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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Unklarer Status nach Zurückstellung / Musterung und EUF  (Gelesen 918 mal)
thys
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Beiträge: 5


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« am: 11. Dezember 2010, 14:50:03 »

Servus,

Ich wurde im Frühjahr 2009 gemustert (T2) und dieses Jahr im Herbst zur EUF herangeogen.

Bei der Musterung wurde ich bis Ende Januar 2011 wegen laufender berufsbegleitender Ausbildung zum Techniker zurückgestellt.

Bei der EUF habe ich erfahren das nur am Beginn des Quartals eingezogen wird, ergo 1. Januar 1. April etc.

Meine Frage:
Wenn ich bis nächstes Jahr im Frühjahr keine Einberufsbescheid bekomme, bin ich dann aus dem Schneider?
Kann ich meinen aktuellen Status (über Einberufung) beim Bund erfahren?

Grüße thys

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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 11. Dezember 2010, 14:57:45 »

Meine Frage:
Wenn ich bis nächstes Jahr im Frühjahr keine Einberufsbescheid bekomme, bin ich dann aus dem Schneider?

So sieht es derzeit aus.

Kann ich meinen aktuellen Status (über Einberufung) beim Bund erfahren?

Deinen Status kannst du deinem Musterungsbescheid und dem Verwendungsausweis entnehmen. (Viel) mehr weiß die Bundeswehr zur Zeit auch nicht.
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thys
Newbie
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Beiträge: 5


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« Antworten #2 am: 11. Dezember 2010, 15:09:45 »

Einen Verwendungsausweis besitze ich nicht. Im Musterungsbescheid ist bis auf die Zurückstellung zum Januar 2011 nichts erwähnt.

So wie deine Antwort interpretiere sollte ich einfach die "Beine ruhighalten" und bis März warten. Sollte bis zum 1. April kein Einberufungsschreiben gekommen sein, kann ich dann meine zukunft ohne Grundwehrdienst planen.

Gruß Thys
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 11. Dezember 2010, 15:13:40 »

Einen Verwendungsausweis besitze ich nicht.

Den solltest du als Anlage zum Musterungsbescheid erhalten haben.

Im Musterungsbescheid ist bis auf die Zurückstellung zum Januar 2011 nichts erwähnt.

Natürlich nicht.

So wie deine Antwort interpretiere sollte ich einfach die "Beine ruhighalten" und bis März warten.

Ja, bis Anfang März

Sollte bis zum 1. April kein Einberufungsschreiben gekommen sein,

Der 1. April wäre aber reichlich spät für eine fristgemäße Einberufung ...

kann ich dann meine zukunft ohne Grundwehrdienst planen.

Das solltest du jetzt schon tun. Sollte ein Einberufungsbescheid kommen bzw. eine Ankündigung der Heranziehung, dann räumst du den halt aus dem Weg, etwa mit einem KDV-Antrag.
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