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Autor Thema: Warten auf Einberufung zum 01.04. nach Rückstellung .. ?!  (Gelesen 2281 mal)
Spike
Gast
« am: 21. Januar 2008, 10:25:05 »

Hallo Zusammen,
erstmal schonmal DANKE an alle die das hier lesen und versuchen zu helfen .. !!!

ich habe mal eine Frage, aber erstmal kurz was zu meiner Situation:

Ich war im Februar 2007 bei der Musterung mit dem Ergebnis T2  Ärgerlich
Habe dann gleich bei der Musterung einen "Antrag auf Rückstellung" beantragt, da ich einen befristeten Vertrag bekommen habe, mit anschließender Aussicht auf eine feste Übernahme. Die Rückstellung wurde auch genehmigt. (Sollte eigentlich im Okt. 2007 gezogen werden)

Jetzt läuft der befristete Vertrag Ende Januar aus .. ich bekomme danach erneut einen befristeten Vertrag für ein Jahr mit anschließender, zugesicherten Festübernahme!!!!

Meine Frage:
Soll ich mich von alleine bei denen melden und angeben, dass ich erneut einen befristeten Vertrag hab und nochmals Rückstellung beantragen?HuchHuch?
Ich rechne eigentlich ziemlich fest damit, dass die sich bei mir melden werden in den nächsten tagen und mich zum 01.04.08 holen wollen?! Oder was meint ihr?
Oder sollte ich lieber keine schlafenden Hunde wecken und mich (bezüglich weiterer Rückstellung) erstmal nicht bei denen melden??

Bis wann muss ich denn mit einem Bescheid rechnen?? Ich glaub mind. 4 Wochen vorher muss der Bescheid zur Einberufung kommen, oder?? Bekommt man nicht vorher schonmal eine "Vorankündigung zur Einberufung" wo sie einem mitteilen, wann sie vorhaben einen zu ziehen, oder ist das nicht Pflicht?

Vielen Dank für eute Meinungen/Tips und Hilfen  Smiley
« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 10:27:16 von Spike » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 21. Januar 2008, 12:43:27 »

Ich war im Februar 2007 bei der Musterung mit dem Ergebnis T2  Ärgerlich
Habe dann gleich bei der Musterung einen "Antrag auf Rückstellung" beantragt, da ich einen befristeten Vertrag bekommen habe, mit anschließender Aussicht auf eine feste Übernahme. Die Rückstellung wurde auch genehmigt. (Sollte eigentlich im Okt. 2007 gezogen werden)

War es denn wirklich eine Zurückstellung oder war es "nur" eine Zusage, dass du nicht einberufen wirst?

Jetzt läuft der befristete Vertrag Ende Januar aus .. ich bekomme danach erneut einen befristeten Vertrag für ein Jahr mit anschließender, zugesicherten Festübernahme!!!!

Meine Frage:
Soll ich mich von alleine bei denen melden und angeben, dass ich erneut einen befristeten Vertrag hab und nochmals Rückstellung beantragen?HuchHuch?
Ich rechne eigentlich ziemlich fest damit, dass die sich bei mir melden werden in den nächsten tagen und mich zum 01.04.08 holen wollen?! Oder was meint ihr?

naja, selbst wenn nicht, es bleiben ja noch weitere Termine offen. Ich würde es vermutlich versuchen.

Bis wann muss ich denn mit einem Bescheid rechnen?? Ich glaub mind. 4 Wochen vorher muss der Bescheid zur Einberufung kommen, oder?? Bekommt man nicht vorher schonmal eine "Vorankündigung zur Einberufung" wo sie einem mitteilen, wann sie vorhaben einen zu ziehen, oder ist das nicht Pflicht?

Eine Vorankündigung muss nur erfolgen, wenn seit der Musterung oder der letzten Prüfung der Verfügbarkeit 2 Jahre vergangen sind.
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Spike
Gast
« Antworten #2 am: 21. Januar 2008, 13:04:11 »

Danke für deine Antwort!!!

