User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.637 Beiträge in 3.313 Themen
von 9.422 Mitglieder
Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Verletzung vor der Einberufung  (Gelesen 1439 mal)
spanky
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 6. November 2007, 18:18:59 »

Hallo,

folgendes: - wurde anfang 2007 gemustert (T2)
           - muss am 02.01.2008 meinen grundwehrdienst antreten

meine frage: habe mir am 3.11.2007 eine schultergelenksprengung zweiten        grades zugezogen. besteht durch die verletzung die chance auf eine verschiebung des grundwehrdienst oder gar die chance auf ausmusterung?

danke schonmal für die antworten!!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 7. November 2007, 00:34:33 »

besteht durch die verletzung die chance auf eine verschiebung des grundwehrdienst oder gar die chance auf ausmusterung?

durchaus, es kommt dabei im Wesentlichen auf folgendes an:

  • Deine aktuelle Belastbarkeit
  • Eine Prognose darüber, wann du wieder voll belastbar bist.
Gespeichert
spanky
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 7. November 2007, 18:01:04 »

Was soll ich da jetz genau machen?

Einen Antrag auf zurückstellung oder wehrdienstunfähifkeit stellen?
oder einen anderen? Was für einen antrag soll ich stellen und was genau sollte er beinhalten?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 7. November 2007, 19:43:26 »

Was soll ich da jetz genau machen?

Unter Vorlage möglichst konkreter ärztlicher Stellungnahmen (bezgl. Belastungseinschränkungen und Zukunftsprognose) eine Überprüfungsuntersuchung beantragen und ggf. (sofern die Widerspruchsfrist noch läuft) Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid einlegen.

Einen Antrag auf zurückstellung oder wehrdienstunfähifkeit stellen?

Beides macht keinen Sinn. Wehrdienstunfähigkeit kann man nicht beantragen und es liegt alleinfalls ein Zurückstellungsgrund vor, der nicht direkt beantragt werden kann sondern nur automatische Folge dre Neufeststellung des Tauglichkeitsgrades in "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" ist.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits