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Neuestes Mitglied: idurbidgejimm

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Autor Thema: Studium trotz Ankündigung zur Heranziehung  (Gelesen 2705 mal)
pblg2130
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« am: 15. August 2010, 16:57:22 »

Hallo,

es geht um folgendes (ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich):

Es geht um eine fiktive Person A.
Person A wurde vor 2 Jahren T2 gemustert und war bis Juli 2010 zurückgestellt (Schule). Person A hat versucht sich möglichst ruhig zu verhalten, erhielt jedoch eine Einberufungbescheid und sollte zum 01.10.2010 eingezogen werden. Daraufhin stellte Person A Anfang Juli einen KDV Antrag, der schon nach 1 Woche angenommen wurde, so dass Person A nun anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist.
Eigentlich möchte Person A zum WS 2010/11 beginnen zu studieren und nicht ein Jahr durch Zivildienst verlieren (Studienbeginn nur zum WS möglich). Nun bekam Person A jedoch Post vom BAZ, mit einer Ankündigung der Heranziehung zum 01.12.2010. Person A wurden auch 2 Monate eingeräumt sich selbstständig eine Zivildienststelle zu suchen.

Ich sehe dabei für Person A nun zwei "rettende Ufer", um dem Wehr-/Zivildienst (vorläufig) zu entgehen und das Studium antreten zu können.

1. Juli 2011 mit eventueller Aussetzung der Wehrpflicht (worauf sich Person A aber nicht verlassen sollte)
2. Oktober 2011 mit dem Beginn des dritten Studiensemesters und daraus folgender Zurückstellung bis Ende des Studiums

Meiner Meinung nach ist die Aussetzung der Wehrpflicht nur eine Frage des Zeit, so dass Person A nach Ende des Studiums gute Chancen hätte, dass bis dahin die Wehrpflicht ausgesetzt wurde (sollte dies doch nicht passieren, könnte man dann weitersehen, in 3-4 Jahren kann viel passieren). 

Wie könnte Person A nun möglichst viel Zeit gewinnen?

Als ich über dieses fiktive Szenario nachgedacht habe, bin ich über google in diesem Forum gelandet und zwar bei diesem Thema:

http://www.musterungsforum.de/forum/empty-t16.0.html

Dieses Thema ist schon etwas älter, aber die Situation ist durchaus vergleichbar, da in dem Szenario die Heranziehung zwar erst zum März war, jedoch die Person dort auch erst im April begann zu studieren. Daher wäre die Frage, ob dieses Vorgehen heute auch noch möglich wäre und wie ihr die Erfolgschancen in meinem Szenario für die Person A steht.

Dazu ist noch zu sagen, dass meine Person A auch noch im September den Wohnort wechselt (300km Unterschied). Sollte Person A diesen Wohnungswechsel beim BAZ angeben, oder könnte dieser Wohnortswechsel weitere Zeit bringen, wenn denn dann das BAZ wirklich eine Zwangseinebrufung durchführen würde (wahrscheinlich mit einem Einsatzort in der Nähe des alten Wohnortes, also 300km vom neuen Wohnort entfernt).

Vielen Dank für Meinungen und Antworten.
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pblg2130
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« Antworten #1 am: 16. August 2010, 21:09:11 »

Kann mir niemand was dazu sagen oder mir ein Hinweis geben?  Huch
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svennie
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« Antworten #2 am: 16. August 2010, 23:13:13 »

Wie könnte Person A nun möglichst viel Zeit gewinnen?

Als ich über dieses fiktive Szenario nachgedacht habe, bin ich über google in diesem Forum gelandet und zwar bei diesem Thema:

http://www.musterungsforum.de/forum/empty-t16.0.html

In dem dort geschilderten Fall war von Vorteil, dass das BAZ sehr sehr langsam reagiert hat und die Einberufung über Monate verschleppt hat.