Also ich bin immer davon ausgegangen, dass es eine Rückstellung war. Weil ich auch den Antrag damals so formuliert hatte .. Als Betreff "Antrag auf Rückstellung vom Grundwehrdienst.." Dann kam irgendwann ein Schreiben, dass ich nicht zum 01.10. gezogen werde. Müsste mir dieses Schreiben dann nochmal genau angucken ob es eher nach einer "Zusage mich nicht zu ziehen" aussieht.

Wo wäre da denn der Unterschied?? Das ich dann dieses Jahr erst die erste Rückstellung beantragen würde, und diese dadurch eher genehmigt wird?!

Ich befürchte nur, mit einem (eventuell) zweiten Antrag auf Rückstellung "schlafende Hunde" zu wecken .. Viell. haben sie gar nicht mehr vor mich zu ziehen, da ich ja eigentlich für den 01.10.07 vorgesehen war.. - wobei das wohl eher unwahrscheinlich ist, nehme ich mal an?! Außerdem hätte ich dann nächstes Jahr wieder die gleiche Situation, dass sie mich zum 01.04.09 oder 01.07.09 ziehen können, da ich erst im Juli 23 werde  Ärgerlich

Blöde Situation - wenn ich wirklich einberufen werde, komm ich nicht mehr auf meine jetzte Stelle im Betrieb zurück. Heißt ich werde auf irgendeine "nicht-Fachbezogene-freie-Stelle" gesetzt.. Ich will meine jetztige Stelle mit aussicht auf Festübernahme 2009 auf keinen Fall für 9 Monate Bund aufs Spiel setzen  Ärgerlich  Unentschlossen

Nachtrag
Bis wann muss ich denn mit einem Bescheid rechnen, 4 Wochen vorher, also bis zum 01.03.08?!?! Hab schon von einigen gehört, dass sie bereits im Dez. das Schreiben bekommen haben, zum 01.04.08 zum Dienst anzutreten - Versenden die die Briefe in so unterschiedlichen Zeitabständen Huch ?? Oder warten die eventuell bis zu meinem Vertragsende Ende Januar?
« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 13:06:32 von Spike » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 21. Januar 2008, 15:24:40 »

Wo wäre da denn der Unterschied?? Das ich dann dieses Jahr erst die erste Rückstellung beantragen würde, und diese dadurch eher genehmigt wird?!

Der Unterschied ist der, dass auf eine Zurückstellung bei Vorliegen eines Zurückstellungsgrundes ein Rechtsanspruch besteht, auf eine "Zusage der Nichtheranziehung" aber nicht.

Ich befürchte nur, mit einem (eventuell) zweiten Antrag auf Rückstellung "schlafende Hunde" zu wecken .. Viell. haben sie gar nicht mehr vor mich zu ziehen, da ich ja eigentlich für den 01.10.07 vorgesehen war.. - wobei das wohl eher unwahrscheinlich ist, nehme ich mal an?!

Es ist naiv zu glauben, dass man nur ein einziges mal für eine Heranziehung vorgesehen wird und man danach aus dem "Pool" aus dem das KWEA fischt verschwunden ist.

Außerdem hätte ich dann nächstes Jahr wieder die gleiche Situation, dass sie mich zum 01.04.09 oder 01.07.09 ziehen können, da ich erst im Juli 23 werde  Ärgerlich

richtig, dann hättest du aber wenigstens ein festes Arbeitsverhältnis.

Nachtrag
Bis wann muss ich denn mit einem Bescheid rechnen, 4 Wochen vorher, also bis zum 01.03.08?!?! Hab schon von einigen gehört, dass sie bereits im Dez. das Schreiben bekommen haben, zum 01.04.08 zum Dienst anzutreten - Versenden die die Briefe in so unterschiedlichen Zeitabständen Huch ?? Oder warten die eventuell bis zu meinem Vertragsende Ende Januar?

