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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertDie EinberufungVorankündigung der Einberufung, Wohnsitzwechsel; Überprüfungsuntersuchung
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Autor Thema: Vorankündigung der Einberufung, Wohnsitzwechsel; Überprüfungsuntersuchung  (Gelesen 731 mal)
Cyra
Newbie
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Beiträge: 14


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« am: 21. Februar 2010, 17:08:14 »

Hallo Zusammen,

Wohnsitzwechsel

A hat eine ähnliche Situation wie in verlinktem Thread, allerdings mit folgendem Unterschied. A hat noch keinen Einberufungsbescheid erhalten sondern nur eine Anhörung bezüglich einer geplanten Einberufung zum 01.07.2010 ( formelle Zustellung).
Weiterhin wird in diesem Schreiben mitgeteilt (Musterung liegt 5 Jahre zurück), dass bei gesundheitlichen Einwänden innerhalb von 8 Tagen ein beiliegendes Formblatt ausgefüllt zurückgesendet werden soll.

Da A eine NHZ bis zum 30.06. hat und zwischen dem 01.07. und dem 01.10 23 wird, geht es bei ihm nur um diesen einen Termin. A wird jetzt sämtliche Ärzte abklappern und sich entsprechende Atteste besorgen um eine Ausmusterung zu erwirken.

Dabei stellen sich folgende Fragen:

1)Würde in diesem Fall ein Wohnsitzwechsel Zeit verschaffen? Da A noch keinen gültigen Einberufungsbescheid erhalten hat, sollte dadurch ja die Zuständigkeit zum "neuen" KWEA wechseln und dort beginnt das "Lotto" dann von Neuem, wobei A erneut (auf Grund der 5 Jahre zurückliegenden Musterung) vor Einberufung angehört werden müsste und dann alle Atteste bereit hätte. (hoffentlich mit ausreichend Gründen für eine nachträgliche Ausmusterung, anderenfalls müsste A schnell eien Überprüfungsuntersuchung beantragen um Zeit zu gewinnen?)

2) Wenn der Wohnsitzwechsel nichts bewirken sollte, muss A dieses Formblatt("Meldung von Erkrankungen und Verletzungen während der Wehrüberwachung") ausfüllen und damit seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, oder kann er ohne Verwendung dieses Formblattes schriftlich gesundheitliche Gründe nennen und diese durch begeifügte Atteste untermauern, ohne seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden?
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Cyra
Newbie
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Beiträge: 14


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« Antworten #1 am: 24. Februar 2010, 06:58:06 »

Ich pushe das mal, insbesondere Frage 1 ist doch sicher von Relevanz für einige Traurig
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #2 am: 25. Februar 2010, 13:59:21 »

Dabei stellen sich folgende Fragen:

1)Würde in diesem Fall ein Wohnsitzwechsel Zeit verschaffen? Da A noch keinen gültigen Einberufungsbescheid erhalten hat, sollte dadurch ja die Zuständigkeit zum "neuen" KWEA wechseln und dort beginnt das "Lotto" dann von Neuem, wobei A erneut (auf Grund der 5 Jahre zurückliegenden Musterung) vor Einberufung angehört werden müsste und dann alle Atteste bereit hätte. (hoffentlich mit ausreichend Gründen für eine nachträgliche Ausmusterung, anderenfalls müsste A schnell eien Überprüfungsuntersuchung beantragen um Zeit zu gewinnen?)

Jein, zumindest theoretisch kann das alte KWEA weiter zuständig sein, wenn man annimmt, dass die Einplanung bereits erfolgt ist, der Einberufungsbescheid also nur nochzugestellt werden muss.

Es sollte also ggf. parallel eine Überprüfungsuntersuchung beantragt werden und dann aber auf den neuen Wohnsitz hingewiesen werden.

2) Wenn der Wohnsitzwechsel nichts bewirken sollte, muss A dieses Formblatt("Meldung von Erkrankungen und Verletzungen während der Wehrüberwachung") ausfüllen und damit seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, oder kann er ohne Verwendung dieses Formblattes schriftlich gesundheitliche Gründe nennen und diese durch begeifügte Atteste untermauern, ohne seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden?

Es muss weder das Formblatt verwendet werden, noch müssen für den Antrag auf Überprüfungsuntersuchung zwingend Atteste vorgelegt werden.
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