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16.637 Beiträge in 3.313 Themen
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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: totalverweigerung die zweite  (Gelesen 866 mal)
TKDVer
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« am: 15. Juni 2010, 11:18:27 »

ich grüße euch!

kurz zr sachlage:

Kai wurde letztes jahr im mai zum zivi einberufen, hat totalverweigert mit anschließendem gerichtsverfahren und ner strafe.

soweit so gut. gestern bekam er post vom baz mit der ankündigung der heranziehung zum 01.10.2010, halt dieses standardschreiben, das man sich doch mal ne stelle suchen soll.

gilt die totalverweigerung wie ne zurückstellung oder versuchen die nur auf dummfang das ganze nochmal? er ist letztes jahr im juli 23 geworden und somit ja theoretisch aus der ganzen sache raus, oder nicht?
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 12:42:07 von TKDVer » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 15. Juni 2010, 12:51:54 »

gilt die totalverweigerung wie ne zurückstellung

nein, das ist eine Straftat.  Zwinkernd

oder versuchen die nur auf dummfang das ganze nochmal? er ist letztes jahr im juli 23 geworden und somit ja theoretisch aus der ganzen sache raus, oder nicht?

Du sollst vermutlich deine versäumten Tage im Dienst nachdienen (§ 24 (4) Zivildienstgesetz). Ob das zulässig ist, hängt von der Frage ab, ob damals der Einberufungsbescheid aufgehoben wurde bzw. ob und wann du (formal) entlassen wurdest.

Was gabs vom Gericht? Ne Geldstrafe?
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TKDVer
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« Antworten #2 am: 15. Juni 2010, 13:30:27 »

Zitat
nein, das ist eine Straftat.  Zwinkernd

deshalb ja auch die geldstrafe Lächelnd ich meine das auch eher in den augen des baz

Zitat
Du sollst vermutlich deine versäumten Tage im Dienst nachdienen (§ 24 (4) Zivildienstgesetz). Ob das zulässig ist, hängt von der Frage ab, ob damals der Einberufungsbescheid aufgehoben wurde bzw. ob und wann du (formal) entlassen wurdest.

von einer aufhebung des einberufungsbescheids weiß ich nichts (kriegt man da ne info?) ebenso wenig von einer formelen entlassung.

Zitat
Was gabs vom Gericht? Ne Geldstrafe?

jupp aber das war ja abzusehen..
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TKDVer
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« Antworten #3 am: 17. Juni 2010, 10:26:16 »

wie verhält sich kai denn jetzt am besten? Huch

abwarten oder soll er mal nachfragen, warum er nochmal zivi machen soll?
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svennie
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« Antworten #4 am: 17. Juni 2010, 11:57:57 »

wie verhält sich kai denn jetzt am besten? Huch

Ich persönlich würde einen auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.

abwarten oder soll er mal nachfragen, warum er nochmal zivi machen soll?

Du kannst 1 und 1 zusammenzählen. Du warst 9 Monate lang unerlaubt abwesend und genau diese 9 Monate sollst du jetzt nachleisten.  Das ist zwar eine Vermutung aber die plausibelste Erklärung dafür.

Es ist fraglich, ob es wieder so glimpflich abläuft, schlie´ßlich dürftest du jetzt einschlägig vorbestraft sein.

Da es am Ende eh relativ teuer wird, kannst du auch jetzt etwas Geld in die Hand nehmen um das Wehrpflichtproblem auf einem anderen Weg zu lösen.
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