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Autor Thema: Wann kommt der Einberufngsbescheid spätestens?  (Gelesen 861 mal)
john99
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Beiträge: 2


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« am: 25. Juli 2010, 18:10:22 »

Hallo,
bin schon seit einigen Monaten gemustert worden und T2 eingestuft.
Wie kurzfristig können die den Einberufungsbescheid schicken?
Habe auch schon mal im KWEA angerufen (knapp über nen Monat her) und die meinten, dass die Bescheide in den "nächsten Wochen" versandt werden.
Möchte eigentlich gar nicht zur Bundeswehr und lieber mein Studium beginnen.
Auf die Frage, ob denn alle eingezogen würden, wurde mir gesagt, dass sie es auf jeden Fall vor hätten und ggf. auch Leute erst im Januar einziehen.
Ich mein soll ich jetzt bis Januar rumsitzen, um dann noch weitere 6 Monate beim Wehrdienst rumzulungern?
Hoffe jmd. kann mir weiterhelfen.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 25. Juli 2010, 19:33:09 »

bin schon seit einigen Monaten gemustert worden und T2 eingestuft.

Eingestuft wurdest du als "wehrdienstfähig" (Tauglichkeitsgrad) und verwednungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten (Verwendungsgrad).

Wie kurzfristig können die den Einberufungsbescheid schicken?

Mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen vor Dienstantritt, es sei denn du bist als Ersatzu für Ausfälle vorbenachrichtigt.

In der Praxis erfolgen die Einberufungen rd. 3 Monate vorher.

Habe auch schon mal im KWEA angerufen (knapp über nen Monat her) und die meinten, dass die Bescheide in den "nächsten Wochen" versandt werden.

Genaueres sagen die einem eh nicht.

Auf die Frage, ob denn alle eingezogen würden, wurde mir gesagt, dass sie es auf jeden Fall vor hätten und ggf. auch Leute erst im Januar einziehen.

LOL!

Es gibt pro Jahrgang rd. 400.000 Wehrpflichtige. Gleichzeitig gibt es pro Quartal rd. 13.000 Einberufungen zum Grundwehrdienst, Tendenz abnehmend.

Wie will man da auch nur im Ansatz "alle" einberufen? Es reicht etwa für die Hälfte der tauglichen und verfügbaren Wehrpflichtigen, also 400.000 minus Kriegsdienstverweigerer, Zurückgestellte, Untaugliche, Befreite, Polizeibeamte, Katastrophenschützer, Zeitsoldaten etc.

Ich mein soll ich jetzt bis Januar rumsitzen, um dann noch weitere 6 Monate beim Wehrdienst rumzulungern?

Nein.

Und wenn die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt einberufen wirst, bei etwa 50% liegt, dann kannst du dich ja mal ranmachen und über die Wahrscheinlichkeit nachdenken, dass du ausgerechnet nächsten Januar einberufen wirst.

Man richtet seine Lebensplanung nicht nach dem Kreiswehrersatzamt aus, sonst wartest du noch bis du 23 bist, dann sagt dir allerdings auch niemand, dass du nicht mehr weiter warten brauchst.
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john99
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 25. Juli 2010, 19:54:05 »

Danke für die schnelle Antwort.
Mit "alle" einziehen meinte ich alle, die auch als tauglich gemustert wurden.
Ich selbst habe sehr darauf spekuliert, dass eben nicht alle tauglichen eingezogen werden (habe gelesen, dass dies oft vorkommt). Aus diesem Grund habe ich mich auch für die Bundeswehr und nicht den Zivildienst entschieden. Wobei mir Bundeswehr auch lieber ist, wenn ich eingezogen werden sollte.
4 Wochen vorher ginge sogar, da ich sowieso noch auf die Uni-Zusage warten muss, bevor ich mit der Wohnungssuche beginne.
Naja, dann bleibt mir nichts anderes übrig als weiter abzuwarten und zu hoffen.
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 25. Juli 2010, 20:24:07 »

Danke für die schnelle Antwort.
Mit "alle" einziehen meinte ich alle, die auch als tauglich gemustert wurden.

Ja, ich auch. Und wenn man von denen noch die Kriegsdienstverweigerer abzieht, wird trotzdem nur etwa jeder 2. einberufen.

Ich selbst habe sehr darauf spekuliert, dass eben nicht alle tauglichen eingezogen werden (habe gelesen, dass dies oft vorkommt).

Das kommt seit Jahren immer vor.

Aus diesem Grund habe ich mich auch für die Bundeswehr und nicht den Zivildienst entschieden.

Du hast also keinen KDV-Antrag gestellt (ein "Wahlrecht" gibt es ja nicht) und genau diese Entscheidung war goldrichtig.
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