In aller Regel versenden die KWEÄmter die Einberufungen frühzeitiger, weil die 4 Wochen ja dann wirklich die "Deadline" sind. Bei den Briefen aus dem Dezember kann es sich aber um Vorankündigungen handeln.
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Spike
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« Antworten #4 am: 22. Januar 2008, 13:29:58 »

Also müsste ich ja wirklich in den nächsten Tagen mit einem Briefchen von denen rechnen .. 4 Wochen vorher find ich in der Tat wirklich etwas kanpp, ich hoffe dass ich so ein Pech nicht haben werde ..  Augen rollen

Ich werde mich dann am Freitag mal durch einen Anruf bei meinem Sachbearbeiter melden. Ich werd ihn direkt fragen, ob ich für den Stichtag 01.04. eingeplant bin!! Hälst du das für sinnvoll (@svenni) ?
Dann hab ich gewissheit und weiß schon Bescheid, falls sie vorhaben mich zu holen... ?! .. Die Auskunft müsste er mir doch jetzt schon geben können wenn sie langsam die schreiben versenden?!

Wenn die vorhaben mich zu holen, muss ich ihm eh sagen, dass ich erneut in einem einjährig befristeten arbeitsvertrag stehe und Antrag auf Rückstellung stelle.. mal sehen was er mir dann sagt ...
Mit einer Antwort á la "Nein, wir haben nicht vorgesehen sie einzuberufen" rechne ich ja schon gar nicht - warum sollte das auch der Fall sein ..   Unentschlossen
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svennie
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« Antworten #5 am: 22. Januar 2008, 15:05:23 »

Hälst du das für sinnvoll (@svenni) ?

nein, schlafende Hunde und so...

Die Auskunft müsste er mir doch jetzt schon geben können wenn sie langsam die schreiben versenden?!

Vermutlich aber sicherlich noch nicht absolut verbindlich.

Wenn die vorhaben mich zu holen, muss ich ihm eh sagen, dass ich erneut in einem einjährig befristeten arbeitsvertrag stehe und Antrag auf Rückstellung stelle.. mal sehen was er mir dann sagt ...

nichts, dafür ist er nicht zuständig.
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Spike
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« Antworten #6 am: 22. Januar 2008, 15:24:32 »

Aber bin ich nicht verpflichtet denen jede Veränderung in meinem Leben mitzuteilen (also so Dinge wie Umzug -> Adressänderung, und wenn sich meine Arbeitssituation verändert ...) ?!
Die sind ja wahrscheinlich im Glauben, dass ich jetzt ab Februar in einem festen Arbeitsverhältnis stehe, da sie mich dafür ja letztes jahr zurückgestellt haben .. Aber mein Vertrag wurde ja jetzt doch wieder nur auf ein Jahr verlängert (definitiv das letzt mal - ab 2009 gibts die Festübernahme, Verträge können nur 2x verlängert werden..)

Meinst du, man läuft mit einem Anruf und Nachfragen wirklich Gefahr, an sich zu erinnern (schlafende Hunde zu wecken  Zwinkernd) ?? Will halt einfach nur Gewissheit haben und dachte auch, ich müsste denen die Vertragssache mitteilen (auch um darauf hinzuweisen, das ich nicht gezogen werden kann -> immernoch befristetes Arbeitsverhältnis)

Und noch eine wichtge Frage: Wenn der Einberufungsbescheid mit Termin zum 01.04. schon bei mir eingegangen ist, ist es doch auch schon zu spät eine Rückstellung wegen des Vertrags zu beantragen, oder?!? Angenommen ich bekomme des Brief mitte Februar .. kann der Antrag denn dann überhaupt so schnell bearbeitet werden?! ..

Sorry für's nochmalige Nachfragen  Grinsend Will einfach nicht falsch handeln .. keine Ahnung, ob ich mich melden soll oder nicht  Huch
DANKE für die Tips!!!
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svennie
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« Antworten #7 am: 22. Januar 2008, 15:49:27 »

Aber bin ich nicht verpflichtet denen jede Veränderung in meinem Leben mitzuteilen (also so Dinge wie Umzug -> Adressänderung, und wenn sich meine Arbeitssituation verändert ...) ?!

Doch, du unterliegst der Wehrüberwachung.

Du bist verpflichtet, eine Adressänderung (Umuzug) mitzuteilen, es sei denn du kommst deiner Verpflichtung dich bei der Meldebehörde umzumelden nach. Auch muss ein Ausbildungs- oder Berufswechsel mitgeteilt werden, eine Änderung des Arbeitsvertrages jedoch nicht, solange der ausgeübte Beruf gleich bleibt, auch ein Arbeitgeberwechsel muss nicht mitgeteilt werden wenn der ausgeübte Beruf gleich bleibt.

