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16.637 Beiträge in 3.313 Themen
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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Verweigern nach Einberufung!  (Gelesen 3979 mal)
grummelz
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« am: 24. Oktober 2007, 12:57:08 »

Hi Leute!
Ich hab ein kleines Problem und zwar habe ich am Freitag, 19.10.07 eine karte im briefkasten gehabt das ich ein einschreiben bei der post abholen soll. am samstag den 20.10.07 hab ich das dann bei der post abgeholt und wie erwartet war dies mein einberufungsbescheid zum 01.01.08
Ich habe daraufhin direkt meinen KDV-Antrag (Antrag, Lebenslauf und Begründung) fertig gemacht und noch am gleichen Tag (also Samstag ca 11 uhr) persönlich zum Kreiswehrersatzamt gebracht. Da die aber Samstags nicht arbeiten hab ich den Brief in den Briefkasten geworfen.

Heute (24.10.07) habe ich einen brief bekommen das sie meinen antrag erhalten haben und den zum BAZ weitergeleitet haben.

Was mich jetzt allerdings etwas ins schwitzen bringt ist folgende aussage:

"Unabhängig davon weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass der KDV-Antrag die Heranziehung zum Wehrdienst nicht hindert, da Sie vor der Antragstellung bereits einen Einberufungsbescheid erhalten haben."

"Der Einberufungsbescheid vom ... zur Ableistung des Grundwehrdienstes bleibt deshalb bestehen. Sie sind daher nicht von der Pflicht befreit, Ihren Dienst wie festgesetzt anzutreten, es sei denn, der Einberufungsbescheid wird aufgehoben"

- hier steht das ich meinem antrag den lebenslauf und eine begründung beilegen soll-
...

"Bitte beachten Sie:
Da Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits zum Wehrdienst einberufen waren, ist über Ihren Antrag gemäß $4 KDVG vorrangig zu entscheiden. In Ihrem eigenen Intresse an einer Verfahrensbeschleunigung sollten Sie daher in Ihrer Darlegung der Beweggründe auch dazu Stellung nehmen, warum Sie Ihren Antrag erst nach Erhalt des Einberunfungsbescheides gestellt haben."


Wie soll ich jetzt weiter handeln?
den Antrag habe ich ja schon vollständig ans Kreiswehrersatzamt gegeben.

Wird es irgendwelche Probleme geben?
Ich habe mich schon um eine gute Zivi-Stelle bemüht und bereits eine mündliche Zusage bekommen aber sie möchte den wisch vom KDV-Amt haben das ich Kriegsdienstverweigerer bin- und das natürlich möglichst schnell!


Wäre cool wenn jemand dazu was sagen könnte!

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svennie
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« Antworten #1 am: 24. Oktober 2007, 13:29:54 »

Wie soll ich jetzt weiter handeln?

vorsorglich Widerspruch einlegen und erklären, dass der KDV-Antrag vor Zustellung des Einberufungsbescheids gestellt wurde.

den Antrag habe ich ja schon vollständig ans Kreiswehrersatzamt gegeben.

Bist du in der Begründung auch auf den (späten) Zeitpunkt der Antragsstellung eingegangen?

Wird es irgendwelche Probleme geben?

im Normalfall nicht.

Ich habe mich schon um eine gute Zivi-Stelle bemüht und bereits eine mündliche Zusage bekommen aber sie möchte den wisch vom KDV-Amt haben das ich Kriegsdienstverweigerer bin- und das natürlich möglichst schnell!

Alles andere macht auch keinen Sinn.
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grummelz
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« Antworten #2 am: 24. Oktober 2007, 19:06:12 »

Zitat
vorsorglich Widerspruch einlegen und erklären, dass der KDV-Antrag vor Zustellung des Einberufungsbescheids gestellt wurde.

also soll ich behaupten das ich verweigert habe und auf dem rückweg erst den einberufungsbescheid geholt habe?

Zitat
Bist du in der Begründung auch auf den (späten) Zeitpunkt der Antragsstellung eingegangen?

nein, war mir nicht bewusst das das "spät" ist!

danke schonmal für die hilfe!


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svennie
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« Antworten #3 am: 24. Oktober 2007, 19:18:57 »

Zitat
vorsorglich Widerspruch einlegen und erklären, dass der KDV-Antrag vor Zustellung des Einberufungsbescheids gestellt wurde.

also soll ich behaupten das ich verweigert habe und auf dem rückweg erst den einberufungsbescheid geholt habe?

Richtig.

Zitat
Bist du in der Begründung auch auf den (späten) Zeitpunkt der Antragsstellung eingegangen?

nein, war mir nicht bewusst das das "spät" ist!

Das wird dazu führen, dass das BAZ nochmal nachfragt und eine ergänzende Erläuterung haben möchte.
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grummelz
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« Antworten #4 am: 25. Oktober 2007, 11:11:30 »

aber wird mein wiederspruch nicht zur folge haben das sich das ganze noch mehr verzögert? bis zum januar ist ja nicht mehr soo viel zeit und die ämter lassen sich ja bekanntlich gerne mal zeit mit sowas

wie könnte so ein schreiben denn aussehn in dem ich wiederspruch einlege?
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svennie
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« Antworten #5 am: 25. Oktober 2007, 12:13:06 »

aber wird mein wiederspruch nicht zur folge haben das sich das ganze noch mehr verzögert?

nein warum? Der KDV-Antrag ist ans BAZ weiterzuleiten und muss dort bevorzugt bearbeitet werden und der Widerspruch ist beim KWEA und ggf. bei der Wehrbereifchsverwaltung zu bearbeiten.

bis zum januar ist ja nicht mehr soo viel zeit und die ämter lassen sich ja bekanntlich gerne mal zeit mit sowas

Wärst du in deinem Antragsschreiben auf den Zeitpunkt der Antragstellung eigegangen, dann würdest du innerhalb von rd. 2-3 Wochen anerkannt werden.


wie könnte so ein schreiben denn aussehn in dem ich wiederspruch einlege?

