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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Vorsorgliche Fragen zum Thema Einberufung  (Gelesen 1752 mal)
Django20
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« am: 24. Januar 2008, 00:09:25 »

Guten Abend,

habe ein paar Fragen bezügl. einer evtl. bevorstehenden Einberufung bzw. zu den Schritten, die zu unternehmen sind, um diese zu verhindern.

Zu meiner Person:

Ich werde im Februar 21 Jahre alt. Gemustert wurde ich bereits vor ca. 3 Jahren (T2). Aufgrund einer Ausbildung bin ich bis zum 28.02.2008 zurückgestellt. Im Anschluss an die Ausbildung werde ich von meinem derzeitigen Arbeitgeber übernommen. Des weiteren beginne ich im Wintersemster 2008 ein berufsbegleitendes Studium. Dabei werde ich von meinem AG in einem speziellen Programm gefördert (spielt das eine Rolle, evtl. besondere Härte? Die Studiengebühren betragen ca. 35.000 Euro).

Was ist zu tun bei einer möglichen Einberufung? Würde folgendes Sinn machen?

- Musterung liegt länger als 2 Jahre zurück, ich beantrage somit formlos eine Nachnuntersuchung...
- führt diese zu einer Ausmusterung --> Problem vom Tisch...was mache ich ansonsten? Widerspruch? KDV? 
- Kann ich eine Rückstellung bis zum Studienende beantragen? Heranziehungsgrenze würde sich somit ja auf 25 erhöhen...könnte also noch am 01.01.2012 gezogen werden?! Lässt sich das Amt darauf ein?


Im Voraus bereits besten Dank!!!   Augen rollen

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svennie
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« Antworten #1 am: 24. Januar 2008, 11:36:22 »

- Musterung liegt länger als 2 Jahre zurück, ich beantrage somit formlos eine Nachnuntersuchung...
- führt diese zu einer Ausmusterung --> Problem vom Tisch...

richtig, dann wäre das Problem vom Tisch.

- was mache ich ansonsten? Widerspruch? KDV?

Widerspruch auf jeden Fall, KDV-Antrag nur dann, wenn es sich nicht vermeiden lässt.

- Kann ich eine Rückstellung bis zum Studienende beantragen?

Ein Zurückstellungsgrund liegt in der Regel erst mit Erreichen des 3. Semesters vor. Eine besondere Härte bereits früher anzunehmen könnte sich als schwierig herausstellen weil nicht du sondern der Arbeitgeber das finanziert und der Arbeitgeber (vermutlich) wusste, dass du den Grundwehrdienst noch nicht abgeleistet hast.

Heranziehungsgrenze würde sich somit ja auf 25 erhöhen...könnte also noch am 01.01.2012 gezogen werden?! Lässt sich das Amt darauf ein?

Wenn ein Zurückstellungsgrund vorliegt, dann hat das KWEA keine andere Wahl als sich darauf einzulassen.
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Django20
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 24. Januar 2008, 12:13:48 »

Danke für die ausführliche Antwort. Habe aber trotzdem noch ein paar Fragen:

Hat die Nachuntersuchung aufschiebende Wirkung? Ebenso der Widerspruch?

Habe mir folgendes überlegt:

- Ich versuche zunächst für die Dauer der Probezeit eine Nichtheranziehungszusage zu erhalten (ca. 6 Monate)
- Einberufung zum 01.10.2008 geht dann nicht mehr, weil mein Studium bereits mitte September anfängt.
- Dann muss ich mich nur noch ins dritte Semester retten...

Geht das so? 

Diese ********    Zunge
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svennie
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« Antworten #3 am: 24. Januar 2008, 12:39:15 »

Hat die Nachuntersuchung aufschiebende Wirkung? Ebenso der Widerspruch?

weder noch.

- Ich versuche zunächst für die Dauer der Probezeit eine Nichtheranziehungszusage zu erhalten (ca. 6 Monate)
- Einberufung zum 01.10.2008 geht dann nicht mehr, weil mein Studium bereits mitte September anfängt.
- Dann muss ich mich nur noch ins dritte Semester retten...

Geht das so? 

müsste funktionieren.
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Django20
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 30. Januar 2008, 21:48:40 »

Nabend,

muss nochmal nachhaken:

Soll ich die Nichtheranziehungszusage jetzt schon beantragen oder warten?

Danke und Gruß

Django
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #5 am: 30. Januar 2008, 23:01:31 »

Soll ich die Nichtheranziehungszusage jetzt schon beantragen oder warten?

Ich würde warten, weil eine Einberufung in diesem Fall (3 Jahre nach der Musterung) vorher angekündigt werden müsste.
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