Meinst du, man läuft mit einem Anruf und Nachfragen wirklich Gefahr, an sich zu erinnern (schlafende Hunde zu wecken  Zwinkernd) ?? Will halt einfach nur Gewissheit haben und dachte auch, ich müsste denen die Vertragssache mitteilen (auch um darauf hinzuweisen, das ich nicht gezogen werden kann -> immernoch befristetes Arbeitsverhältnis)

Und noch eine wichtge Frage: Wenn der Einberufungsbescheid mit Termin zum 01.04. schon bei mir eingegangen ist, ist es doch auch schon zu spät eine Rückstellung wegen des Vertrags zu beantragen, oder?!? Angenommen ich bekomme des Brief mitte Februar .. kann der Antrag denn dann überhaupt so schnell bearbeitet werden?! ..

Es liegt an dir, wie du dich entscheidest. Jedenfalls ist es so, dass man deine (elektronische) Akte aufruft wenn du anrufst. Welche Schlussfolgerungen der jeweilige Sachbearbeiter zieht wenn du mitteilst, dass aus dem unbefristeten Vertrag erstmal nichts geworden ist, ist nicht vorhersehbar. Es ist allerdings auch nicht sicher, dass es wieder zu einer Zurückstellung kommen wird wenn du sie beantragst.
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Spike
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« Antworten #8 am: 22. Januar 2008, 15:56:49 »

Ja die entscheidung kann mir wohl keiner abnehmen  Grinsend

Aber dass ich eine Veränderung des Vertrags nicht mitteilen muss, wusste ich nicht .. Ich dachte das fällt auch unter die Dinge, die man mitzuteilen hat. Aber danke für diese Info!!!!

Könntest du mir jetzt noch sagen (sofern du das weißt  Grinsend), ob es nach Erhalt des Einberufungsbescheids bereits zu spät ist, noch einen Antrag auf Rückstellung zu stellen?
(Versuchen will ichs auf jedenfall, auch wenn das 2te Mal viell. nicht mehr genehmigt wird, aber dieses Jahr zum bund zu müssen, würd alles kaputt machen -> beruflich.. Das kann eigentlich auch nicht in deren Intresse sein, dass ich nach den 9 Monaten Hartz4 Empfänger bin ..  Ärgerlich Ärgerlich)
« Letzte Änderung: 22. Januar 2008, 15:58:35 von Spike » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 22. Januar 2008, 23:32:36 »

Ja die entscheidung kann mir wohl keiner abnehmen  Grinsend

Aber dass ich eine Veränderung des Vertrags nicht mitteilen muss, wusste ich nicht .. Ich dachte das fällt auch unter die Dinge, die man mitzuteilen hat. Aber danke für diese Info!!!!

Veränderungen im Bezug auf eine laufende Zurückstellung müssen natürlich mitgeteilt werden.

Beispiel:

Du wurdest wegen eines befristeten Arbeitsvertrag für 6 Monate zurückgestellt, dann musst du mitteilen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird weil dann der Zurückstellungsgrund "befristeter Arbeitsvertrag" nicht mehr besteht.

Du musst nicht mitteilen, wenn du im Anschluss an diese 6 Monate arbeitslos wirst, einen neuen befristeten Vertrag bekommst oder fest angestellt wirst.

Könntest du mir jetzt noch sagen (sofern du das weißt  Grinsend), ob es nach Erhalt des Einberufungsbescheids bereits zu spät ist, noch einen Antrag auf Rückstellung zu stellen?

Einen Zurückstellungsgrund kann man auch einem Einberufungsbescheid "entgegenhalten", dies sollte man mit einem Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid verbinden. Das Problem ist nur, dass weder der Antrag auf Zurückstellung noch der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Bis zur Entscheidung über den Zurückstellungsantrag müsste der Dienst also im Zweifel angetreten werden.

Das kann eigentlich auch nicht in deren Intresse sein, dass ich nach den 9 Monaten Hartz4 Empfänger bin ..  Ärgerlich Ärgerlich)

Es geht dem KWEA allein um die Durchsetzung der Wehrpflicht. Alles Andere ist dem KWEA dabei vollkommen egal.
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