Dieses Thema ist schon etwas älter, aber die Situation ist durchaus vergleichbar, da in dem Szenario die Heranziehung zwar erst zum März war, jedoch die Person dort auch erst im April begann zu studieren. Daher wäre die Frage, ob dieses Vorgehen heute auch noch möglich wäre und wie ihr die Erfolgschancen in meinem Szenario für die Person A steht.

Das Problem ist, dass der damalige Fragesteller halt sehr sehr viel Glück hatte.

Dazu ist noch zu sagen, dass meine Person A auch noch im September den Wohnort wechselt (300km Unterschied). Sollte Person A diesen Wohnungswechsel beim BAZ angeben, oder könnte dieser Wohnortswechsel weitere Zeit bringen, wenn denn dann das BAZ wirklich eine Zwangseinebrufung durchführen würde (wahrscheinlich mit einem Einsatzort in der Nähe des alten Wohnortes, also 300km vom neuen Wohnort entfernt).

Wenn Zwangseinberufungen kommen, dann in aller Regel heimatfern.

Man kann jetzt natürlich versuchen, das BAZ davon zu überzeugen, dass du dir an deinem neuen Wohnort einen Zivildienstplatz suchen wirst, dafür jedoch noch etwas Zeit benötigst.

Dein Problem ist, dass faktisch alles was du so machen kannst eine Einberufung nicht hindert, außer ein Antrag auf eine ärztliche Untersuchung. Und diese ärztliche Untersuchung wird dann halt sehr kurzfristig angesetzt und somit besteht für das BAZ auch dieses Problem nicht mehr.

Es bleibt dir letztlich nur die Möglichkeit, eine gut vorbereitete Tauglichkeitsüberprüfung durchzuführen.

Wurde die Einberufung durch das KWEA vorher angekündigt?
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pblg2130
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« Antworten #3 am: 17. August 2010, 09:41:07 »

Naja meine Idee war, dass Person A nun erstmal abwartet bis sich das BAZ wieder meldet. Dabei ging ich von so November-Dezember aus (vllt auch später, wenn Person A sagt, dass sie umzieht und sich dort eine Stelle suchen wird aber noch Zeit benötigt). Dann verstreicht ein weiterer Monat und es gibt die "letzte Mahnung", in der eine letzte Frist von einem Monat eingeräumt wird. Bis diese Frist verstreicht und eine Zwangseinberufung erfolgt sind wir dann schon im Januar/Februar 2011.
Die Einberufung würde dann ja frühstenes für den 01.03. erfolgen. Dann auf Anerkennung verzichten und man kann dann ja frühstenes zum 01.07. zum Bund einberufen werden (01.04. wäre ja ein wenig früh undBund zieht ja nur vierteljährlich ein). Sehe ich da etwas falsch oder handelt das BAZ anders bzw. schneller?

Ja also die Einberufung wurde vom KWEA angekündigt bzw. Person A erhielt Anfang Mai ein Schreiben nachdem er als Ersatz zum 01.07. eingezogen werden kann oder sonst zum 01.10. Ende Mai/Anfang Juni erhielt Person A dann einen Einberufungsbescheid zum 01.10. Daraufhin verweigerte Person A Anfang Juli (wurde innerhalt einer Woche anerkannt) und bekam dann Ende Juli/Anfang August die Ankündigung zur Heranziehung zum 01.12. vom BAZ.

Was meinst du denn mit einer gut vorbereiteten Tauglichkeitsprüfung? Also in wie fern gut vorbereitet?

Wäre ein Anwalt für Wehrrecht (findet man ja leicht im Internet) vielleicht hilfreich? Hat man da gute Erfolgschancen? Kann man sagen wie teuer die in etwa sind?
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svennie
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« Antworten #4 am: 17. August 2010, 10:24:52 »

... Ja also die Einberufung wurde vom KWEA angekündigt bzw. Person A erhielt Anfang Mai ein Schreiben nachdem er als Ersatz zum 01.07. eingezogen werden kann oder sonst zum 01.10. Ende Mai/Anfang Juni erhielt Person A dann einen Einberufungsbescheid zum 01.10.

Hier hättest du einfach einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen können, dann wärst du wohl aus dem "Pool" der Einzuberufenen erstmal raus gewesen. Aber letztlich war der KDV-Antrag kein Fehler.

