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16.637 Beiträge in 3.313 Themen
von 9.422 Mitglieder
Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Verwaltungsgericht  (Gelesen 1541 mal)
Person B
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« am: 2. Juni 2007, 13:58:08 »

Guten Tag,

Person A hat vor, nach einem Widerspruchsverfahren gegen einen KDV-Antrag, Klage gegen den letzten Widerspruch zu erheben.

Person A plant, vor Ablauf der Widerspruchsfrist, mit dem Widerspruch zur Rechtsantragstelle seines zuständigen Verwaltungsgerichtes zu gehen und gegen den selbigen Klage zu erheben.

Was Person A nun noch fehlt, ist die aufschiebende Wirkung des Verfahrens gegen einen möglichen Einberufungsbescheid. Reicht Person A da ein einfaches Schreiben oder kann A das schon beim Stellen der Klage veranlassen?

Vielen Dank, Person B.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 2. Juni 2007, 15:12:33 »

Was Person A nun noch fehlt, ist die aufschiebende Wirkung des Verfahrens gegen einen möglichen Einberufungsbescheid.

Meiner Auffassung nach gilt folgendes:

Entweder hatte der KDV-Antrag die Wirkung, dass eine inberufung zum Grundwehrdienst nicht erfolgen darf, dann gilt dies, bis auch das Klageverfahren durchgeführt ist.

Oder der KDV-Antrag hatte eine solche Wirkung nicht (Zweitantrag, verspäteter Antrag), dann ändert sich da auch im Klageverfahren nichts.

(§ 3 (2) Kriegsdienstverweigerungsgesetz, es geht hier um das Wort "unanfechtbar", die Ablehnung kann ja durch Klage angefochten werden).
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Person B
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Beiträge: 7


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« Antworten #2 am: 2. Juni 2007, 15:37:44 »

Der KDV Antrag von Person A hatte aufschiebende Wirkung, kommt die Einberufung wegen der Klage jetzt garnicht oder sollte A möglichst früh noch eine Aufschiebung beantragen?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 2. Juni 2007, 16:21:24 »

Der KDV Antrag von Person A hatte aufschiebende Wirkung, kommt die Einberufung wegen der Klage jetzt garnicht oder sollte A möglichst früh noch eine Aufschiebung beantragen?

Wegen der Klage ist noch nicht unanfechtbar über den Antrag entschieden, deshalb ist eine Einberufung von A nicht möglich.
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Person B
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Beiträge: 7


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« Antworten #4 am: 2. Juni 2007, 16:52:19 »

Okay, Vielen Dank!
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