEA endgültig "gegen dich" entscheiden kann, sondern nur die vorgesetzte Behörde.

Was passiert im Normalfall nach so einem Wiederspruch? Das KWEA hat überhaupt keine Daten über meinen Gesundheitlich zustand! Bekommt man dann wieder eine Ladung zur ärztlichen untersuchung

Genau das wird passieren. Vielleicht schaffst du es aber auch anders, nämlich in dem du im Widerspruchsverfahren erstmal darlegst, dass die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach Aktenlage nicht vorliegen.

Ich nehme an, das KWEA wird die Utnersuchung dann unbedingt nachholen wollen.


Wenn ich bis zum 04.07 kein Einberufungsbescheid bekommen habe, hat sich die ganze Sache doch für mich wegen der 4 Wochen Regel erledigt oder?

ja. Wenn du ganz sicher sein willst, dann rechne mal den Tag aus, der 4 Wochen vor deinem 23. Geburtstag liegt. Auf diesen Tag komme es nämlich an.

Und was ist wenn der 04.07. um ist, und sich der Wiederspruch noch zieht.

Na dann kann keine Einberufung kommen.

Kann ich den Wiederspruch dann irgendwie fallen lassen, so das ich wieder voll tauglich bin.

Du kannst den Widerspruch natürlich zurückziehen.

Es könnte ja sein das ich bei einer ärztlichen Untersuchung aus gesundheitlich Gründen zurückgestellt werde, so das ich dann bis zum 25 Lebenjahr einberufen werden könnte .

Das gilt aber auch nur, wenn der Widerspruchsbescheid 4 Wochen vor dem 23. Geburtstag zugestellt ist, sonst wäre nämlich auch ohne die Zurückstellung eine Einberufung nicht mehr möglich.
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pmhatkeinelust
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Beiträge: 10


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« Antworten #16 am: 27. September 2010, 18:24:57 »

Das KWEA nervt immer noch!! Noch mal ne kurze Zusammenfassung


1. Musterungstermin ende Oktober 2009 (standard Brief)- nicht hingegangen
2. Musterungstermin anfang April 2010 (standard Brief)- nicht hingegangen
3. Musterungstermin anfang Mai 2010 (förmliche Zustellung)- war im Urlaub
4. Musterungstermin ende Mai 2010 (förmliche Zustellung) - nicht hingegangen weil Krank
5. Musterungstermin anfang Juni 2010 (förmliche Zustellung) - nochmal Urlaub

Daruf hin hab wurde ich nach aktenlage gemustert und für wehrdienstfähig und zwar für voll verwendungsfähig erklät, warauf hin ich natürlich Wiederspruch eingelegt habe. (standard Brief)

6. Musterungstermin ende Juli (standard Brief)


!!!!MITTE AUGUST WURD ICH DANN 23 JAHRE ALT!!!


7. Antwortschreiben des KWEA auf mein Wiederspruch und Einlandung zur Musterung anfang September (standard Brief)

(Wo bei ich mich Frage ist eine 2te Musterung überhaupt möglich. Wird bei dem Wiederspruch nicht nur grprüft ob die erste, also die Musterung nach Aktenlage in Ordnung war oder nicht)

Jetzt ende September kamm ein Einschreiben des KWEA. Könnte es Sich dabei um eine Einberufung handeln. Und wäre diese Überhaupt wirksam da ich

1. mittlerweile 23 bin
2. das Wiederspruchverfahren noch nicht abgeschlossen ist
3. das Schreiben gar nicht angenommen habe.

Kann ich überhaupt noch zum Grundwehrdienst einberufen werden?

Was wäre wenn ich den Wiederspruch zurück ziehe? Lässt mich das KWEA dann vielleicht mal in ruhe, weil ich ja eh nicht mehr eingezogen werden kann?












I
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #17 am: 27. September 2010, 19:26:17 »

7. Antwortschreiben des KWEA auf mein Wiederspruch und Einlandung zur Musterung anfang September (standard Brief)

(Wo bei ich mich Frage ist eine 2te Musterung überhaupt möglich.

Es handelt sich (formal) noch immer um die erste Musterung, genauer um das Widerspruchsverfahren der ersten Musterung. Der Text der Ladung mag verwirrend sein.

Wird bei dem Wiederspruch nicht nur grprüft ob die erste, also die Musterung nach Aktenlage in Ordnung war oder nicht)

Nein, das KWEA bzw. später die Wehrbereichsverwaltung, kann auch neue Beweismittel in die Entscheidung einfließen lassen. Es kann auch Verfahrensfehler im ursprünglichen Verahren nachträglich heilen. Womöglich wurde nicht geprüft, ob eine polizeiliche Vorführung erfolgversprechend wäre.

Jetzt ende September kamm ein Einschreiben des KWEA. Könnte es Sich dabei um eine Einberufung handeln. Und wäre diese Überhaupt wirksam da ich

1. mittlerweile 23 bin
2. das Wiederspruchverfahren noch nicht abgeschlossen ist
3. das Schreiben gar nicht angenommen habe.

Wirksamkeit und Rechtswidrigkeit sind hier auseinanderzuhalten. Auf jeden Fall dürfte eine Einberufung rechtswidrig sein. Vermutlich handelt es sich nur um eine weitere Ladung. Womöglich auch um eine Widerspruchsentscheidung.

Kann ich überhaupt noch zum Grundwehrdienst einberufen werden?

meiner Ansicht nach nicht.

Was wäre wenn ich den Wiederspruch zurück ziehe? Lässt mich das KWEA dann vielleicht mal in ruhe, weil ich ja eh nicht mehr eingezogen werden kann?

Vermutlich schon. Du kannst aber auch hingehen und den Leuten erklären, dass du dich nicht utnersuchen lässt und warum du dich nicht utnersuchen lässt. Das liegt ganz an dir.

Wenn du denen erzählst, dass du früehr vom Schularzt sexuell belästigt wurdest und deshalb Ärzten nicht vertraust, dann dürfte wohl sehr viel dafür sprechen, dass du nicht wehrdienstfähig bist und der Widerspruch sogar in der Sache Erfolg hat.
Gespeichert
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