Habe in Drei Tagen einen Termin, jetzt wurde mir aber gesagt dass ich mit Zahnspange (keine normale, eine die von hinten an den Zähnen ist) nicht zur Bundeswehr kann, da ich sonst ausgemustert worden sei bzw. zurückgestellt worden wäre.
Die Folgen einer Zahnspange im Bezug auf die Tauglichkeit sind abhängig von der politischen Großwetterlage. Derzeit halte ich eine Zurückstellung für wahrscheinlich.
Ist das so richtig, gibt es also keine Möglichkeit während der Zeit bei der Bundeswehr eine Zahnspange zutragen?!
Das Problem ist nicht allein das Tragen der Zahnspange sondern auch die Frage, wer den Spaß bezahlt.
Darf ich das nur während den 3 Monaten der Grundausbildung nicht?
Ich nehme an, dass dies aus Bundeswehrsicht nicht das Problem ist.
Ich würde wirklich gerne so schnell wie möglich Bescheid wissen (mit Quelle, ein Ja oder Nein ohne Begründung hilft mir absolut nicht).
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.
Da du aber letztlich entweder die Zahnspange selbst bezahlen musst oder die Bundeswehr dazu bekommen musst, für die Kosten einzustehen, bleibt dir anfangs eh nichts anderes übrig, als den zuständigen Truppenzahnarzt zu befragen, wie er zu der Sache steht.
Ich konnte im Kreiswehrersatzamt nicht nachfragen weil ich nur einmal durchgekommen bin und die Person mir nicht helfen konnte und ich seitdem bis zum Termin keine Möglichkeit mehr habe mit denen Kontakt aufzunehmen (Freitag Abend bis Montag um 8:00).
Ich hoffe meine Frage wurde deutlich und jemand weiß was, bzw dass der Thread hierrein passt.
Deine Frage führt letztlich zu zwei Problemen:
- Eine vor einer Einberufung begonnene kieferorthopädische Behandlung führt zur Zurückstellung
- Eine während des Dienstes begonnene kieferorthopädische Behandlung ist entweder ohnehin vom Truppenarzt oder Truppenzahnarzt genehmigt, wobei es dann ggf. Befreiungen von bestimtmen Tätigkeiten gibt
oder sie ist privat finanziert und das kann dann zu den unterschiedlichsten Problemen führen.