Daraufhin verweigerte Person A Anfang Juli (wurde innerhalt einer Woche anerkannt) und bekam dann Ende Juli/Anfang August die Ankündigung zur Heranziehung zum 01.12. vom BAZ.

Manche bekommen eine solche Ankündigung schon im Anerkennungsschreiben.

Was meinst du denn mit einer gut vorbereiteten Tauglichkeitsprüfung? Also in wie fern gut vorbereitet?

Wäre ein Anwalt für Wehrrecht (findet man ja leicht im Internet) vielleicht hilfreich? Hat man da gute Erfolgschancen? Kann man sagen wie teuer die in etwa sind?

Genau das wäre die sinnvollste Alternative, oder halt ein erfahrener Ausmusterungsberater (z.B. Herr Zickenrott).

Die Kosten solcher Anwälte sind schwierig vorherzusehen. Manche bieten Pauschalen an, manche berechnen Beträge für jedes zu überbrückende Jahr, der nächste rechnet nach Arbeitsstunden ab. Ich würd einfach mal bei 2-3 Anwälten schriftlich anfragen und mit konkret sagen lassen, was das kostet. Dazu halt eine knappe Schilderung deiner Situation (Alter, KDV-Antrag gestellt nach Zustellung des Einberufungsbescheids, jetzt Ankündigung der Heranziehung zum Zivildienst) und deine Erwartungen (keinen Wehr- oder Zivildienst). Dann werden sie dir schon sagen, was das kostet. Rechtsanwalt KaJo Frigns aus Berlin arbeitet bundesweit und soll durchaus fair abrechnen, dort also auch mal anfragen.
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pblg2130
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« Antworten #5 am: 17. August 2010, 14:37:02 »

Hm ist das Angebot von dem Herrn Zickenrott denn seriös? Also 397€ sind schon happig für ein Buch und ein bisschen Beratung. Kann man wirklich sicher davon ausgehen auch um den Zivildienst/Wehrdienst herumzukommen? Also vorallem als "armer Student" überlegt man sich das bei 400€ schon zwei, drei oder vier Mal.
Ein Anwalt wird nicht günstiger sein, wäre mir jedoch lieber. Allerdings will Herr Frings ja schon knapp 50€ für die erste Mail (in der ich nur den Preis anfrangen wollen würde). Das ist schon ziemlich happig.

Hat mein "Zeitplan" aus dem vorherigen Beitrag denn wirklich extrem schlechte Erfolgsaussichten? Also ist es sehr unwahrscheinlich sich so ins dritte Semester oder bis zur Aussetzung (hoffentlich) zu retten?
Wäre es im Zweifel dann wenn die Einberufung kommt zu spät für ein Berater oder einen Anwalt?
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« Antworten #6 am: 20. Oktober 2010, 01:04:36 »

So, ich melde mich mal mit einem "Update" und ein bisschen Verwirrung...

Angenommen seit es ist jetzt einige Zeit vergangen, ohne dass Person A tätig geworden ist. Bisschen mehr als die zwei Monate sind verstrichen, ohne dass etwas passiert ist. Vor ein paar Tagen wurde nun Person A aber etwas verwirrt, da das BAZ für Zivildienst bei ihm angerufen hat und auf den Anrufbeantworter gesprochen hat mit der Bitte um Rückruf. (Person A war zum Glück nicht zu Hause)

Jetzt frage ich mich:

Warum ruft das BAZ bei Person A an??? Ist das üblich? Ich habe noch nie gehört, dass die sich telefonisch melden, sondern eher über den Postweg.
Und was könnten die wollen?

Also Person A ist dadurch nun ein wenig überrascht und verwirrt.
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svennie
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« Antworten #7 am: 20. Oktober 2010, 12:00:18 »

Warum ruft das BAZ bei Person A an???

Der Onkel vom Amt will dir "helfen".

Ist das üblich?

In Einzelfällen ja, hier sind schon Fälle beschrieben worden, wo jemand vor der Tür stand.