Gegen den Einberufungsbescheid von xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein.

Gründe:

Am xx.xx.xx hab ich einen Antrag auf Anekennung als Kriegsdienstverweigerer in den Briefkasten des Kreiswehrersatzamtes xxx eingeworfen. Die Zustellung des Einberzufungsbescheids erfolgte erst später (durch Übergabe eines eingeschriebenen Briefes). Der Einberufungsbescheid ist daher aufzuheben.

---

Personenkennziffer dazu und ab damit zum KWEA.
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grummelz
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« Antworten #6 am: 25. Oktober 2007, 12:51:47 »

Alles klar so werde ich das machen, Danke nochmal!!


Es war mir nicht bekannt das man möglichst früh verweigern muss, werden die den Antrag aus diesem Grund jetzt ablehnen?
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grummelz
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« Antworten #7 am: 25. Oktober 2007, 12:59:58 »

eine sache hab ich noch, laut internet gilt das einschreiben an dem tag als zugestellt wo sie mir die Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen haben (das wäre bei mir der 19.10.07) könnte das probleme geben?
in dem schreiben von denen ist immer die rede von einem einberufungsbescheid "vom 18.10.07" ?
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svennie
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« Antworten #8 am: 25. Oktober 2007, 14:12:45 »

Es war mir nicht bekannt das man möglichst früh verweigern muss, werden die den Antrag aus diesem Grund jetzt ablehnen?

Es stimmt nicht, dass ein KDV-Antrag möglichst früh gestellt werden muss. Es gab im Gesetz eine Regelung, wonach der Antrag bei der Musterung gestellt werden soll, diese Regelung gibt es nicht mehr. Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden, das BAZ kann aber Zweifel an der ernsthaftigkeit haben, die man dadurch ausräumt, dass man begründet warum der Antrag erst zum Zeitpunkt xy gestellt wurde.

laut internet gilt das einschreiben an dem tag als zugestellt wo sie mir die Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen haben

Das ist schlichtweg Unsinn. Wo steht denn sowas?

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grummelz
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« Antworten #9 am: 25. Oktober 2007, 14:53:34 »

soll ich dann jetzt von mir aus nen brief zum baz schreiben warum ich so spät verweigere? oder soll ich lieber auf die warten?

das mit dem einschreiben ist "google" zu entnehmen, habe gleich 3 hintereinander gefunden wo dies genau so beschrieben ist!

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svennie
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« Antworten #10 am: 25. Oktober 2007, 15:10:26 »

soll ich dann jetzt von mir aus nen brief zum baz schreiben warum ich so spät verweigere? oder soll ich lieber auf die warten?

Beim BAZ gibt es noch kein Aktenzeichen dazu, dort kann man dies also nicht zuordnen. Ich würde zum abwarten tendieren.

das mit dem einschreiben ist "google" zu entnehmen, habe gleich 3 hintereinander gefunden wo dies genau so beschrieben ist!

Und utner welchem Suchbegriff?
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grummelz
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« Antworten #11 am: 25. Oktober 2007, 15:29:18 »

ok dann warte ich mal ab!

hab das unter dieser suche gefunden: (insb. ergebnis 1+2)
http://www.google.com/search?hl=de&client=opera&rls=en&hs=7KN&q=ab+wann+gilt+einschreiben+zugestellt&btnG=Suche&lr=
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svennie
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« Antworten #12 am: 25. Oktober 2007, 15:36:58 »

...hab das unter dieser suche gefunden: (insb. ergebnis 1+2)...

Na da steht aber ne Menge widersprüchlicher Murks.

Die Rechtslage ist eindeutig:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwzg_2005/__4.html

Die Rechtsprechung dazu auch:

http://www.sadaba.de/Rsp/GSBR_VwZG_04.html
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grummelz
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« Antworten #13 am: 26. Oktober 2007, 12:16:40 »

hi
also heute kahm dann wie du schon vermutet hattest ein brief vom baz das über meinen antrag noch nicht entschieden wurde da durch den späten zeitpunkt der antragstellung zweifel an der glaubwürdigkeit bestehn.

weiter ist in dem brief wieder die rede davon das ich zum zeitpunkt der verweigerung schon einberufen wurde (das muss ich dann wohl wieder dementieren)

was könnte ich da jetzt schreiben warum ich das erst so spät mache?

danke im vorraus!
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svennie
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« Antworten #14 am: 26. Oktober 2007, 19:52:19 »

weiter ist in dem brief wieder die rede davon das ich zum zeitpunkt der verweigerung schon einberufen wurde (das muss ich dann wohl wieder dementieren)

gegenüber dem BAZ ist das nicht so wichtig. Die Begründung soll das BAZ überzeugen und selbst im Falle einer Ablehnung bleibt diese Akte beim BAZ.

was könnte ich da jetzt schreiben warum ich das erst so spät mache?

Immer dicht bei der Wahrheit bleiben.

Entweder gab es in den letzten Wochen ein Ereignis, dass dazu geführt hat, dass du dir jetzt absolut sicher bist, aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst mit der Waffe leisten zu können (Diskussion über den Afghanistan-Einsatz z.B.)

Oder du hattest zwar schon immer vor einen solchen Antrag zu stellen, es gab jedoch mangels drohender Heranziehung zum Grundwehrdienst bislang keinen Anlass, den Antrag tatsächlich zu stellen.

Du kannst auch bei der Telefonhotline von www.zentralstelle-kdv.de anrufen und um Formulierungshilfe bitten.
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