User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Studium/Zurückstellung?  (Gelesen 1193 mal)
dücki
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« am: 27. Januar 2010, 13:26:05 »

Hallo,

ich bitte um Rat bei folgender Situation:

Ich bin 19 Jahre alt und hoffe dieses Jahr mein Abitur zu machen. Ich habe heute den Bescheid bekommen, dass ich Kriegsdienstfähig bin und schicke bald meine Verweigerung ab. Nach Annahme bin ich dann ja KDV.

Ich möchte allerdings dieses Jahr schon mit meinem Studium beginnen und habe vor, während des Studiums zu heiraten. Somit wäre ich ja vom Zivildienst befreit; wenn ich mich nicht ganz irre.

Ich kann ja innerhalb der ersten zwei Semester einberufen werden. Und hier meine Frage:

Soll ich mich beim BAZ melden und denen sagen, dass ich studieren will?
Oder soll ich mich einfach einschreiben und hoffen, dass ich innerhalb der ersten zwei Semester nicht einberufen werde und somit eine Zurückstellung erhalte.

Liebe Grüße,
dücki

PS: Schon mal danke für die Antworten!
Gespeichert
Cama85
Newbie
*
Beiträge: 43


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 27. Januar 2010, 14:16:35 »

So, du bist also wehrdienstfähig gemustert. Hast du noch weiteres vom KWEA gehört?

Wenn du möglichst Zeit überbrücken willst, solltest du zunächst auf keinen Fall den KDV stellen! Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann jederzeit gestellt werden.

Wie lange hast du dein Musterungsergebnis? Ein Widerspruch würde dir einen Zeitgewinn verschaffen.

Greetz
Gespeichert
dücki
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 27. Januar 2010, 14:33:33 »

Weiteres vom KWEA habe ich noch nicht gehört.

Den Antrag auf KDV habe ich schon am 25.06.09 gestellt, jedoch noch keine Unterlagen abgegeben (weder Lebenslauf noch Begründung).

Ich wurde am 25.06.2009 T4 gemustert und am 15.01.2010 schließlich T2 gemustert. Heute habe ich das Anschreiben, in dem mir dies mitgeteilt wurde, erhalten.

Ich könnte meinen Antrag auf KDV (bin ja noch kein KDV) ja auch noch zurückziehen und ggf. später einmal stellen. Ist dies ratsam oder folgen daraus irgendwelche Probleme, wie z.B. das der Antraug auf KDV nicht anerkannt wird?

Ich werde dann höchstwahrscheinlich Widerspruch einlegen und dem KWEA nicht von meinen Zukunftsplänen erzählen.

Danke für die schnelle Antwort und Grüße,
dücki
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 27. Januar 2010, 15:08:39 »

Den Antrag auf KDV habe ich schon am 25.06.09 gestellt, jedoch noch keine Unterlagen abgegeben (weder Lebenslauf noch Begründung).

Warum macht man sowas?

Ich könnte meinen Antrag auf KDV (bin ja noch kein KDV) ja auch noch zurückziehen und ggf. später einmal stellen.

Kannst du tun, auf die Begründung deines Zweitantrages bin ich dann aber mal gespannt.

Ist dies ratsam oder folgen daraus irgendwelche Probleme, wie z.B. das der Antraug auf KDV nicht anerkannt wird?

Der Zweitantrag sollte dann schon sauber formuliert werden und auf neue Gewissensgründe gestützt werden.

Ich werde dann höchstwahrscheinlich Widerspruch einlegen und dem KWEA nicht von meinen Zukunftsplänen erzählen.

Widerspruch solltest du einlegen, bis über den Widerspruch entschieden ist, erfolgt auch keine Bearbeitung deines KDV-Antrages.
Gespeichert
dücki
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 27. Januar 2010, 18:05:21 »

Hmm vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Die haben mich bei meiner ersten Musterung gefragt, ob ich verweigern will und ich bejahte dies. Ist somit ja aber noch kein richtiger Antrag auf KDV, oder? Ich weiß auch garnicht, ob ich denen da eine Begründung wie zB ein schlechtes Gewissen genannt habe.

Oder wie könnte ich am besten Zeit gewinnen und sie die ersten beiden Semester bestehen, ohne eingezogen zu werden?
Gespeichert
dücki
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 27. Januar 2010, 18:05:43 »

Hmm vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Die haben mich bei meiner ersten Musterung gefragt, ob ich verweigern will und ich bejahte dies. Ist somit ja aber noch kein richtiger Antrag auf KDV, oder? Ich weiß auch garnicht, ob ich denen da eine Begründung wie zB ein schlechtes Gewissen genannt habe.

Oder wie könnte ich am besten Zeit gewinnen und sie die ersten beiden Semester bestehen, ohne eingezogen zu werden?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 28. Januar 2010, 12:41:01 »

Hmm vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Die haben mich bei meiner ersten Musterung gefragt, ob ich verweigern will und ich bejahte dies.

Auch hier wieder die Frage: Warum macht man dies?

Ist somit ja aber noch kein richtiger Antrag auf KDV, oder?

Was soll das sonst sein? Du hast das sicherlichlich auch noch unterschrieben.

Ich weiß auch garnicht, ob ich denen da eine Begründung wie zB ein schlechtes Gewissen genannt habe.

Es geht hier nicht um ein "schlechtes Gewissen" und Gewissensgründe sind mit Sicherheit nicht erfragt worden. Für das KWEA ist es so, dass es damit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen hat:

- Man spart sich die Eignungs- und Verwendungsprüfung
- Die Wahrscheinlichkeit (d)einer Einberufung hat sich etwa verdoppelt

Einfacher gehts doch nicht, oder!?

