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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Zeit von Musterung bis Einberufung  (Gelesen 2905 mal)
pmhatkeinelust
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« am: 6. Mai 2010, 19:28:40 »

Wann kann man nach der Musterung frühstens Einberufen werden. Das geht doch erst nach der Frist von 14 Tagen, wo man die Möglichkeit hat gegen das Ergebniss der Musterung Widerspruch einzulegen?

Mein Problem ist, das für mich der letzte Termin zur Einberufung der 01. Juli 2010 ist, da ich im August 23 werde.

Wie lange müsste ich mich also vor der Musterung drücken um auf der sicheren Seite zu sein, um nicht mehr Einberufen zu werden.

Nach meiner Rechnung müsste ich bis mitte Mai gemustert werden, damit die mich zum 01 Juli ziehen können. Da 14 Tage Widerspruchsfrist gegen das Ergebnis der Musterung + die 4 Wochen die man vor dem Einberufungstermin über die Einberufung informiert werden muss.

So hoffe Ihr habt mein Problem verstanden!!

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svennie
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« Antworten #1 am: 6. Mai 2010, 21:14:35 »

Wann kann man nach der Musterung frühstens Einberufen werden. Das geht doch erst nach der Frist von 14 Tagen, wo man die Möglichkeit hat gegen das Ergebniss der Musterung Widerspruch einzulegen?

Richtig, aber auch der Widerspruch hindert eine Einberufung.

Nach meiner Rechnung müsste ich bis mitte Mai gemustert werden, damit die mich zum 01 Juli ziehen können. Da 14 Tage Widerspruchsfrist gegen das Ergebnis der Musterung + die 4 Wochen die man vor dem Einberufungstermin über die Einberufung informiert werden muss.

richtig.

So hoffe Ihr habt mein Problem verstanden!!

Ich gehe mal davon aus, dass das Problem jetzt keines mehr ist.
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pmhatkeinelust
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« Antworten #2 am: 7. Mai 2010, 09:14:41 »

Also müsste ich den Einberufungsbescheid dann spätestens zum 03.Juni bekommen?
Oder sind das vier Wochen vor dem Termin, wo man tatsächlich in der Kaserne sein muss? Das war im April ja erst der 05. April.

Und wie soll ich mich verhalten, wenn ich z.B. zum 26.05 zur Musterung geladen werde?

Die Zeit reicht dann ja nicht mehr aus um mich für den 01. Juli zu ziehen. Kann ich dann einfach zur Musterung gehen oder sollte ich das dann noch weiter rauszögern. Weil theoretisch können die mich ja bis zu meinem Geburtstag im August auch Mustern oder?
« Letzte Änderung: 7. Mai 2010, 09:53:40 von pmhatkeinelust » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 7. Mai 2010, 16:19:56 »

Also müsste ich den Einberufungsbescheid dann spätestens zum 03.Juni bekommen?

ja.

Oder sind das vier Wochen vor dem Termin, wo man tatsächlich in der Kaserne sein muss? Das war im April ja erst der 05. April.

Das ist der Unterschied zwischen Dienstantritt und Diensteintritt. Der Wehrdienst beginnt am 1. des Monats, sonst würde man ja späetr auch erst z.B. am 4. Januar entlassen werden, dem ist aber nicht so.

Und wie soll ich mich verhalten, wenn ich z.B. zum 26.05 zur Musterung geladen werde?

Die Zeit reicht dann ja nicht mehr aus um mich für den 01. Juli zu ziehen. Kann ich dann einfach zur Musterung gehen oder sollte ich das dann noch weiter rauszögern. Weil theoretisch können die mich ja bis zu meinem Geburtstag im August auch Mustern oder?

Das Problem - wenn es denn überhaupt eines ist - liegt ein klein wenig woanders.

Es gibt Rechtsprechung, wonach sich die Bundeswehr nicht darauf berufen kann, nur zum Quartalsanfang Einberufungen durchzuführen. Nehmen wir an, du wirst gemustert, das Ergebnis ist "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" und du wirst zurückgestellt. Dann hat dieseZurückstellung - zumindest in der Theorie - die Folge, dass sich die Heranziehungsgrenze auf das vollendete 25. Lebensjahr erhöht. Das KWEA hätte also alle Zeit der Welt, dich erneut zu mustern und später einzuberufen. Ob dies wahrscheinlich ist, bleibt mal dahingestellt.

Du solltest also in jedem Fall verhindern, dass ein Musterungsergebnis "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" vor deinem 23. Geburtstag vollziehbar (bedeutet in diesem Falle: Höchstens noch mit Klage anfechtbar) ist.

Ansonsten ist es so, dass du in der Tat nichts mehr u befürchten hast, wenn die Musterung gegen Ende Mai stattfindet, die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einzulegen bleibt dir ja noch.