Ich habe noch nie gehört, dass die sich telefonisch melden, sondern eher über den Postweg.

Es gibt über das Amt (in Köln) selbst hinaus noch Regionalgruppen. Und wenn die nichts besseres zu tun haben, dann werden diese Leute umtriebig.
 
Und was könnten die wollen?

Sie wollen dir bei der Suche nach einem Zivildienstplatz "helfen".

Hm ist das Angebot von dem Herrn Zickenrott denn seriös? Also 397€ sind schon happig für ein Buch und ein bisschen Beratung.

Jedenfalls sind mit keine Beschwerden über das Angebot von Zickenrott bekannt.

Das Buch ist die 400 Euro sicher nicht wert, nur die Beratung, die letztlich zur Hilfe zur Selbsthilfe führt.

Diese Hilfe ist viel Wert, da Hr. Zickenrott aufgrund einer sehr großen Zahl von Einzelfällen weiß, wie die Behörde in bestimmten Situationen vermutlich reagieren wird.

Kann man wirklich sicher davon ausgehen auch um den Zivildienst/Wehrdienst herumzukommen?

Letztlich ist es nur eine Frage des Preises, um die Dienst kommt man  irgendwie - immer herum. 400 Euro bei Herrn Zickenrott sind dabei das untere Ende der Fahnenstange. Eine Erstberatung beim guten Anwalt kostet ähnlich viel, ist aber eben nur eine Erstberatung.

Also vorallem als "armer Student" überlegt man sich das bei 400€ schon zwei, drei oder vier Mal.

Verständlich.

Ein Anwalt wird nicht günstiger sein, wäre mir jedoch lieber. Allerdings will Herr Frings ja schon knapp 50€ für die erste Mail (in der ich nur den Preis anfrangen wollen würde). Das ist schon ziemlich happig.

Frings gehört zu den besten Anwälten auf diesem Gebiet. Er hat halt seinen Preis. 50 Euro dafür, um zu sagen, was es kostet ist natürlich grenzwertig.

Hat mein "Zeitplan" aus dem vorherigen Beitrag denn wirklich extrem schlechte Erfolgsaussichten?

Das Problem ist, dass niemand weiß, wie genau die Aussetzung der Wehrpflicht umgesetzt werden wird und wann die Entscheidung kommt.

Es kann sein, dass ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in ein oder 2 Monaten das Problem für immer löst. Es kann aber auch sein, dass der Schuss nach hinten losgeht. Bald wissen wir mehr.

Wäre es im Zweifel dann wenn die Einberufung kommt zu spät für ein Berater oder einen Anwalt?

Nein, aber einfacher wirds halt nicht.
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pblg2130
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« Antworten #8 am: 20. Oktober 2010, 18:04:37 »

Vielen Dank erst mal Smiley

Sollte es Neues geben, werde ich mir hier wieder melden Smiley
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« Antworten #9 am: 26. November 2010, 16:41:28 »

Hey,

Nachdem ich seit diesem einen Anruf und der damaligen Ankündigung zur Heranziehung nichts mehr von dem BAZ gehört habe und als ich dann noch das hier gelesen habe:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=356

dachte ich, damit sei ich dem Zivildienst schon "von der Schippe" gesprungen.

So jetzt erhielt ich zu meiner Überraschung auf ein Mal dann doch noch ein Erinnerungsschreiben vom BAZ. In dem stand halt [blabla...], dass die Frist in der ich einen Zivildienstplatz vorweisen sollte, verstrichen sei, ohne, dass ich dies getan habe und dies doch bitte bis zum 15.12. nachholen solle.

So, ich dachte ja schon das ganze Thema sei erledigt und jetzt behelligen die mich auf einmal doch wieder - was soll das?

