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Autor Thema: Unverständliche Vorbenachrichtigung  (Gelesen 2663 mal)
Torax123
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« am: 5. April 2007, 14:48:22 »

Hallo allerseits.

Ich bin Ende 2006 trotz Rückenschmerzen / Atteste, hohen Blutdruck etc. T2 gemustert worden. Da für mich Zivildienst nicht in Frage kommt (bzw. es jetzt für eine gute Stelle eh schon zu spät wäre) habe ich beschlossen, erstmal abzuwarten, weil man ja immer hört, dass nur 50% der Taugliche überhaupt eingezogen werden etc. Am liebsten würde ich natürlich gar nicht zum Bund aber wenn, dann doch bitte erst zum 1.10 und nicht zum 1.7 (ich lass mir nach meim abi den Sommer doch nicht kaputt machen).
Heute kam jetzt folgender Brief vom KWEA:

Einberufungsplanung und Vorbenachrichtigung

Sehr geehrter Herr XXX,

erfahrungsgemäß können nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten und müssen daher kurzfristig durch andere Wehrpflichtige ersetzt werden.
Es ist daher möglich, dass ich Sie kurzfristig zum 1.7.07 einberufen muss.

Soweit Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, unterrichten Sie bitte Ihren Arbeitgeber von Ihrer Einberufungsplanung.



Was soll man jetzt darunter verstehen? Ich versteh das jetzt so, dass ich in einer Art Warteliste stehe und nur einberufen werde, wenn so und so viel Andere ausfallen?

Was soll ich jetzt machen?

1. gar nichts und einen richtigen einzugsbefehl abwarten und erst dann zurückstellung beantragen (geht das noch so kurzfristig dann?)

2. sofort zurückstellung beantragen und damit evtl sicher im herbst eingezogen werden?

mfg ToraX


ps: gibt es noch eine möglichkeit um sicher gar nicht zum bund zu müssen?
« Letzte Änderung: 5. April 2007, 14:50:01 von Torax123 » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 5. April 2007, 20:32:47 »

Was soll man jetzt darunter verstehen? Ich versteh das jetzt so, dass ich in einer Art Warteliste stehe und nur einberufen werde, wenn so und so viel Andere ausfallen?

Das ist ein ganz normaler Vorgang, im Prinzip kannst du davon ausgehen, dass du spätestens zum 1.10. eingeplant wirst, außerdem ist die Ladungsfrist zum Dienstantrittstermin 1.7. aufgehoben.

1. gar nichts und einen richtigen einzugsbefehl abwarten und erst dann zurückstellung beantragen (geht das noch so kurzfristig dann?)

Zurückstellung? Mit welcher Begründung?

2. sofort zurückstellung beantragen und damit evtl sicher im herbst eingezogen werden?

Huch Liegt denn überhaupt ein Zurückstellungsgrund vor Huch

ps: gibt es noch eine möglichkeit um sicher gar nicht zum bund zu müssen?

Sicher, am besten wäre es gewesen gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einzulegen, jetzt könnte man noch eine Überprüfungsuntersuchung durchsetzen.
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Torax123
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« Antworten #2 am: 5. April 2007, 23:28:30 »

Warum bekomm ich dann nicht wie andere Kollegen von mir schon jetzt einen Einberufungsbefehl, sondern nur so eine schwammige Aussage, dass ich evtl kurzfristig eingezogen werde? Wie hoch sind denn die Chancen, dass ich kurzfristig eingezogen werde? Ich meine, dass davon ziemlich viel abhängt (Urlaubsplanung etc.).
Ein Kollege von mir muss im Nachhinein erst am 1.10 antreten, weil er noch diverse Musikkonzerte (nichts Besonderes, nur 2 Schulkonzerte und eine mit seiner Band jeweils an Wochenenden) spielen muss. Ich dachte mir, dass ich wegen diversen gemeinnützigen Dingen (u.a. eine Woche Jugendarbeit und eine zweiwöchige Trainerausbildung) mich evtl auf 1.10 zurückstellen lassen kann? Müsste doch möglich sein, wenn ein Kollege wegen Konzerten zurückgestellt wird.

Wie funktioniert das mit der Überprüfungsuntersuchung? Braucht man dafür einen genauen Grund (Verschlechterung des Gesundheitszustanden?)

mfg Torax123
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« Antworten #3 am: 6. April 2007, 00:00:37 »

Warum bekomm ich dann nicht wie andere Kollegen von mir schon jetzt einen Einberufungsbefehl, sondern nur so eine schwammige Aussage, dass ich evtl kurzfristig eingezogen werde?

Wie gesagt, dass ist durchaus normal. Dass alle deine Kollegen bereits einen verbindlichen Einberufungstermin haben klingt dagegen etwas merkwürdig:

Pro Jahrgang gibt es rd. 400.000 bis 450.000 Wehrpflichtige, zum Quartalsanfang gab es gut 16.000 Einberufungen zum Grundwehrdienst (das ist im Übrigen eine überdurchschnittliche Zahl), mindestens 2.300 davon hatten sich freiwillig gemeldet. Es ist also rein mathematisch schon nicht ansatzweise denkbar, dass wesentlicher Anteil der Wehrpflichtigen deines Jahrgangs bereits einen Dienstantrittstermin hat.

Wie hoch sind denn die Chancen, dass ich kurzfristig eingezogen werde?

Das lässt sich nicht sagen, das hängt davon ab, an welche Stelle der "Reserveliste" du bei deinem Kreiswehrersatzamt liegst, wie viele Wehrpflichtige aus dem Bereich deines KWEA nach Erhalt einer Einberufung zum 1.7. einen KDV-Antrag stellen, mit Erfolg einen Zurückstellungsantrag stellen, mit einer Überprüfungsutnersuchung Glück hatten etc. pp.

Ich meine, dass davon ziemlich viel abhängt (Urlaubsplanung etc.).

Eben deswegen bist du vorbenachrichtigt. Schon deinem Musterungsbescheid kannst du entnehmen, dass du mit einer Einberufung rechnen musstest (da steht, ab wann du verfügbar bist).

Ein Kollege von mir muss im Nachhinein erst am 1.10 antreten, weil er noch diverse Musikkonzerte (nichts Besonderes, nur 2 Schulkonzerte und eine mit seiner Band jeweils an Wochenenden) spielen muss.

Schulkonzerte? Ist er Schüler!?

Ich dachte mir, dass ich wegen diversen gemeinnützigen Dingen (u.a. eine Woche Jugendarbeit und eine zweiwöchige Trainerausbildung) mich evtl auf 1.10 zurückstellen lassen kann?

nein.

Müsste doch möglich sein, wenn ein Kollege wegen Konzerten zurückgestellt wird.

Das dürfte etwas ganz anderes sein.

Wie funktioniert das mit der Überprüfungsuntersuchung? Braucht man dafür einen genauen Grund (Verschlechterung des Gesundheitszustanden?)

Wenn die Musterung weniger als 2 Jahre her ist, dann ja.
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Torax123
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« Antworten #4 am: 6. April 2007, 23:45:03 »

aber es ist doch grundsätzlich noch möglich zu verweigern, auch wenn ich kurzfristig eingezogen werde oder?
hab ich dann überhaupt noch eine möglichkeit mir eine zivistelle zu suchen oder werde ich wegen des späten termins einfach einer zugeteilt?

das wichtigste ist mir, dass ich nicht am 1.7 antreten muss, was ich ab 1.10 mach ist mir im prinzip egal...


ps: der kollege ist genauso wie ich noch schüler und er bekam sicher wegen  konzerten eine zurückstellung zum 1.10.2007...
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