Bedenklich wird die ganze Geschichte also wirklich nur im "worst case".
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pmhatkeinelust
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« Antworten #4 am: 7. Mai 2010, 22:16:27 »

Wie läuft den eigentlich so ein Widerspruch ab? Muss man als erstes eine kurze Begründung schreiben und bekommt dann Zeit die nötigen Atteste und Unterlagen nachzureichen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 8. Mai 2010, 12:35:34 »

Wie läuft den eigentlich so ein Widerspruch ab?

Das KWEA prüft, ob es an dem Bescheid festhalten will, falls ja, muss es die Sache der Wehrbereichsverwaltung zur Entscheidung vorlegen.

Muss man als erstes eine kurze Begründung schreiben

Nein, als erstes sollte man sich Gedanken machen, ob man nur Zeit schinden will oder wirklich gute Argumente hat, dann sollte man ggf.prüfen, welche Argumente das KWEA hat, also was sich an Informationen aus der Gesundheitsakte ergibt.

und bekommt dann Zeit die nötigen Atteste und Unterlagen nachzureichen?

ja, es kommt in der Regel aber nicht auf irgendwelche Atteste an, sondern auf Schlussfolgerungen.
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pmhatkeinelust
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« Antworten #6 am: 8. Mai 2010, 14:57:52 »

Und wieivel Zeit kann man dadurch in der Regel gewinnen, falls man durch den Widerspruch nur Zeit schinden will?

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svennie
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« Antworten #7 am: 8. Mai 2010, 16:36:51 »

Und wieivel Zeit kann man dadurch in der Regel gewinnen, falls man durch den Widerspruch nur Zeit schinden will?

Im Regelfall ein paar Monate
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pmhatkeinelust
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« Antworten #8 am: 18. Mai 2010, 15:00:25 »

Hallo,

ich habe heute meinen mittlerweile 4ten Termin zur Musterung bekommen.

1. Termin kam im November 2009 mit einem normalen Brief
2. Termin kam im April 2010 mit einem normalen Brief, aber diesmal von einem KWEA aus einem anderen Ort.

Die ersten beiden Termine hab ich einfach so verstreichen lassen.

3. Termin kam mitte Mai per förmliche Zustellung. Hab ich auf Grund von Ortabwesendheit abgesagt

4. Termin jetzt ende Mai. Da sag ich jetzt einfach schon mal Krankenschein!

Nochmal zu meiner Person:

Ich werde im August 2010 23. Jahre alt werden, so dass der letzte Einberufungstermin der 01. Juli ist.
Bei der Musterung handelt es sich um meine erste Musterung, ist also keine Nachmusterung.

Da ich bis spätestens zum 04.06. mein Einberufungsbescheid bekommen haben muss und mein Musterungsergebnis durch den späten Musterungstermin ende Mai erst nach dem 04.06 rechtkräftig wird (14 Tage Widerspruchfrist), ist es doch gar nicht mehr möglich mich zum 01 Juli zu ziehen. (auch wenn ich jetzt zu dem Termin ende Mai hingehen solle).

Ist das normal das die vom KWEA einen zu Musterung laden, auch wenn die einen nicht mehr ziehen können?

Oder hoffen die, das man so blöd ist und einen KDV-Antrag stellt?
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svennie
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« Antworten #9 am: 18. Mai 2010, 15:14:51 »

...ist es doch gar nicht mehr möglich mich zum 01 Juli zu ziehen. (auch wenn ich jetzt zu dem Termin ende Mai hingehen solle).[/quote9

richtig.

Ist das normal das die vom KWEA einen zu Musterung laden, auch wenn die einen nicht mehr ziehen können?

Man kann dich schon einberufen, nur eben nicht zum Grundwehrdienst, sondern eben nur im Verteidigungsfall. Du bist dann, wenn du tauglich bist, Ersatzreservist.

Oder hoffen die, das man so blöd ist und einen KDV-Antrag stellt?

Naja das dürfte auch relativ wenig bringen, da es ja da auch eine Ladungsfrist zum Dienstantritt gibt.

Ich denke aber, da hat bislang noch niemand genauer hingesehen und nachgerechnet.

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pmhatkeinelust
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« Antworten #10 am: 2. Juni 2010, 18:54:31 »

so nachdem ich zu meinem letzten termin krankheitsbedingt nicht hingegangen bin, hab ich jetzt ein neuen Termin für den 8 Juni bekommen.
Die Ladung wurde mir am 02. Juni zugestellt. Ich find das ganze jetzt durch die Feiertag ein bischen kurzfristig, da ich erst wieder am Montag den 7 Juni in der Arbeit bin und meinen Arbeitgeber darüber infortmieren kann. Dazu kommt noch das mein Arbeitskollege Urlaub hat.