Stimmt das, was auf der Seite von der Zentralstelle KDV steht nicht? (Dort wird ja gesagt, dass es in der Praxis ab sofort gilt, dass Einberufungen nur noch erfolgen, wenn dies gewünscht wird)
Will das BAZ jetzt nur wieder ein bisschen "drohen", um mich dazu zu bringen, mir jetzt doch noch (kurz vor dem Ziel) selber einen Platz zu suchen? Oder ist es gar möglich, dass die letzten Wehrpflichtigen doch nicht zum 01.01., sondern später eingezogen werden?? Also in dem Gesetzesentwurf, steht ja (§2), dass auf jeden Fall in der Übergangszeit nur Einberufungen auf Vorschlag des Zivildienstleistenden vollzogen werden. Das würde dann doch auch auf mich zutreffen oder nicht? Also §2 tritt ja laut dem Entwurf am Tag nach der Verkündung in Kraft. Was bedeutet das jetzt? Ist der Tag der Verkündung, der Tag der Verabschiedung durch den Bundestag?
Weiß man, wann der Bundestag darüber entscheiden wird und wann das Gesetz dann verkündet wird?

Sollte das Gesetz (zumindest §2) bis zum 15.12. in Kraft getreten sein, ist es dann nicht sogar per Gesetz so, dass ich nur bei Vorschlag von mir einberufen werde?
Mich stört nur diese schwammige Forumlierung "Die Einberufungsanordnungen[...] KÖNNEN vorhersehen, [...]"

Also alles in allem bin ich doch recht zu versichtlich, dass ich wirklich kein Zivildienst mehr leisten muss, allerdings hat mich dieses Schreibem vom BAZ jetzt doch etwas überrascht, da ich auch gehört hatte, dass das BAZ inzwischen keine Erinnerungsschreiben mehr verschicken würde? (und wie gesagt auch auf Grund der Aussagen auf der oben angegebenen Seite...)

Könnt ihr mich vllt ein bisschen beruhigen? Lächelnd Smiley 
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sunknown
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« Antworten #10 am: 27. November 2010, 21:42:40 »

Zitat
So, ich dachte ja schon das ganze Thema sei erledigt und jetzt behelligen die mich auf einmal doch wieder - was soll das?
das erinnerungsschreiben dürfte eher einem automatismus denn einer beabsichtigten handlung eines BAZ mitarbeiters geschuldet sein.

Zitat
Stimmt das, was auf der Seite von der Zentralstelle KDV steht nicht?
es handelt sich um einen gesetzentwurf, in dem auch steht, dass dieser erst ab juli 2011 in kraft treten soll.
die zentralstelle schreibt, dass die regelungen in der praxis schon heute gelten. ich gehe davon aus, dass diese aussage auf verläßlichen quellen beruht.

 
 

Zitat
Also alles in allem bin ich doch recht zu versichtlich, dass ich wirklich kein Zivildienst mehr leisten muss, allerdings hat mich dieses Schreibem vom BAZ jetzt doch etwas überrascht, da ich auch gehört hatte, dass das BAZ inzwischen keine Erinnerungsschreiben mehr verschicken würde? (und wie gesagt auch auf Grund der Aussagen auf der oben angegebenen Seite...)
das allerletzte wort darüber, ob der 1.1. wirklich der letzte einberufungstermin sein wird ist noch nicht gesprochen. deswegen bleibt eine gewisse unsicherheit. nichtsdestotrotz empfiehlt es sich einfach zuzuwarten und das schreiben des BAZ zu ignorieren.
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« Antworten #11 am: 28. November 2010, 18:26:15 »

es handelt sich um einen gesetzentwurf, in dem auch steht, dass dieser erst ab juli 2011 in kraft treten soll.

Allerdings bezogen auf Art. 1 §2 (welcher besagt, dass in der Übergangszeit nur Zivildienstpflichtige gezogen werden, die einen Vorschlag machen), steht doch, dass dieses am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt? Was heißt denn hier genau "Verkündung"?

Danke aber schon mal für die schon beruhigende Antwort Smiley Vorgehen wird also weiter sein, nichts zu tun Zwinkernd
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svennie
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« Antworten #12 am: 28. November 2010, 18:59:46 »

Was heißt denn hier genau "Verkündung"?

Gemeint ist der Tag der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
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