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Autor Thema: Wehrdienst zum 01.10  (Gelesen 1263 mal)
endonk
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Beiträge: 2


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« am: 1. September 2010, 18:37:51 »

Hallo.

Erstmal wollte ich sagen, dass ich das Forum hier super und sehr informativ finde. Smiley

Angenommen Person A hat, während seiner Ausbildung, seine Musterung gehabt und den Tauglichkeitsgrad 2 (T2) erreicht. Jedoch wurde der Grundwehrdienst durch die Ausbildung und den 2ten Bildungsweg 2 mal verschoben. Mittlerweile ist Person A 23 Jahre alt. Vor kurzen hat sich die Bundeswehr gemeldet, da die Einberufung zum Grundwehrdienst jetzt bevorsteht und alle relevanten Schreiben seitens der Bundeswehr sind vollständig bei Person A am 01.07 angekommen, sodass der Grundwehrdienst am 01.10 beginnt.

Ein Antrag, auf Grund der doch beachtlichen Dauer zwischen Musterung und Wehrdienst, auf nachträgliche Untersuchung ob weiterhin die Tauglichkeit zum Wehrdienst besteht wurde vom KWEA schon abgelehnt.

Jedoch hatte sich Person A mittlerweile bei einer Hochschule beworben mit einer Bewerbungsfrist zum 01.06. Zur Zeit sieht es so aus, das Person A einen Hochschulplatz bekommen hat.

Gäbe es eine Möglichkeit durch eine Hintertür dem System zu entkommen, da ein weiteres Schieben wohl nicht realisierbar wäre um somit darauf zu hoffen das der Wehrdienst aussetzt, wie es Herr zu Gutenberg des öfteren in Medien publiziert. Also bliebe ja nur die Möglichkeit z.B Ersatzdienst beim THW zu leisten oder einen KDV stellen und somit auf Zivildienst hoffen. Da der Zivildienst dieses Jahr wohl nichts mehr werden würde Person A somit schon am studieren ist und eventuell durch das fortgeschrittene Alter nicht mehr zum Zivildienst oder ähnlichem herangezogen wird.



Vielen Dank für eure Hilfe.
« Letzte Änderung: 1. September 2010, 18:50:55 von endonk » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 1. September 2010, 19:18:08 »

...
Erstmal wollte ich sagen, dass ich das Forum hier super und sehr informativ finde. Smiley

Angenommen Person A hat, während seiner Ausbildung, seine Musterung gehabt und den Tauglichkeitsgrad 2 (T2) erreicht.

Dann gleich einen informativen Hinweis vorab: Es gibt keinen Tauglichkeitsgrad 2, Tauglichkeitsgrade sind nicht numeriert.

Jedoch wurde der Grundwehrdienst durch die Ausbildung und den 2ten Bildungsweg 2 mal verschoben. Mittlerweile ist Person A 23 Jahre alt. Vor kurzen hat sich die Bundeswehr gemeldet, da die Einberufung zum Grundwehrdienst jetzt bevorsteht und alle relevanten Schreiben seitens der Bundeswehr sind vollständig bei Person A am 01.07 angekommen, sodass der Grundwehrdienst am 01.10 beginnt.

Alle relevanten Schreiben? Nur ein Schreiben wäre relevant: Der Einberufungsbescheid.

Ein Antrag, auf Grund der doch beachtlichen Dauer zwischen Musterung und Wehrdienst, auf nachträgliche Untersuchung ob weiterhin die Tauglichkeit zum Wehrdienst besteht wurde vom KWEA schon abgelehnt.

Weil du den Antrag nach Zustellung der Einberufung gestellt hast?

Gäbe es eine Möglichkeit durch eine Hintertür dem System zu entkommen, da ein weiteres Schieben wohl nicht realisierbar wäre um somit darauf zu hoffen das der Wehrdienst aussetzt, wie es Herr zu Gutenberg des öfteren in Medien publiziert.

Da kommst du aber wirklich um 5 vor 12. Der Einberufung könntest du entgehen, in dem du einen KDV-Antrag stellst.

Also bliebe ja nur die Möglichkeit z.B Ersatzdienst beim THW zu leisten

Ganz sicher nicht. Dafür bist du zu alt.

oder einen KDV stellen und somit auf Zivildienst hoffen.

Es geht jetzt nicht darum, "auf den Zivildienst zu hoffen", sondern schon allein darum, die Einberufung vom Tisch zu kriegen. Der KDV-Antrag kann also nur der erste Schritt zum Ziel sein.

Da der Zivildienst dieses Jahr wohl nichts mehr werden würde Person A somit schon am studieren ist und eventuell durch das fortgeschrittene Alter nicht mehr zum Zivildienst oder ähnlichem herangezogen wird.

Wunschdenken. Leider.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Und die Frage wäre!?
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endonk
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 2. September 2010, 00:12:41 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit der Musterung war ja nun schon auch schon 3 oder 4 Jahre her und vielleicht habe ich das in der Zwischenzeit mal irgendwann aufgeschnappt. Der Einberufungsbescheid liegt definitiv vor. Zwinkernd

Gibt es eigentlich ein Alter an dem man nicht mehr zum Wehrdienst gezogen wird?

Ich würde halt gerne nur irgendwie die gesetzlichen Fristen ausnutzen, sodass ich anfangen kann zu studieren und schonmal im Studiengang wäre.
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 2. September 2010, 00:18:46 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit der Musterung war ja nun schon auch schon 3 oder 4 Jahre her und vielleicht habe ich das in der Zwischenzeit mal irgendwann aufgeschnappt. Der Einberufungsbescheid liegt definitiv vor. Zwinkernd

Vor der Einberufung wäre es kein Problem gewesen, eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen. Aber so ...

Gibt es eigentlich ein Alter an dem man nicht mehr zum Wehrdienst gezogen wird?

Die hier maßgebliche Altersgrenze wäre das vollendete 25. Lebensjahr, also ein Diensteintritt wäre bis zum 25. Lebensjahr zulässig.

Ich würde halt gerne nur irgendwie die gesetzlichen Fristen ausnutzen, sodass ich anfangen kann zu studieren und schonmal im Studiengang wäre.

Du hättest rechtzeitiger tätig werden sollen, verloren ist aber noch nichts. Du solltest dich an einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt wenden.
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