Gibt es da eigentlich irgendwelche Fristen wann man über den Musterungstermin informiert werden muss. So vonwegen eine Woche vorher oder so?

Kann ich den Termin absagen, weil der Termin zu kurzfristig ist?



So da ich im August schon 23 werde, kann ich zum Grundwehrdienst nicht mehr gezogen werden. (Falls ich da flasch liege, bitte um Info) Kann ich die Dame vom KWEA darauf hinweisen und darum bitten das mit der Musterung sein zu lasse? Oder kommt das nicht gut?

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sunknown
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« Antworten #11 am: 3. Juni 2010, 21:26:20 »

Zitat
Gibt es da eigentlich irgendwelche Fristen wann man über den Musterungstermin informiert werden muss. So vonwegen eine Woche vorher oder so?
nein, nur bei der erstmaligen aufforderung zur musterung sollte die ladungsfrist mindestens 2 wochen sein.

Zitat
Kann ich den Termin absagen, weil der Termin zu kurzfristig ist?

nein, mit dieser begründung nicht.

Zitat
So da ich im August schon 23 werde, kann ich zum Grundwehrdienst nicht mehr gezogen werden. (Falls ich da flasch liege, bitte um Info) Kann ich die Dame vom KWEA darauf hinweisen und darum bitten das mit der Musterung sein zu lasse? Oder kommt das nicht gut?
im verteidigungsfall bist du auch dann dran, wenn du nicht den grundwehrdienst geleistet hast. insofern macht es keinen sinn, von der musterung abstand zu nehmen, nur weil der betreffende für den grundwehrdienst nicht mehr in frage kommt.
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pmhatkeinelust
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« Antworten #12 am: 6. Juni 2010, 18:32:39 »

So eine Frage hab ich da noch!

Hab irgendwann mal gelesen das der Grundwehrdienst bei der Marine ein Monat versetzt ist. Also 01. Februar, 01. August....
Hab aber auch gelesen, das die für die Marine nur Leute nehmen die sich dafür freiwillig melden.

Stimmt das??
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svennie
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« Antworten #13 am: 6. Juni 2010, 19:56:58 »

Stimmt das??

Ja, derartige Einberufungen sind aber ohnehin recht selten.
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pmhatkeinelust
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« Antworten #14 am: 10. Juni 2010, 21:07:57 »

Jetzt ist es soweit! Habe heute einen Brief vom Bund bekommen in dem steht.

.....nach dem Ergebnis der Musterung am xx.xx.xx sind Sie whrdienstfähig, und zwar voll verwendungsfähig.
Die Entscheidung wurde nach Lage der Akten durch den Behördenleiter getroffen. Sie unterliegen der Wehrüberwachung und stehen für den Wehrfienst zur Verfügung

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Wiederspruch erhoben werden. Der Wiederspruch ist beim KWEA XXX schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen



Ich werde ja im August 23

Was kann mir jetzt im schlimmsten Falle passieren? 

Soweit ich weiss, können die mich nur noch zur Marine oder Luftwaffe ziehen, da die auch zum 01 August einziehen.

Auf jedenfall ist der letzte Einzugstermin der 01. August, da die immer zu anfang eines Monates einziehen oder ?

Wie soll ich mich jetzt Verhalten? Klar, erstmal Wiederspruch einlegen.

Wenn ich den Wiederspruch fristgerecht zum 21.06 einreiche hat das KWEA theoretisch 14 Tage Zeit um den Wiederspruch zu bearbeiten um mir dann, einen Einzugsbescheid fristgerecht nach der 4 Wochen Regel zuzustellen und mich zum 01.08 zuziehen. ISt doch eigentlich unmöglich oder?

Was passiert im Normalfall nach so einem Wiederspruch? Das KWEA hat überhaupt keine Daten über meinen Gesundheitlich zustand! Bekommt man dann wieder eine Ladung zur ärztlichen untersuchung

Wenn ich bis zum 04.07 kein Einberufungsbescheid bekommen habe, hat sich die ganze Sache doch für mich wegen der 4 Wochen Regel erledigt oder?

Und was ist wenn der 04.07. um ist, und sich der Wiederspruch noch zieht.
Kann ich den Wiederspruch dann irgendwie fallen lassen, so das ich wieder voll tauglich bin.  Es könnte ja sein das ich bei einer ärztlichen Untersuchung aus gesundheitlich Gründen zurückgestellt werde, so das ich dann bis zum 25 Lebenjahr einberufen werden könnte .

So das war erstmal. Ist aber auch genung! Hoffe ich bekomme heute Nacht noch auf alle meine Fragen eine Antwort  Zwinkernd  Zunge



« Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 21:24:38 von pmhatkeinelust » Gespeichert
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