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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Überprüfung des Musterungsergebnisses  (Gelesen 1729 mal)
spaddel
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« am: 9. März 2008, 21:24:40 »

Hallo,

2005 wurde man gemustert, Einberufung erfolgt wenn überhaupt in 2009.

Da Rückenschäden durch den Musterungsarzt diagnostiziert wurden, steht der betreffenden Person in meinen Augen eine Überprüfungsuntersuchung zu, diese wird wahrscheinlich ja auch bei ausreichender Begründung genehmigt, richtig?

Eine aufschiebende Wirkung hat sie nicht, soviel weiß ich, aber wenn das neue Ergebniss dann feststeht und man dagegen Widerspruch einlegt, hat dies dann eine aufschiebende Wirkung?

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svennie
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« Antworten #1 am: 9. März 2008, 23:26:09 »

Da Rückenschäden durch den Musterungsarzt diagnostiziert wurden, steht der betreffenden Person in meinen Augen eine Überprüfungsuntersuchung zu,

nein, die "Rückenschäden" wurden ja berücksichtigt.

diese wird wahrscheinlich ja auch bei ausreichender Begründung genehmigt, richtig?

Sie hat in diesem Fall zu erfolgen, weil man schon nach 2 Jahren annehmen kann, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat.

Eine aufschiebende Wirkung hat sie nicht, soviel weiß ich, aber wenn das neue Ergebniss dann feststeht und man dagegen Widerspruch einlegt, hat dies dann eine aufschiebende Wirkung?

nein.
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spaddel
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« Antworten #2 am: 10. März 2008, 17:43:28 »

Ok, also man erhält seine Einberufung und legt dagegen Widerspruch ein mit der Bitte um o.g. Untersuchung, soweit richtig? Der Bitte legt man eine entsprechende Begründung bei, warum diese Untersuchung erfolgen sollte!?

Wie sieht es in der Praxis aus, cancelt das KWEA dann den Einberufungstermin und lässt erstmal diese Untersuchung durchlaufen oder kann es einem durchaus auch passieren, dass man erstmal weiterhin einberufen wird und die Untersuchung während der Dienstzeit erfolgt?
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svennie
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« Antworten #3 am: 11. März 2008, 23:20:51 »

Ok, also man erhält seine Einberufung und legt dagegen Widerspruch ein mit der Bitte um o.g. Untersuchung, soweit richtig?

nein, man sollte den Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung möglichst vorher stellen. Sind seit der letzten Untersuchung 2 Jahre vergangen, so ist eine Einberufung allerdings vorher anzukündigen.

Der Bitte legt man eine entsprechende Begründung bei, warum diese Untersuchung erfolgen sollte!?

Das wäre in diesem Fall nicht notwendig, eben wegen der 2 Jahre.

Wie sieht es in der Praxis aus, cancelt das KWEA dann den Einberufungstermin und lässt erstmal diese Untersuchung durchlaufen oder kann es einem durchaus auch passieren, dass man erstmal weiterhin einberufen wird und die Untersuchung während der Dienstzeit erfolgt?

Erfolgt der Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung erst nach Einberufung, so wird einen das KWEA womöglich auf die Dienstantrittsuntersuchung verweisen.
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spaddel
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« Antworten #4 am: 13. März 2008, 21:55:53 »

Ahja, das heißt wenn eine mögliche Einberufung nur noch im April und JUli erfolgen könnte(danach ist man 23), schickt man am besten so gegen Anfang-Mitte Februar einen Antrag dahin und hofft, dass das KWEA dementsprechend lange für einen Termin braucht, den man ja evtl selber auch nochmal durch eine Krankschreibung durch den Hausarzt und der damit verbundenen Bettruhe den ersten Termin vom KWEA sausen lassen könnte.

Dann wird es wahrscheinlich einen Ersatztermin geben den man ja wahrnehmen kann und dort entsprechende Beschwerden vorweisen, die einen Facharzttermin benötigen. Wieder würde Zeit ins Land ziehen.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird dann ja wahrscheinlich auch noch keine Einberufung erfolgt sein, richtig?

Verweigern könnte man auch noch.

Weiterhin steht bei mir noch eine Mandelentfernung an. Mein HNO-Arzt drängt jetzt schon dazu, die beiden oben genannten Daten liegen aber erst in 2009. Wenn mir der HNO-Arzt nun eine Bescheinung ausstellt, dass die Mandeln ausgesundheitlichen Gründen dringend noch in 2009 entfernt werden sollten, könnte man diesen OP-Termin ja ebenfalls noch zum Zeit schinden einsetzen, richtig?

Mir geht es darum, um eine Anwaltsgeschichte herumzukommen, denn das Geld möchte ich ungern ausgeben. Zu klein ist das Zeitfenster um das es sich dreht, als dass ich das Geld dafür ausgeben möchte.
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. März 2008, 13:02:12 »

Bis zu diesem Zeitpunkt wird dann ja wahrscheinlich auch noch keine Einberufung erfolgt sein, richtig?

Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung, es kann sein, dass das KWEA dich nicht einberuft, es muss aber nicht sein.

Verweigern könnte man auch noch.

Könnte man tun, gebessert ist man dadurch aber letztlich auch nicht.

Weiterhin steht bei mir noch eine Mandelentfernung an. Mein HNO-Arzt drängt jetzt schon dazu, die beiden oben genannten Daten liegen aber erst in 2009. Wenn mir der HNO-Arzt nun eine Bescheinung ausstellt, dass die Mandeln ausgesundheitlichen Gründen dringend noch in 2009 entfernt werden sollten, könnte man diesen OP-Termin ja ebenfalls noch zum Zeit schinden einsetzen, richtig?

Könnte man tun, wenn du deswegen aber zurückgestellt wirst, dann könnte sich auch genauso gut die Heranziehungsgrenze erhöhen.
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spaddel
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« Antworten #6 am: 14. März 2008, 21:33:30 »

Ein undurchdringliches System, das grenzt ja fast schon an eine Sekte.
Naja gut, ich danke dir erstmal und werde mich wieder melden, wenn mich neue Geistesblitze erfassen oder sich die Umstände ändern.

Danke nochmals!
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