Oder wie könnte ich am besten Zeit gewinnen und sie die ersten beiden Semester bestehen, ohne eingezogen zu werden?

Na du könntest zum Beispiel erstmal Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen. Auch könntest du gegen die Widerspruchsentscheidung klagen.

Die Frage ist aber, wie deine künftige Lebensplanung aussieht. Läuft es tatsächlich auf eine Hochzeit hinaus?
Gespeichert
dücki
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 28. Januar 2010, 14:28:46 »

Ach jetzt verstehe ich erst, was du meinst. Im nachhinein habe ich mich selbst sehr darüber aufgeregt, das ich denen gesagt hab, dass ich verweigern will.

Ich habe mir zu dem Zeitpunkt nicht wirklich Gedanken darüber gemacht, da ich zu 100% von einer Ausmusterung ausging. (Ich bin seit ca 19 Monaten in ärztlicher Behandlung und seit dem auch vom Sportunterricht befreit. Die Ärzte können leider keine Diagnose feststellen, aber ich bin ja auch noch in Behandlung.)

Jetzt sehe ich auch, dass das KWEA zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen hat. Aber wenn ich meinen KDV zurückziehe müsste ich doch eigentlich noch die Eignungs- und Verwendungsprüfung machen, oder? Vielleich könnte ich ja doch noch durchrutschen?

Ich werde auf alle Fälle Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen. Ob ich klagen werde stellt sich später erst heraus. Was würde eine Klage denn ungefähr kosten?

Zur Lebensplaung: Es läuft tatsächlich auf eine Hochzeit während des Studiums hinaus. Smiley

Danke für deine Antworten, svennie!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 28. Januar 2010, 14:39:56 »

Jetzt sehe ich auch, dass das KWEA zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen hat. Aber wenn ich meinen KDV zurückziehe müsste ich doch eigentlich noch die Eignungs- und Verwendungsprüfung machen, oder? Vielleich könnte ich ja doch noch durchrutschen?

Bei der Eignungs- und Verwendungsfeststellung (so heißt sie jetzt  Verlegen) kann man nicht "durchrutschen", denn da gehts nicht um die Tauglichkeit sondern "nur" um um pseudo-wissenschaftliches Geschwafel (der beste Mann am richtigen Platz, ...). Selbst als Totalversager kommt dann noch ne Einberufung.

Ich werde auf alle Fälle Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen. Ob ich klagen werde stellt sich später erst heraus. Was würde eine Klage denn ungefähr kosten?

Gute Frage, Gegenstandswert dürfte so bei 4.000 Euro liegen, es fallen erstmal 3 Gerichtsgebühren an, von denen du bei Klagerücknahme 2 wieder erstattet bekommst, bestenfalls kostet der Spaß also 105 Euro, schlimmstenfalls das 3fache.

Zur Lebensplaung: Es läuft tatsächlich auf eine Hochzeit während des Studiums hinaus. Smiley

Dann hättest du mit der Hochzeit einen Anspruch auf Befreiung vom Wehrdienst.

Weiter ist es so, dass über deinen KDV-Antrag nicht entschieden werden darf, solange du im Widerspruchs- und Klageverfahren gegen den Musterungsbescheid bist. Und so lange kannst du dadurch auch nicht einberufen werden.
Gespeichert
dücki
Newbie
*
Beiträge: 6


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 28. Januar 2010, 15:52:21 »

Aber du gibst mir doch recht, dass ich nur die ersten zwei Semester "überstehen" muss und dann nach der Hochzeit nicht mehr einberufen werden kann, oder?

Dann werde ich einfach versuchen in den nächsten Jahren so viel wie möglich auf Zeit zu spielen.

Eine weitere Möglichkeit auf Zeit zu spielen wär doch auch, den KDV-Antrag unvollständig zu lassen (weder Lebenslauf noch Begründung), welcher dann ja abgelehnt werden muss. Dann kann ich Widerspruch einlegen und bekomme 1 Monat Zeit, um die fehlenden Unterlagen zuzusenden. Wenn das dann immer noch nicht reicht könnte ich ja wieder Klagen?!
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #10 am: 7. Februar 2010, 17:57:08 »

Aber du gibst mir doch recht, dass ich nur die ersten zwei Semester "überstehen" muss und dann nach der Hochzeit nicht mehr einberufen werden kann, oder?

Wenn du nach der Hochzeit die Befreiung vom Wehrdienst beantragst, dann ist das durchaus richtig.

Dann werde ich einfach versuchen in den nächsten Jahren so viel wie möglich auf Zeit zu spielen.

Dann gehen dir aber eventuell bald die Möglichkeiten aus.

Eine weitere Möglichkeit auf Zeit zu spielen wär doch auch, den KDV-Antrag unvollständig zu lassen (weder Lebenslauf noch Begründung), welcher dann ja abgelehnt werden muss.

richtig. Du solltest aber parallel Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen.

Dann kann ich Widerspruch einlegen und bekomme 1 Monat Zeit, um die fehlenden Unterlagen zuzusenden.

Du kannst Widerspruch einlegen, ob man dir dann (wieder) genau einen Monat Zeit lässt, ist ein anderes Thema.

Wenn das dann immer noch nicht reicht könnte ich ja wieder Klagen?!

richtig. Du solltest aber erstmal das Widerspruchsverfahren und Klageverfahren gegen den Musterungsbescheid durchziehen, da hast du dann insgesamt noch mehr Zeit überbrückt.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits