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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie EinberufungWehrdienst: Vorm Dienstantritt, nach Musterung und Einberufungsbescheid.
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Autor Thema: Wehrdienst: Vorm Dienstantritt, nach Musterung und Einberufungsbescheid.  (Gelesen 1038 mal)
Scythepanda
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Beiträge: 2


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« am: 25. Juni 2010, 18:44:19 »

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und bekomme so schnell wie möglich eine zufriedenstellende Antwort...

Ich wurde Anfang des Jahres T2 gemustert und bin für den 1.07.2010 einberufen nachdem ich vor ein paar Wochen mein Abitur (erfolgreich) beendet habe. Ich habe vor statt den normalen 9 Monaten (mittlerweile ja 6 Monaten) 11 Monate zumachen, also 2 freiwillige zusätzliche. Habe absolut kein Problem mit der Wehrpflicht und denke dass ich da auch einiges lernen werde, jetzt aber ein Problem.

Ich habe ein (vom Zahnarzt selbst als minimale) Fehlstellung der Zähne bzw. will das definitiv noch korrigieren lassen bei einem Kieferorthopäden und obwohl es äußerlich kaum sichtbar ist geht es nicht mit einer lockeren Zahnspange. Hatte bisher nicht die Möglichkeit dazu aber da ich für die Zeit nach der Bundeswehr fast zu 100% auschließen kann die Zeit dafür zufinden (2-3 Jahre Ausland (backpacken usw, also an keinem festen Ort für längere Zeit)) wollte ich das während der Bundeswehrzeit machen.

Habe in Drei Tagen einen Termin, jetzt wurde mir aber gesagt dass ich mit Zahnspange (keine normale, eine die von hinten an den Zähnen ist) nicht zur Bundeswehr kann, da ich sonst ausgemustert worden sei bzw. zurückgestellt worden wäre.

Ist das so richtig, gibt es also keine Möglichkeit während der Zeit bei der Bundeswehr eine Zahnspange zutragen?! Darf ich das nur während den 3 Monaten der Grundausbildung nicht? Ich würde wirklich gerne so schnell wie möglich Bescheid wissen (mit Quelle, ein Ja oder Nein ohne Begründung hilft mir absolut nicht).

Ich konnte im Kreiswehrersatzamt nicht nachfragen weil ich nur einmal durchgekommen bin und die Person mir nicht helfen konnte und ich seitdem bis zum Termin keine Möglichkeit mehr habe mit denen Kontakt aufzunehmen (Freitag Abend bis Montag um 8:00).

Ich hoffe meine Frage wurde deutlich und jemand weiß was, bzw dass der Thread hierrein passt.

Danke schonmal..
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 25. Juni 2010, 19:24:53 »

Habe in Drei Tagen einen Termin, jetzt wurde mir aber gesagt dass ich mit Zahnspange (keine normale, eine die von hinten an den Zähnen ist) nicht zur Bundeswehr kann, da ich sonst ausgemustert worden sei bzw. zurückgestellt worden wäre.

Die Folgen einer Zahnspange im Bezug auf die Tauglichkeit sind abhängig von der politischen Großwetterlage. Derzeit halte ich eine Zurückstellung für wahrscheinlich.

Ist das so richtig, gibt es also keine Möglichkeit während der Zeit bei der Bundeswehr eine Zahnspange zutragen?!

Das Problem ist nicht allein das Tragen der Zahnspange sondern auch die Frage, wer den Spaß bezahlt.

Darf ich das nur während den 3 Monaten der Grundausbildung nicht?

Ich nehme an, dass dies aus Bundeswehrsicht nicht das Problem ist.

Ich würde wirklich gerne so schnell wie möglich Bescheid wissen (mit Quelle, ein Ja oder Nein ohne Begründung hilft mir absolut nicht).

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.

Da du aber letztlich entweder die Zahnspange selbst bezahlen musst oder die Bundeswehr dazu bekommen musst, für die Kosten einzustehen, bleibt dir anfangs eh nichts anderes übrig, als den zuständigen Truppenzahnarzt zu befragen, wie er zu der Sache steht.

Ich konnte im Kreiswehrersatzamt nicht nachfragen weil ich nur einmal durchgekommen bin und die Person mir nicht helfen konnte und ich seitdem bis zum Termin keine Möglichkeit mehr habe mit denen Kontakt aufzunehmen (Freitag Abend bis Montag um 8:00).

Ich hoffe meine Frage wurde deutlich und jemand weiß was, bzw dass der Thread hierrein passt.

Deine Frage führt letztlich zu zwei Problemen:

- Eine vor einer Einberufung begonnene kieferorthopädische Behandlung führt zur Zurückstellung
- Eine während des Dienstes begonnene kieferorthopädische Behandlung ist entweder ohnehin vom Truppenarzt oder Truppenzahnarzt genehmigt, wobei es dann ggf. Befreiungen von bestimtmen Tätigkeiten gibt oder sie ist privat finanziert und das kann dann zu den unterschiedlichsten Problemen führen.
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Scythepanda
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 25. Juni 2010, 21:52:55 »

Danke für die schnelle Antwort. Falls das Problem tatsächlich die Kosten sind... die würde ich komplett Privat bezahlen und die Bundeswehr müsste nicht einen Cent bezahlen (eventuell mir von Zeit zu Zeit die Möglichkeit geben zu meinem Arzt zugehen und die dinger nachstellen zulassen).
Habe schon eine Einberufung usw. und werde die Ausbildung beim Feldjägerbataillion nach der Grundausbildung beginnen.
Werde also sobald ich kann das Kreiswehrersatzamt anrufen und hoffentlich eine Antwort bekommen...

mfg
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 26. Juni 2010, 00:33:51 »

Werde also sobald ich kann das Kreiswehrersatzamt anrufen und hoffentlich eine Antwort bekommen...

Das Amt kann dir da nicht helfen, nur der Truppenzahnarzt vor Ort.
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